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27.06.2014

EEG-Reform: Energiewende-Bremse statt Strompreis-Bremse

Von: BSW-Solar

Foto: BSW-Solar

Bundestag beschließt „Sonnensteuer“ für solare Selbstversorger / Solarwirtschaft befürchtet weiteren Marktrückgang und hofft auf Veto des Bundesrats

Die heute vom Bundestag im Rahmen der EEG-Reform beschlossene „Sonnensteuer“ wird den Ausbau der Solarenergie im Stromsektor weiter drosseln, ohne die Kosten der Energiewende spürbar zu senken. Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) befürchtet einen weiteren Marktrückgang und appelliert an den Bundesrat, das Vorhaben in letzter Minute noch zu stoppen.

Mittelstand und Gewerbe waren bislang das Rückgrat der Energiewende. Künftig sollen Unternehmer, die Solarstrom für den Eigenverbrauch oder die Mieterversorgung vom eigenen Hausdach erzeugen, finanziell mit der EEG-Umlage belastet werden. Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung unter 10 Kilowattpeak – typische Solarstromanlagen auf Eigenheimen - sind von der Abgabe ausgenommen. Sie tragen aber nur zu einem Fünftel zum Photovoltaik-Ausbau bei.

Der BSW-Solar kritisiert diese Regelung scharf. Nach Einschätzung der Solarwirtschaft werden in der Folge viele Photovoltaik-Investitionen in Deutschland unterbleiben, die für den Schutz des Klimas und das Erreichen der Energiewende-Ziele dringend erforderlich wären. Gleichzeitig würden die Kosten der Energiewende weder gesenkt noch wirklich gerechter verteilt. Viele Betreiber neuer Ökostromanlagen werden finanziell belastet. Industrielle Großverbraucher und der Kohlebergbau werden hingegen im Rahmen der EEG-Novelle von den Kosten der Energiewende großzügig befreit.

„Klimaschützer werden bestraft, Klimasünder entlastet. Aus einem Gesetz zum Ausbau Erneuerbarer Energien wird ein Gesetz zum Vorrang der Kohle. Aus dem Vorhaben einer Strompreisbremse wird eine Innovations- und Energiewende-Bremse. Statt Solarenergie beim Übergang in die Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen, wird Solarstrom durch die „Sonnensteuer“ jetzt künstlich verteuert und damit die Förderabhängigkeit unnötig verlängert. Anstatt die Modernisierung des Energiesystems mittels dezentraler Versorgungsstrukturen weiter voranzutreiben, trägt das Gesetz jetzt die Handschrift großer Energiekonzerne“, kritisiert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Die konventionelle Energiewirtschaft hatte in den letzten Monaten wiederholt gefordert, Selbstversorger von Ökostrom finanziell zu belasten, da sie den Verlust weiterer Marktanteile befürchtet. Sie trägt bislang kaum zur Energiewende bei. Eine sachgerechte und transparente Interessenabwägung habe im Vorfeld der Entscheidung nicht stattgefunden, kritisierten auch viele Parlamentarier.

Solaranlagen zur Wärmeerzeugung fallen nicht unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und sind von der „Sonnensteuer“ nicht betroffen. Solarwärme bleibe weiter abgabenfrei.

Hintergrund

Da es sich beim EEG nur um ein Einspruchsgesetz handelt, kann der Bundesrat zwar mit einfacher Mehrheit den Vermittlungsausschuss anrufen, die „Sonnensteuer“ aber nur mit Hilfe einer 2/3 Mehrheit für den Fall kippen, dass der Bundestag nicht ebenfalls eine 2/3 Mehrheit für sein Vorhaben zusammenbekommt.

Die Große Koalition will ab 1.8.2014 bei Neuanlagen den Eigenverbrauch selbst erzeugten Solarstroms im Grundsatz mit 40 Prozent der EEG-Umlage finanziell belasten. Bis Ende 2015 werden 30 Prozent, bis Ende 2016 35 Prozent fällig, ab 2017 gelten die vollen 40 Prozent – auch für Anlagen, die zwischen 2014 und 2017 errichtet wurden. Dieser Wert entspricht derzeit rund 2,5 Cent je Kilowattstunde (kWh).

Mieter, die ihren Solarstrom vom Dach des Vermieters beziehen, sollen sogar 100 Prozent der EEG-Umlage zahlen (derzeit 6,24 Cent je kWh). Betreiber von Photovoltaik-Kleinstanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp – das klassische Eigenheim-Segment – bleiben von der Umlage befreit, es sei denn ihre Anlage erzeugt mehr als 10 Megawattstunden Strom im Jahr.

In seiner bisherigen Befassung hatte der Bundesrat dafür votiert, solaren Eigenbedarf statt mit 40 Prozent mit lediglich 15 Prozent der EEG-Umlage zu belasten und Photovoltaik-Betreiber unterhalb von 30 kWp bzw. 30 Megawattstunden gänzlich von der „Sonnensteuer“ zu befreien.

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David Wedepohl, Pressesprecher
Bundesverband Solarwirtschaft e.V.
Friedrichstraße 78, 10117 Berlin
presse(at)bsw-solar.de
Telefon: 030 / 29 777 88-30
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