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Leudelange - Armoiries / Wappen
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Armoiries

Seine Entstehung

Seine lokalhistorische Aussage

Als im Memorial B des Jahres 1974 auf Seite 1199 der groβべーたherzogliche Beschluss vom 29. Oktober des gleichen Jahres erschien und der Gemeinde Leudelingen ein eigenes, vollgültiges Wappen zuerkannte, ahnte noch niemand, dass hiermit in Sachen Heraldik ein Anstoß gegeben wurde, der in den kommenden Jahren in ungehemmter Steigerung unser leider in seinen Anfängen stecken gebliebenes Gemeindearmorial zum steten Ausbau und zur Fastvollendung aufschwang.
 
Anlass zu dieser erstaunlichen Entwicklung wird sicherlich das kurz vorher in Kraft getretene Gesetz vom 23. Juni 1972 gewesen sein, das vornehmlich unser nationales Hoheitszeichen erstmals in der Landesgeschichte festlegte, die Genehmigung von neuen öffentlichen Wappen in die Kompetenz des Staatsministers stellte, Schutzmaßnahmen gegen dessen Mißbrauch sanktionierte und letztendlich eine staatliche Kommission schuf, der die Überwachung genannter Embleme obliegen sollte. (…)
 
Bereits am 25. Juli 1972, einen Monat also nach der Veröffentlichung des vorerwähnten Gesetzes, ließ Herr Raymond Kauffmann, damaliger Bürgermeister, es sich angelegen sein, seinen Ratsmitgliedern den schriftlichen Vorschlag zur Schaffung eines Gemeindewappens zu unterbreiten. Der Gemeinderat, in seiner Sitzung vom 28. des gleichen Monats, nahm den eingebrachten Vorschlag einmütig an und beschloß die Einführung  eines gemeindeeigenen Wappens, zu dessen Ausarbeitung er den Rat der kompetenten staatlichen Instanzen erbat.
 
Zu dieser Zeit, so kurz nach dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 23.06.1972, schien die neugeschaffene staatliche Heraldikkommission noch nicht funktionsbereit gewesen zu sein, so dass, auf Vorschlag des Distriktskommissärs, der Innenminister das vorgelegte Dossier an die Direktion des Staatsarchivs zur Begutachtung weiter leitete.
 
Es galt vorerst eine Idee zu prüfen, die der lokalgeschichtlich versierte Bürgermeister Kauffmann in seinem Schreiben vom 25. Juli d. J. gemacht hatte und die darauf hinauszielte, eine Wappenskulptur auf einem Ornamentstein an der Pfarrkirsche bei der Erstellung des Gemeindewappens zu berücksichtigen, falls das gemeinte Wappen – ein entwurzelter Baum begleitet von drei Sternen – mit der Geschichte der Ortschaft Leudelingen in Zusammenhang gebracht werden könnte.
 
Letzteres konnte Direktor Paul Spang vom Staatsarchiv in seinem Antwortschreiben vom 26.04.1974 nicht bestätigen. Er bezeichnete das fragliche Steinwappen als kaum definierbar, herrührend vielleicht von einem unbekannten Kollator der Leudelinger Kirche. Keinesfalls aber von einem Grund- oder Gerichtsherrn der Ortschaft, und ergo ungeeignet für den ihm zugedachten Zweck.
 
Direktor Spang schlug darum einen von Jean Henzig gezeichneten Wappenentwurf vor, dessen französische Blasomierung so lautet: „ D’Or à l’ours de sable au chef de gueules chargé de trois merlettes d’argent.“ Zu deutsch: „Über einem goldenen Feld darin ein aufgerichteter schwarzer Bär, ein rotes Schildhaupt belegt mit drei silbernen Merletten.“
 
Benanntes Projekt fand die Zustimmung der nun mehr amtierenden heraldischen Kommission und die einstimmige Genehmigung des Gemeinderates in einer Sitzung vom 6. Juni 1974.

Der großherzogliche Beschluss erfolgte nach Einsicht eines Gutachtens des Staatsrates vom 08.10.1974, der in der heraldisch einwandfreien Gestaltung des Wappens die Lokalgeschichte recht ansprechend symbolisiert fand.
 
