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Bischöfliches Ordinariat Regensburg (Relaunch) - Geweihtes Leben
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Ordensleben und andere Formen des geweihten Lebens

Im dritten Teil des 2. Buches des Codex des kanonischen Rechtes (CIC) von 1983 werden die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens dargestellt. Zu den Formen des geweihten Lebens gehören demnach die Ordensinstitute (can. 607-709), die Säkularinstitute (can. 710-730), die Gesellschaften des apostolischen Lebens, insofern deren Mitglieder durch irgendwelche Bindung die evangelischen Räte übernehmen (can. 731-746), dazu gehören ferner die Eremiten oder Anachoreten (can. 603), der Stand der geweihten Jungfrauen (can. 604) sowie schließlich „neue Formen des geweihten Lebens“, deren Anerkennung dem Apostolische Stuhl vorbehalten ist (can. 605).

Im Dekret des zweiten Vatikanischen Konzils über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens (PC) wird daran erinnert, dass es von Anfang an Frauen und Männer gab, die durch die Befolgung der evangelischen Räte ein Leben führten, das Gott geweiht war (vgl. PC 1). In der Kirchenkonstitution des Konzils (LG) werden die „evangelischen Räte als göttliche Gabe“ (LG 43) bezeichnet, welche die gottgeweihten Frauen und Männer „in besonderer Weise mit der Kirche und ihrem Geheimnis verbinden“ (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) Nr. 926). Sie werden als Geschenk empfangen und verstehen sich nur von diesem Grund her.



Das Ordensleben

Can. 607 §1 beschreibt in erfreulicher Dichte und Schönheit das Wesen des Ordenslebens:Das Ordensleben macht als Weihe der ganzen Person eine von Gott gestiftete wunderbare Verbindung in der Kirche sichtbar und ist ein Zeichen der kommenden Welt. So vollzieht der Ordensangehörige seine völlige Hingabe gleichsam als ein Gott dargebrachtes Opfer, wodurch sein ganzes Dasein zu einer beständigen Verehrung Gottes in der Liebe wird.“ Diese Gabe bewirkt der Hl. Geist selbst in der Person, er befähigt diese zu einer solchen Hingabe, und sie wird durch die Salbung des Hl. Geistes gestärkt für den Aufbau des Reiches Gottes in der Kirche. „Denn die Kirche selbst nimmt kraft der ihr von Gott übertragenen Autorität die Gelübde der Gelobenden entgegen, empfiehlt sie Gott, erteilt ihnen eine geistliche Segnung und vereint ihre Hingabe mit dem eucharistischen Opfer“ (LG 45).

Als „Zeichen der kommenden Welt“ kündigen die Ordensleute den auferstandenen Herrn an und weisen auf das ewige Leben hin. Durch die Hingabe der ganzen Person erinnern sie daran, dass gottgeweihtes Leben eucharistische Züge annimmt (vgl. LG 45). Die ständige Verehrung Gottes, die ein solches Leben kennzeichnet, weist auf die liturgische Dimension dieses Lebens hin: „Zum Lob Seiner Herrlichkeit“ (Eph 1,14); es wird sozusagen zum „Gottesdienst“, Dienst für Gott und an den Menschen.

Die Instruktion der Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des Apostolischen Lebens (vom 19.05.2002) nimmt den Gedanken der Zeichenhaftigkeit der Berufung zur Heiligkeit des geweihten Lebens aus dem Nachsynodalen Schreiben „Vita Consecrata“ von 1996 mit den gleichen Worten wieder auf: „Der Ruf, Christus durch eine besondere Weihe nachzufolgen, ist ein Geschenk der Dreifaltigkeit an das ganze Volk der Erwählten. Die geweihten Männer und Frauen erkennen in der Taufe den gemeinsamen sakramentalen Charakter und teilen mit den anderen Gläubigen die Berufung zur Heiligkeit und zum Apostolat. Indem sie Zeichen für diese universale Berufung sind, machen sie die besondere Sendung des geweihten Lebens sichtbar (Nachsynodales Schreiben Vita Consecrata (VC) über das geweihte Leben und seine Sendung in Kirche und Welt (1996), Deutsche Bischofskonferenz, Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, Heft 125). In diesen Zeilen kommt vor allem die eschatologische Dimension des geweihten Lebens zum Ausdruck.

„Von der Heiligkeit der Berufenen hängt die Kraft ihres Zeugnisses ab und die Fähigkeit, andere Menschen dazu zu gewinnen und sie zu bewegen, ihr ganzes Leben Christus anzuvertrauen“ (Johannes Paul II., Botschaft zum Weltgebetstag um geistliche Berufungen 2004, abgedruckt im Amtsblatt für die Diözese Regensburg (Nr. 3, 2004), hrsg. vom Bischöflichen Ordinariat Regensburg, 08. März 2004). Nur auf diesem Weg können wir dem Rückgang an Berufungen für das gottgeweihte Leben entgegenwirken.

