Neubau der 5. Schleusenkammer und Grundinstandsetzung der "Großen Schleuse" in Brunsbüttel
Die Großen Schleusen am Startpunkt des Nord-Ostsee-Kanals (NOK) entstanden in den Jahren 1912 - 1914 und sind seit nunmehr 93 Jahren in Betrieb. Bereits wenige Jahre nach dem Bau und der Inbetriebnahme des Kanals (1895) wurde eine Erweiterung notwendig. Die für viele Jahre als Neue Schleusen bezeichneten Großen Schleusen wurden geplant und in die Deichlinie gebaut. Beide Schleusenkammern funktionieren völlig unabhängig voneinander und sind mit je drei Schleusentoren (Schiebetore) ausgerüstet. In den Einfahrtsbereichen sorgen Leitwerke für eine sichere Ein- und Ausfahrt der Schiffe und schützen das Schleusenbauwerk vor Schäden. Die Wände waren ursprünglich vollständig verklinkert, um sie vor Witterungseinflüssen zu schützen. Stark beanspruchte Bereiche erhielten Verkleidungen bzw. Verstärkungen in Granit.
Planfeststellungsverfahren/Umweltuntersuchungen
Für den Neubau der 5. Schleusenkammer sowie des
Torinstandsetzungsdocks ist die Durchführung
eines planrechtlichen Verfahrens nach Wasserstraßengesetz
erforderlich (Planfeststellungsverfahren).
Hierzu werden im Vorwege Auswirkungen auf
Natur und Umwelt untersucht. Im Rahmen eines
sogenannten Scopingtermins wurde Ende 2007 der
Untersuchungsrahmen unter Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange erörtert und festgelegt.
Im Rahmen der Umweltuntersuchungen werden
alle Betroffenheiten auf die einzelnen Schutzgüter
(Menschen, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt;
Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft; Kulturgüter)
sowie die Wechselwirkungen zwischen
den vorgenannten Schutzgütern untersucht und
hinsichtlich der Relevanz bezogen auf den Eingriff
bewertet und Regelungen definiert, die den Eingriff
mindern und/oder ausgleichen. Die Beteiligung der
Öffentlichkeit ist im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
(Auslegung der Planunterlagen, Erörterungstermine)
gewährleistet.
Das Wasser- und Schifffahrtsamt Brunsbüttel hat Anfang
2009 den Antrag auf Planfeststellung gestellt.
Grundinstandsetzung
Nach über 90 Jahren Nutzungszeit und als Ergebnis der
Bauwerksuntersuchungen ist eine Grundinstandsetzung
des Massivbaus, Stahlwasserbaus sowie der maschinen- und
elektrotechnischen Anlagen der Großen Schleuse zur
Aufrechterhaltung der Verkehrs- und Betriebssicherheit dringend
erforderlich. Die Standsicherheit des
Bauwerkes ist auch in den kommenden Jahren gewährleistet.
Systemstudie
Im Rahmen einer Systemstudie wurden zahlreiche
Möglichkeiten der Grundinstandsetzung untersucht. Insgesamt
wurden elf Grundvarianten miteinander verglichen. Sechs dieser
Varianten beschäftigten sich ausschließlich mit der
Grundinstandsetzung der vorhandenen Großen Schleuse (GV 1).
Die Grundvariante 7 (GV 7) beinhaltete den Ersatzbau einer Schleuse im
Bereich der Kleinen Schleuse, sowie den Bau einer
„Kleinschiffschleuse“.
In der Grundvariante 10 (GV 10) sind der Neubau einer fünften
Schleusenkammer auf der Schleuseninsel und die anschließende
Grundinstandsetzung der
Großen Schleuse vorgesehen.
Kapazitätsanalysen
Anhand der vorliegenden Schiffszahlen wurde die Kapazität der
Schleusen in Brunsbüttel im theoretischen
Modell überprüft. Neben einer prognostischen
Erfassung der Verkehrsentwicklung wurden auch mögliche
Ausbaumaßnahmen am Nord-Ostsee-Kanal berücksichtigt.
Die Kapazitätsbetrachtung hat gezeigt, dass es bei einer
Grundinstandsetzung ohne den Neubau einer weiteren Schleusenkammer zu
erheblichen Verkehrseinschränkungen mit entsprechend
hohen Wartezeiten für die Schifffahrt kommen würde.
Nutzen-Kosten-Untersuchung
Die Bewertung der Grundvarianten der Systemstudie wurde anhand von
sogenannten Nutzen-Kosten-Untersuchungen durchgeführt. Bei
diesen wurden die möglichen Varianten volkswirtschaftlich nach
Kosten und Nutzen erfasst. Verglichen wurden die Neubauvarianten mit
der Grundinstandsetzung, denn der Nord-Ostsee-Kanal muss in jeder
Variante für die Schifffahrt erhalten bleiben.
Neubau der 5. Schleusenkammer
Die Kosten-Nutzen-Untersuchung, die Betrachtung der
Kapazitäten und die Ergebnisse der Systemstudie zeigten, dass
der Neubau einer weiteren Schleusenkammer wirtschaftlich und technisch
sinnvoll ist.
Am 20.03.2007 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS) zu Gunsten der Schifffahrt für den
Neubau entschieden. Als bester
Neubaustandort hat sich der Bereich zwischen den vorhandenen
Schleusenanlagen der sogenannten Schleuseninsel erwiesen.
Im Zuge detaillierter Planungen wurden mittlerweile verschiedene
Aspekte untersucht. Mittels nautischer und wasserbaulicher Simulationen
konnte eine optimierte Vorhafengestaltung erarbeitet werden.
Betrachtungen zu möglichen Schleusenkammerbreiten ergaben,
dass die Kammerbreite an die der Großen Schleuse
angepasst werden kann. Dieses ermöglicht Kostenreduzierungen
im späteren Betrieb und die Erhöhung der
Anlagensicherheit durch die Austauschbarkeit der Schiebetore.
Gleichzeitig wurde die Lage der Häupter und somit die
Länge der Schleusenkammer festgelegt. Unter
Berücksichtigung der vielfältigen Einflüsse
wurde eine Optimierung vorgenommen, sodass die Beeinflussung der
vorhandenen Bausubstanz minimiert werden kann. Der Betrieb der
Großen und Kleinen Schleuse wird gewährleistet und
die Schifffahrt erhält im Rahmen der Möglichkeiten
eine optimale Schleusenkammerabmessung.