Das Kolpingwerk in der katholischen Diözese Limburg hat die fristlose Kündigung eines homosexuellen Mitarbeiters zurückgezogen. Dem im vergangenen November gekündigten Mitarbeiter sei diese Woche die Rückkehr auf die frühere Stelle angeboten worden, sagte Geschäftsführer Arnold Tomaschek am 27. April in Frankfurt am Main dem epd. Das Arbeitsgericht Frankfurt hatte vergangene Woche der Klage des 53-jährigen Pädagogen gegen die Kündigung stattgegeben.
Der Rechtsanwalt des gekündigten Mitarbeiters, Ansgar Dittmar, erklärte, sein Mandant wolle auf die frühere Stelle als Leiter des Kolping-Jugendwohnhauses in Frankfurt zurückkehren. Nächste Woche würden die Einzelheiten mit dem kommissarischen Leiter geklärt. Das Kolpingwerk habe signalisiert, keine Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts einzulegen. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland hat das Einlenken des Sozialverbands begrüßt und eine für diesen Samstag geplante Demonstration vor dem Kolpinghaus abgesagt.
Das Kolpingwerk hatte dem Mitarbeiter, der zehn Jahre lang für die pädagogische Betreuung von Auszubildenden zuständig war, gekündigt, nachdem die Leitung von einem Chatprofil des Pädagogen in einem Internet-Schwulenportal erfahren hatte. Die Kündigung habe nichts mit der privaten sexuellen Orientierung zu tun gehabt, erklärte Tomaschek. Jedoch verstießen Mitarbeiter, die in einer solchen Position in der Jugendarbeit nach Sexualpartnern im Internet suchten, gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre. (0539/27.4.07)