Die gottgeweihte Person, die schon durch die Taufe Gott übereignet ist, liefert sich Gott ganz aus, den sie über alles liebt. Sie hat ihr ganzes Leben Gott überantwortet; „das begründet gleichsam eine Weihe, die zutiefst in der Taufweihe wurzelt und diese voller zum Ausdruck bringt“ (PC 5).

In der Vielfalt der Ordensgemeinschaften (diözesanen oder päpstlichen Rechts, Missionsorden, „aktive“ oder „kontemplative“) kommt die Weite und Fülle der Merkmale des Reiches Gottes in Seiner Kirche zum Ausdruck. Keine Gemeinschaft kann alle Wesenszüge Christi und des Reiches Gottes leben, aber alle bringen durch ihr jeweiliges Gründercharisma etwas Unwiederholbares in das Leben der Gesamtkirche ein.

Die „Vita consecrata“ ist aber nicht beschränkt auf die Lebensform in Ordensgemeinschaften.


Die Säkularinstitute

Die Mitglieder eines Säkularinstituts, die mitten in der Welt nach Vollkommenheit der Liebe streben, sind Frauen und Männer, die durch ihre heiligen Bindungen Zeugnis ihres christlichen Lebens und in ihrer apostolischen Tätigkeit zum Ausdruck bringen. Sie bemühen sich, alles mit dem Geist des Evangeliums zu durchdringen, zur Heiligung der Welt und zum Wachstum des Leibes Christi (vgl. can. 710-714). Sie leben unter den gewöhnlichen Bedingungen der Welt gemäß den Konstitutionen entweder allein, in der Familie oder in Gemeinschaft und gehen ihren beruflichen Tätigkeiten nach. Vielgestaltige Formen und geistlicher Reichtum finden sich unter den Säkularinstituten. Sie alle beteiligen sich am Evangelisierungsauftrag der Kirche in der Welt und gleichsam von der Welt her.

Zu den Neuerungen des kirchlichen Rechtsbuches von 1983 gehört auch die ausdrückliche Anerkennung zweier nicht-gemeinschaftlicher Lebensformen des geweihten Lebens, die von Einzelnen unter Verantwortung des Diözesanbischofs gelebt werden: die der Eremiten (can. 603) und der gottgeweihten Jungfrauen („virgines consecratae“, can. 604). Beide gehören zu den ältesten Formen einer Lebensweise nach den evangelischen Räten überhaupt.



Das eremitische Leben

Mit dem CIC 1983 ist ein eremitisches Leben ermöglicht worden, dass nicht zwingend an einen Orden gebunden ist, so wie es in den ersten Jahrhunderten der Kirche üblich war. Durch ein Gelübde oder durch eine andere heilige Bindung in die Hände des Diözesanbischofs verpflichtet sich der Eremit auf die drei evangelischen Räte (vgl. can. 603 § 2). Unter Wahrung seiner spezifischen Lebensform lebt er unter Leitung des Diözesanbischofs. Der Eremit, der „in strengerer Trennung von der Welt, in der Stille der Einsamkeit“ (can. 604 § 1) dem Leben des Gebetes, der Buße und dem Lob Gottes zum Heil der Welt Vorrang gibt, weist auf das innere Geheimnis der Kirche hin. Sein Leben ist eine stille Predigt Christi (vgl. KKK Nr. 921). Die „strengere Trennung von der Welt“ bedeutet für den Eremiten keine Weltflucht (es gibt Eremiten die mitten in der Stadt wohnen), sondern eher eine innere Wachsamkeit des Herzens, eine größere Loslösung von allem, was von Gott trennt. In schweigendem Hinhören auf Gott wird er zu einer tieferen Verbundenheit mit Christus, der Kirche und den Menschen geführt. Das Gebet des Eremiten ist stellvertretendes Gebet, damit alle gerettet werden (1 Tim 2,4). Dafür betet, kämpft und leidet der Eremit, und dadurch wird in seiner Lebensform deutlich, dass Gottesliebe und Nächstenliebe zusammengehören.



