Freitag, 12. November 2010
Bundestag beschließt Gesundheitsreform
Berlin – Die Gesundheitsreform 2011 ist unter Dach und Fach. Die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundestag beschloss am Freitag die Vorschläge von Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP). Damit wird die Krankenkasse teurer: Im kommenden Jahr müssen die Beitragszahler rund sechs Milliarden Euro mehr aufbringen. „Das ist unser Beitrag für Wachstum und Beschäftigung“, sagte der Gesundheitsminister. Erstmals werde zudem ein Sozialausgleich eingeführt und aus Steuermitteln finanziert. Damit werde „die Solidarität auf eine breitere Basis gestellt“. Die Gegenvorschläge der Opposition für eine Bürgerversicherung kritisierte Rösler: „Die Bürgerversicherung ist das Gegenteil von Gerechtigkeit.“
Sein Parteikollege Rolf Koschorrek verteidigte die Möglichkeit, an einem Kostenerstattungsmodell teilzunehmen. Es gehe um Kostentransparenz und nicht um „Vorkasse" Der CSU-Abgeordnete Stephan Stracke nannte die Reform unumgänglich: „Die Alternative wären Abstriche am Leistungskatalog.” Die Opposition griff ihrerseits Röslers Reform scharf an. Das Vorhaben weise den Weg in eine Drei-Klassen-Medizin und in eine Privatisierung der Gesundheitskosten, kritisierten SPD, Linke und Grüne in der Schlussdebatte. „Wir werden diesen Murks komplett wieder rückgängig machen“, kündigte die SPD-Vizefraktionschefin Elke Ferner für die Zeit nach der Bundestagswahl 2013 an.
Linke-Fraktionschef Gregor Gysi warf Schwarz-Gelb sogar Verfassungsbruch vor. Er bezog sich auf Röslers Pläne, sogenannte Kostenerstattungstarife auszuweiten. Gysi sagte, Patienten würden künftig unterteilt in privilegierte Privatversicherte, in Kassenpatienten mit Vorkassetarif und schließlich in die ganz normalen Kassenpatienten, die sich Vorkasse nicht leisten könnten. „Das alles widerspricht dem Grundgesetz dieser Bundesrepublik Deutschland“, sagte Gysi. „Sie haben das Ende der Solidarität eingeleitet.“ Die Reform sieht vor, den herkömmlichen Krankenkassenbeitrag nach der Erhöhung zum 1. Januar einzufrieren. Alle künftigen Kostensteigerungen werden über Zusatzbeiträge finanziert, die die Kassenmitglieder ohne Unterstützung des Arbeitgebers allein zahlen. Im kommenden Jahr werden Zusatzbeiträge nur bei wenigen Kassen erwartet, mittelfristig jedoch flächendeckend. Der Sozialausgleich soll eine Überforderung vermeiden. Er greift, sobald der einzelne zwei Prozent seines Einkommens für den Zusatzbeitrag aufgebracht hat. Finanziert wird der Ausgleich aus einem Sonderzuschuss des Bundes von zwei Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds.
Gleichzeitig mahnte Hoppe aber weitere Reformen an. Die Neugestaltung der Bedarfsplanung, wie sie Bund und Länder für das kommende Jahr angekündigt haben, sei längst überfällig. Ziel müsse hierbei ein verlässlicher und chancengleicher Zugang zur gesundheitlichen Versorgung für alle Patienten sein.
Um Nachrichten kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden. dr.med.thomas.g.schaetzler am Freitag, 12. November 2010, 14:56
GKV-FinG verabschiedet – Kosmetik der Monetik und das Ende der paritätischen Finanzierung!
