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Was Sie über den Versicherungsschutz von Pedelecs wissen sollten | GDV
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Pedelecs - 5 Fragen und Antworten (GDV)
22.08.2012
Elektrofahrräder

Was Sie über den Versicherungsschutz von Pedelecs wissen sollten

Immer mehr Pedelecs sind auf Deutschlands Straßen unterwegs. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Versicherungsschutz.

1. Gibt es unterschiedliche Pedelecs?
Es gibt zwei verschiedene Arten von Pedelecs: Die großen S-Pedelecs, sie erreichen Geschwindigkeiten von bis zu 45 Stundenkilometern und sind mit einer Motorleistung von bis zu 500 Watt ausgestattet. Für sie benötigt man den Führerschein der Klasse M, einen Helm und sie dürfen nur auf der Straße gefahren werden.

Die kleineren, langsameren Pedelecs erreichen maximal 25 Stundenkilometer und haben eine Motorleistung von 250 Watt. Auch wenn es keine Helmpflicht gibt, ist es ratsam zur eigenen Sicherheit einen Helm zu tragen. Die kleinen Pedelecs dürfen auf dem Radweg gefahren werden.

2. Wie werden die S-Pedelecs versichert?
Die S-Pedelecs brauchen ein Nummernschild und müssen wie ein Mofa mit einer Haftpflichtversicherung versichert werden. Diese kommt für Schäden auf, die man im Straßenverkehr einem anderen Verkehrsteilnehmer zufügt. Das Versicherungskennzeichen erhält man direkt bei seinem Kraftfahrtversicherer.

3. Wie werden die S-Pedelecs gegen Diebstahl versichert?
Mit einer Kaskoversicherung kann man das Pedelec gegen Diebstahl versichern. Außerdem können Schäden, die beispielsweise durch Brand, Explosion oder Hagel am Pedelec entstehen, abgesichert werden.

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4. Wie werden die kleinen Pedelecs versichert?
Wer sich ein kleines Pedelec kauft, sollte bei seiner privaten Haftpflichtversicherung nachfragen, welche Schäden diese abdeckt und gegebenenfalls den Versicherungsschutz erweitern. Wer mit seinem Pedelec zum Beispiel einen Fußgänger umfährt oder gegen ein parkendes Auto fährt, muss für den entstandenen Schaden aufkommen. Und das kann teuer werden, besonders wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer verletzt wird. Besteht kein Versicherungsschutz muss man solche Schäden aus eigener Tasche bezahlen.

5. Wie können die kleinen Pedelecs gegen Diebstahl versichert werden?
Wie Fahrräder auch, kann das Pedelec über die Hausratversicherung gegen Diebstahl versichert werden. Nachts sollte das Pedelec in einem fest verschließbaren Raum abgestellt sein – dann besteht in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr Versicherungsschutz. Das Pedelec ist nachts außerdem versichert, wenn es in Gebrauch ist.

Ansprechpartner:

Stephan Schweda
Tel.: 030 / 2020-5114
s.schweda@gdv.de
 

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