Zahlungserinnerung
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Zahlungserinnerung (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Zahlungserinnerung | die Zahlungserinnerungen |
Genitiv | der Zahlungserinnerung | der Zahlungserinnerungen |
Dativ | der Zahlungserinnerung | den Zahlungserinnerungen |
Akkusativ | die Zahlungserinnerung | die Zahlungserinnerungen |
Worttrennung:
- Zah·lungs·er·in·ne·rung, Plural: Zah·lungs·er·in·ne·run·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈt͡saːlʊŋsʔɛɐ̯ˌʔɪnəʁʊŋ]
- Hörbeispiele: Zahlungserinnerung (Info)
Bedeutungen:
- [1] bestimmte und eindeutige Aufforderung eines Gläubigers an einen Schuldner, eine geschuldete Leistung zu erbringen
Herkunft:
Synonyme:
- [1] (erste) Mahnung
Sinnverwandte Wörter:
Beispiele:
- [1] Die Zahlungserinnerung kam mit der Post.
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] eine Zahlungserinnerung erhalten
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Aufforderung eines Gläubigers an einen Schuldner, eine geschuldete Leistung zu erbringen
- [1] Wikipedia-Artikel „Zahlungserinnerung“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Zahlungserinnerung“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Zahlungserinnerung“
- [1] Duden online „Zahlungserinnerung“