Was sagt nun das Wappenbild über die geschichtliche Vergangenheit der Ortschaft Leudelingen aus?
 
Die augenscheinlichste Figur im Leudelinger Wappen ist der aufrechtstehende schwarze Bär im goldenen Feld. Beides, schwarzer Bär und goldenes Feld, stammt aus dem Wappen der Benediktinerabtei St. Maximin in Trier. Die Legende erzählt, dass der St. Maximinsabt Fridolin auf seinen Reisen stets als Reit- und Packtier einen gezähmten Bären mitführte, und dass infolgedessen die mächtige Trierer Abtei dieses Tier als ihr Wahrzeichen erkor. „Se non è vero, è ben’trovato“. In ihrer ihr zugestandenen Reichsunmittelbarkeit führte die Abtei das damalige Reichswappen, einen schwarzen, doppelköpfigen Adler im goldenen Feld, dem als Herzstück ein goldenes Brustschild mit einem schwarzen, schreitenden und rotgesattelten Bären aufgelegt war.
 
Unter den ausgedehnten Besitzungen der St. Maximiner Abtei in den Grenzen des heutigen Großherzogtums (zu denen auch Weimerskirch gehörte, auf dessen Territorium „Luccelimburc“ lag, das unser erster Graf Siegfried im Jahre 963 von der Abtei erstand) befand sich seit etwa dem 10. Jh. auch Leudelingen. Die uralte Pfarrei Leudelingen gilt als eine St. Maximiner Gründung. Der schwarze St. Maximiner Bär – hier aus heraldischästhetischen Gründen mit aufgerichtet (im Gegensatz zu dem schreitenden und gesattelten Bären aus dem Wappen der Gemeinde Lorentzweiler, deren geschichtliche Vergangenheit derjenigen von Leudelingen folgt) – als Symbolfigur des ersten bekannten Grund- und Kirchenherrn, nimmt somit mit Fug und Recht den größten und wichtigsten Platz im Leudelinger Wappen ein.
 
Die Grundidee jedoch, auf der das Leudelinger Wappen konzipiert wurde, ist das Wappen der Feudalherren von Meysemburg, einer jüngeren Linie derer von Wiltz, die bereits um XIV. Jh. erlosch.
 
Wiltz führte ein rotes Schildhaupt über einem goldenen Feld. Der Meysemburger Verwandte kennzeichnete sein Wappen mittels einer Brisur, die er dem Namen seiner Herrschaft entnommen hatte: Drei Meisen. Warum er sie in der Folge stümmelte und zu Merletten werden ließ, geht nicht aus der Geschichtsschreibung hervor.
 
Die Klöster und Abteien verfügten gewöhnlich nicht über die hohe Gerichtsbarkeit in ihren Grundherrschaften. Unter Siegfried, dem Gründer des Luxemburger Hauses, waren unsere Grafen Schirmvögte der Abtei St. Maximin geworden. Sie amteten in deren Besitztümern als oberste Gerichtsherren, ein Recht, mit dem sie bald ihre Vasallen belehnten. Für den Hof Leudelingen, der gleichfalls Wickringen, Fenningen, Hüncheringen, Merl und einen Teil von Hesperingen umschloß, war es der Herr von Meysemburg, der hier bis ins 18. Jh. hinein, die Hochgerichtsbarkeit ausübte und später im Zuge der Säkularisation der Klostergüter, zusammen mit Zolver, sogar Mitherr in Leudelingen wurde.
 
An Hand dieser historischen Fakten war es unumgänglich, dass bei der Schaffung eines gemeindeeigenen Wappens nebst dem ersten Grundherrn auch der ersten Gerichtsherren gedacht wurde, die während Jahrhunderten in Leudelingen ihrem Amte obwalteten.
 
Das so erstellte Wappen, von heraldisch und ästhetisch sehr einprägsamer Konzeption, beruht demnach auf einer bis in die graue Vorzeit zurückreichenden geschichtlichen Basis und gereicht seinen Autoren zu Lob und Ehre.
 
Der Gemeinde Leudelingen und seinen Bürgern aber möge es weiterhin der Inbegriff von Identität und Solidarität sein.
 
Marcel Lenertz
Mitglied der staatlichen Heraldikkommission

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