Der Stand der geweihten Jungfrauen

Im can. 604 §1 erkennt die Kirche den Stand der geweihten Jungfrauen an und spezifiziert seine rechtliche Form: Geweihte Jungfrauen sind solche, „die zum Ausdruck ihres heiligen Vorhabens, Christus in besonders enger Weise nachzufolgen, vom Diözesanbischof nach anerkanntem liturgischen Ritus Gott geweiht, Christus, dem Sohn Gottes, mystisch anverlobt und für den Dienst der Kirche bestimmt werden“. Die Weihe ist öffentlich, persönlich und auf Lebenszeit. Die Jungfrauen, die gemäß dem approbierten liturgischen Ritus durch den Diözesanbischof in den Stand der geweihten Jungfrauen („Ordo Virginum“) aufgenommen werden, bilden eine ständige Form des geweihten Lebens, die vom Apostolischen Stuhl anerkannt ist (vgl. Explanatio der Gottesdienstkongregation (Notitiae 7 [1971] 107 u. 109f.); CIC, can. 604; Apostolische Konstitution Pastor Bonus vom 28. Juni 1988, Nr. 110; KKK 923; VC, 7a).

Die virgo ist vor allem „Sponsa Christi“, Braut Christi. Dies ist vor allem der Kern des Weihegebetes. Ein Wesenszug der Kirche als ganzer wird durch einzelne ihrer Glieder sichtbar gemacht, auf die Weise der Teilhabe und der Stellvertretung. Die consecratio virginum begründet eine ekklesiale Zeichenexistenz, da die Kirche selbst in erster Linie „virgo“ und „sponsa“ ist. „Durch ihre Weihe durch den Diözesanbischof erwerben die virgines eine besondere Bindung an die Kirche, deren Dienst sie sich widmen, auch wenn sie weiter in der Welt bleiben. Allein oder in Gemeinschaft stellen sie ein besonderes eschatologisches Bild von der himmlischen Braut und dem zukünftigen Leben dar, wenn die Kirche endlich die Liebe zu ihrem Bräutigam Christus in Fülle leben wird (vgl. VC 7).

Die virgo ist zu einem Sein gerufen und wird nicht für eine Aufgabe geweiht. Insofern handelt sich um eine in hohem Maß kontemplative Berufung, aus der alle Aufgaben hervorgehen. Die Berufung zur geweihten Jungfräulichkeit verbindet diese Lebensform mit einer besonderen Beziehung zur Kirche. Die virgo gehört nicht mehr sich selbst, sondern Christus und der Kirche. Beides ist voneinander nicht zu trennen.

Für die geweihten Jungfrauen ist der Dienst des Gebets wesentlich. Ihr Gebet vereint sie mit dem Gebet der gesamten Kirche, vor allem in den Anliegen ihrer Diözese. Das Wort Gottes und die Liturgie sind die Quellen, aus denen die geweihten Jungfrauen schöpfen sollen, um den Willen Gottes zu erkennen und sich an ihn in Freiheit und in Liebe zu binden.

Die Jungfrauenweihe gehört zu den Sakramentalien. Durch den Ritus der Jungfrauenweihe ist es die Kirche selbst, welche die Jungfrau durch das Amt des Bischofs weiht. Durch diesen Ritus gibt die Kirche Zeugnis ihrer eigene Berufung als „Braut Christi“. mehr ....



Die Gesellschaften des apostolischen Lebens

Zu den Instituten des geweihten Lebens kommen hinzu die Gesellschaften des apostolischen Lebens, deren Mitglieder ohne Ordensgelübde das apostolische Ziel ihrer Gesellschaft verfolgen, ein Leben gemäß den Konstitutionen und der eigenen Lebensordnung in Gemeinschaft führen und nach Vollkommenheit der Liebe streben. „Unter ihnen gibt es Gesellschaften, in denen die Mitglieder durch irgendeine in den Konstitutionen festgelegte Bindung die evangelischen Räte übernehmen“ (can. 731 § 2).

Zunächst ist es Gott selbst, der einen Menschen weiht, der ihn in eine bestimmte Form der Christusnachfolge führt und ihm damit eine bestimmte Sendung in der Kirche verleiht. Das gottgeweihte Leben ist in das Leben und die Heiligkeit der Kirche einbezogen. Vorausgehender Ruf Gottes, existentielle Hingabe und „offizielle“ Annahme durch die Kirche sind einander zugeordnet.

Die Antwort geschieht zunächst DURCH IHN, weil Er die Gnade und den Ruf schenkt. Die freie Antwort des Menschen durch die Lebenshingabe geschieht MIT IHM, und die Vollendung dieser Lebensform wird in der Zusage des ewigen Lebens IN IHM zuteil.




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Ansprechpartner/-in:
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Links:
www.orden.de - Plattform der Ordensgemeinschaften in Deutschland
www.institut-der-orden.de Institut der Orden für missionarische Seelsorge und Spiritualität (IMS) - Mannheim
www.berufe-der-Kirche-regensburg.de Diözesanstelle Berufungspastoral
www.berufung.org Zentrum für Berufungspastoral der Deutschen Bischofskonferenz

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