Freitags Mittag um 12.00 Uhr wurde das GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) mit den Stimmen der CDU/CSU/FDP-Mehrheit im Deutschen Bundestag verabschiedet. Der von der Regierungskoalition groß angekündigte Einstieg in die "einkommensunabhängige Finanzierung" der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit Entkoppelung der Gesundheits- von den Arbeitskosten ist zunächst festgeschrieben. Es ist beißende Ironie, dass der Sachverständigenrat (die "Wirtschaftsweisen") der Bundesregierung noch einen Tag zuvor den ab 2011 von 14,9 auf 15,5 Prozent e r h ö h t e n Beitragssatz Stirn runzelnd nicht als Entlastung, sondern als A n s t i e g der Lohnneben- und damit Arbeitskosten problematisiert hat. Doch beim GKV-FinG stimmen schon die Voraussetzungen nicht: Der Bundesgesundheitsminister (BGM), Dr. med. Philipp Rösler (FDP) malte im live Interview noch am 8.11.2010 beim WDR 2 ´Moontalk´ ein mehrfaches Milliardendefizit als Menetekel an die Wand. Dies hat er nochmals in der heutigen Pressekonferenz betont. Frisch im Amt, waren es 11 Milliarden Euro. Belege wollte sein Ministerium damals nicht liefern. Dann blamierte er sich in diversen Talkshows mit neun, acht und noch weniger Milliarden. Und hatte den Verlust von zwei Steuermilliarden, die 'Handelsblatt' Experten errechneten hatten, schlicht vergessen. Später wurden vom BGM im Kabinett diese Steuerausfälle auf 590 Millionen Euro heruntergespielt. Der Schätzerkreis der Regierung hatte zwar für 2010 in der GKV einen Einnahmeüberschuss von ca. einer Milliarde Euro berechnet. In der Summe ergibt sich, durch die vom Bundesverfassungsgericht entschiedene komplette Absetzbarkeit aller GKV-Ausgaben (einschl. Zusatzprämien!) ab 1.1.2010 mit Mindereinnahmen von den o.g. 2 Milliarden, ein Defizit von gerade mal 1 Milliarde Euro auf ca. 180 Milliarden GKV-Gesundheitsfondsvolumen pro Jahr. Und hier wurde das Wachstum des Bruttoinlandsproduktes (BIP) in 2010 von über 3% Plus noch nicht berücksichtigt. Ob unser Bundesfinanzminister, Dr. Wolfgang Schäuble jemals einen Staatshaushalt mit etwas über 0,5% Verschuldung hinkriegen wird? (Ach ja, der hat keine Zeit für so was – der muss immer seine Pressesprecher zusammenfalten). Die Wirtschaftsweisen hatten den fehlenden Preiswettbewerb zwischen Kassen und Leistungserbringern, die strikte Trennung von gesetzlichem und privatem Krankenversicherungsmarkt, die Abwanderung "guter" Risiken aus der GKV in die PKV und den nur auf den Fonds begrenzten morbiditäts-orientierten Risikostrukturausgleich als Ursachen mangelnder Effizienz des Gesundheitssystems ausgemacht. Die Fragen der medizinischen Versorgungsforschung und des Sozialrechts blieben ausgeblendet: Nicht erwerbstätige Ehegatten (das sind oft erziehende Mütter und Väter) und Kinder in der GKV z. B. werden durch den jährlichen Bundeszuschuss für die GKV aus Steuermitteln alimentiert. Die müssen nicht erst Zusatzbeiträge selbst zahlen, um sie dann aus Steuermitteln wieder erstattet zu bekommen! Das Rösler’sche Großprojekt: GKV-Umbau zum privatwirtschaftlichen, an Rendite orientierten Gemischtwarenladen wird trotz seines Abstimmungserfolges im Bundestag an der gesellschaftlichen Wirklichkeit scheitern! Denn hier wie bei anderen Gigantomanien in unserem Land müssen die Menschen, das Volk, die Versicherten, die Politik, Bundestag und Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren bzw. die Öffentlichkeit in konsensfähige Schritte eingebunden werden. Seine offenkundig verfassungswidrige "Kopfpauschale" musste er mit dieser Abstimmung begraben. Deshalb erschließt sich Sinnhaftigkeit nicht mit sinnlosen Rösler-Sprüchen wie: "Wenn die Kopfpauschale nicht kommt, trete ich zurück!". Die sozial kontraindizierten, einseitigen Zusatzpauschalen in Westlottoart "Zusatzprämie" zu nennen, "Kostenerstattung" bzw. "intelligente Kostenerstattung" oder "Vorkasse" als Kostenerstattung zu erfinden, sind reine Euphemismen. Und der Rösler'schen Leit(d)-Satz: "Die reine Lehre der FDP sieht so aus, dass wir die heutige Versicherungspflicht abschaffen und jeden Menschen verpflichten, sich ... zu versichern."(Financial Times Deutschland und dpa 29.9.2010) war keine intellektuelle Rakete. