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NOK Schleusen Brunsbüttel
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Neubau der 5. Schleusenkammer und Grundinstandsetzung der "Großen Schleuse" in Brunsbüttel

Schleusenanlage in BrunsbuettelDie Großen Schleusen am Startpunkt des Nord-Ostsee-Kanals (NOK) entstanden in den Jahren 1912 - 1914 und sind seit nunmehr 93 Jahren in Betrieb. Bereits wenige Jahre nach dem Bau und der Inbetriebnahme des Kanals (1895) wurde eine Erweiterung notwendig. Die für viele Jahre als Neue Schleusen bezeichneten Großen Schleusen wurden geplant und in die Deichlinie gebaut. Beide Schleusenkammern funktionieren völlig unabhängig voneinander und sind mit je drei Schleusentoren (Schiebetore) ausgerüstet. In den Einfahrtsbereichen sorgen Leitwerke für eine sichere Ein- und Ausfahrt der Schiffe und schützen das Schleusenbauwerk vor Schäden. Die Wände waren ursprünglich vollständig verklinkert, um sie vor Witterungseinflüssen zu schützen. Stark beanspruchte Bereiche erhielten Verkleidungen bzw. Verstärkungen in Granit.

Planfeststellungsverfahren/Umweltuntersuchungen

Für den Neubau der 5. Schleusenkammer sowie des Torinstandsetzungsdocks ist die Durchführung eines planrechtlichen Verfahrens nach Wasserstraßengesetz
erforderlich (Planfeststellungsverfahren). Hierzu werden im Vorwege Auswirkungen auf Natur und Umwelt untersucht. Im Rahmen eines sogenannten Scopingtermins wurde Ende 2007 der Untersuchungsrahmen unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erörtert und festgelegt. Im Rahmen der Umweltuntersuchungen werden alle Betroffenheiten auf die einzelnen Schutzgüter (Menschen, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft; Kulturgüter) sowie die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern untersucht und hinsichtlich der Relevanz bezogen auf den Eingriff bewertet und Regelungen definiert, die den Eingriff mindern und/oder ausgleichen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens (Auslegung der Planunterlagen, Erörterungstermine) gewährleistet. Das Wasser- und Schifffahrtsamt Brunsbüttel Insite-Icon hat Anfang 2009 den Antrag auf Planfeststellung gestellt.

Grundinstandsetzung

Nach über 90 Jahren Nutzungszeit und als Ergebnis der Bauwerksuntersuchungen ist eine Grundinstandsetzung des Massivbaus, Stahlwasserbaus sowie der maschinen- und elektrotechnischen Anlagen der Großen Schleuse zur Aufrechterhaltung der Verkehrs- und Betriebssicherheit dringend erforderlich. Die Standsicherheit des Bauwerkes ist auch in den kommenden Jahren gewährleistet.

Systemstudie

Im Rahmen einer Systemstudie wurden zahlreiche Möglichkeiten der Grundinstandsetzung untersucht. Insgesamt wurden elf Grundvarianten miteinander verglichen. Sechs dieser Varianten beschäftigten sich ausschließlich mit der Grundinstandsetzung der vorhandenen Großen Schleuse (GV 1). Die Grundvariante 7 (GV 7) beinhaltete den Ersatzbau einer Schleuse im Bereich der Kleinen Schleuse, sowie den Bau einer „Kleinschiffschleuse“.
In der Grundvariante 10 (GV 10) sind der Neubau einer fünften Schleusenkammer auf der Schleuseninsel und die anschließende Grundinstandsetzung der Großen Schleuse vorgesehen.

Kapazitätsanalysen
Anhand der vorliegenden Schiffszahlen wurde die Kapazität der Schleusen in Brunsbüttel im theoretischen
Modell überprüft. Neben einer prognostischen
Erfassung der Verkehrsentwicklung wurden auch mögliche Ausbaumaßnahmen am Nord-Ostsee-Kanal berücksichtigt. Die Kapazitätsbetrachtung hat gezeigt, dass es bei einer Grundinstandsetzung ohne den Neubau einer weiteren Schleusenkammer zu erheblichen Verkehrseinschränkungen mit entsprechend hohen Wartezeiten für die Schifffahrt kommen würde.

Nutzen-Kosten-Untersuchung

Die Bewertung der Grundvarianten der Systemstudie wurde anhand von sogenannten Nutzen-Kosten-Untersuchungen durchgeführt. Bei diesen wurden die möglichen Varianten volkswirtschaftlich nach Kosten und Nutzen erfasst. Verglichen wurden die Neubauvarianten mit der Grundinstandsetzung, denn der Nord-Ostsee-Kanal muss in jeder Variante für die Schifffahrt erhalten bleiben.

Neubau der 5. Schleusenkammer

Die Kosten-Nutzen-Untersuchung, die Betrachtung der Kapazitäten und die Ergebnisse der Systemstudie zeigten, dass der Neubau einer weiteren Schleusenkammer wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist. Am 20.03.2007 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zu Gunsten der Schifffahrt für den Neubau entschieden. Als bester Neubaustandort hat sich der Bereich zwischen den vorhandenen Schleusenanlagen der sogenannten Schleuseninsel erwiesen.
Im Zuge detaillierter Planungen wurden mittlerweile verschiedene Aspekte untersucht. Mittels nautischer und wasserbaulicher Simulationen konnte eine optimierte Vorhafengestaltung erarbeitet werden. Betrachtungen zu möglichen Schleusenkammerbreiten ergaben, dass die Kammerbreite an die der Großen Schleuse angepasst werden kann. Dieses ermöglicht Kostenreduzierungen im späteren Betrieb und die Erhöhung der Anlagensicherheit durch die Austauschbarkeit der Schiebetore.
Gleichzeitig wurde die Lage der Häupter und somit die Länge der Schleusenkammer festgelegt. Unter Berücksichtigung der vielfältigen Einflüsse wurde eine Optimierung vorgenommen, sodass die Beeinflussung der vorhandenen Bausubstanz minimiert werden kann. Der Betrieb der Großen und Kleinen Schleuse wird gewährleistet und die Schifffahrt erhält im Rahmen der Möglichkeiten eine optimale Schleusenkammerabmessung.