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales (BMAS), Frau Dr. med. Ursula von der Leyen, hat als Ärztin und studierte Ökonomin am GKV-FinG raffiniert mitgestrickt durch ihre Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung (SVRV) für 2011. Diese umgeht das Parlament, weil sie einfach für nicht zustimmungspflichtig erklären wird: 1. Die Versicherungspflichtgrenze wird gesenkt, so dass gesetzlich Versicherte künftig bereits ab einem monatlichen Bruttoverdienst von 4.125 Euro (derzeit noch 4.162 Euro) in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln können. Die GKV kann nach nur einmaligem Überschreiten der Jahresarbeits-Entgeltgrenze von 49.500 Euro zugunsten der PKV verlassen werden (bisher dreijährige Überschreitung notwendig. 2. Die Beitragsbemessungsgrenze' (BBG) wird von 3.750 auf 3.712,50 Euro monatlich gesenkt. Oberhalb dieser Grenze bleibt das Einkommen der Versicherten b e i t r a g s f r e i ! Mit dem endgültig verabschiedeten GKV-FinG soll die Masse der kleinen und mittleren Einkommen einen von 14,9 auf 15,5 % erhöhten Beitragssatz in die GKV einzahlen. Wer 3.712,50 mtl. brutto (BBG) verdient, zahlt davon 575,44 Euro an die GKV (Arbeitnehmer AN 8,2% - Arbeitgeber AG mit 7,3% weniger). Bei 4.500 Euro mtl. werden mit 575,44 Euro mtl. nur noch 12,8 % vom Brutto gemeinsam mit dem AG in die GKV eingespeist. Und wer 8.000 Euro im Monat hat, zahlt bei dieser BBG nur noch mit seinem Arbeitgeber 7,2 % in die GKV ein: AN-Anteil 4,05% und AG-Anteil 3,15% (Zahlen gerundet). Beim Beispiel mit 8.000 Euro mtl. Brutto bleiben nach SVRV und GKV-FinG für Arbeitgeber und Arbeitnehmer 4.287,50 Euro monatlich GKV – a b g a b e n f r e i ! Im Jahr werden so für 51.450 Euro k e i n e GKV-Beiträge abgeführt. Das im Bundestag zur Abstimmung gebrachte GKV-FinG besteht von Seiten des BGM nur aus 3 wesentlichen Teilen: den einkommensunabhängigen Zusatzbeiträgen, einem vermeintlichen Sozialausgleich mit 2% Belastbarkeitsregelung und der Erhöhung der GKV-Beiträge mit endgültiger Demontage der paritätische Finanzierung. Das ist, obwohl die FDP unter Westerwelle immer betont hat, sie sei in der Koalition der Garant für die S e n k u n g der Abgabenlast, Bestandteil eines Masterplans von Schwarz-Gelb. Bei Topverdienern die Arbeits- von den Lohnnebenkosten maximal entkoppeln und mit der niedrigeren BBG die GKV durch Beitragsauszehrung ausbluten lassen. Damit Schwarz-Gelb nicht alle Rentner-Wählerstimmen verloren gehen, wurde die BBG der Renten- und Arbeitslosenversicherung (RV) mittels der SVRV gegenläufig e r h ö h t ! Dies ist im letzten Jahr auch schon passiert. Die BBG bei der RV liegt derzeit bei 5.500 Euro (Vorjahr 5.400) mtl. Bruttoeinkommen in den alten Bundesländern (ABL) und 4.650 Euro (Vorjahr 4.550) mtl. in den neuen Bundesländern (NBL). Nur dort wird 2011 auf 4.800 angehoben, in den ABL soll es bei 5.500 Euro mtl. bleiben. In letzter Minute versuchte der BGM, sich mit Steigerungen von Arzthonoraren die Zustimmung der Ärzte erkaufen zu wollen. Diese Zuwendungen nach dem Gießkannenprinzip hätten nur saturierende, keine strukturierende Wirkung. Ganz nebenbei: Die 120 Mio. Euro, die Ärzte noch zusätzlich bekommen sollen, sind rund 0,07% des GKV-Fondsvolumen. Doch die GKV krankt wesentlich an strukturellen, inhaltlichen Problemen und braucht keine Kosmetik der Monetik, sondern Reformen an Haupt und Gliedern. Im ländlichen Raum machen vielerorts die letzte Hausärztin, der letzte Hausarzt und auch mancher Facharzt das Licht aus. Von Generationenvertrag, Zukunftsfestigkeit, Verlässlichkeit, von Visionen, Perspektiven und Fortschritt einer humanisierten Medizin keine Spur. Verwaltung und überbordende Bürokratie ohne den gesundheitspolitischen Blick für das Wesentliche unserer ärztlichen Arbeit: Prävention, Untersuchung, Diagnostik, Therapie, Medikation, Operation, Heilung, Linderung, Tröstung, Palliation und manchmal auch Erlösung stören scheinbar nur den technokratischen Apparat. Und das, lieber Bundestag und Bundesrat, liebe Opposition und liebe vernunftbegabten Gesundheitspolitiker der Regierungskoalition müsstet Ihr mit Inhalt füllen, und nicht mit parteipolitischer Geschwätzigkeit. Z. B. die GKV- Beitragsbemessungsgrenze von 3.750 Euro an die 5.500 Euro der Rentenversicherung auch nur dezent anzunähern und a l l e Einkommensarten in die GKV-Beitragspflicht einzubinden, hätte das Einnahmeproblem der Gesetzlichen Krankenkassen spielend lösen und die 14,9 Prozent s e n k e n lassen können. Danach hätten wir uns in Ruhe an die inhaltlichen Gesundheits-, Krankheits-, Medizin-, Versorgungs-, Effizienz- und Wirtschaftlichkeitsprobleme heranmachen können! Die FDP, allerdings, hätte sich dann in Luft aufgelöst. Mit freundlichen, kollegialen Grüßen, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM in Dortmund |
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