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habe für ienen Freund gebürgt kann er mich wieder rausnehme? | STERN.DE - Noch Fragen?
The Wayback Machine - https://web.archive.org/web/20150506202357/http://www.stern.de:80/noch-fragen/habe-fuer-ienen-freund-gebuergt-kann-er-mich-wieder-rausnehme-1000831661.html
Coco1

habe für ienen Freund gebürgt kann er mich wieder rausnehme?


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ANTWORTEN (6)
04.05.2015, 23:00 Uhr
 
Musca

Wenn er das möchte und dazu finanziell in der Lage ist, dann kann er das. Ansonsten stehst du als Bürge für deine Verpflichtungen gerade.

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04.05.2015, 23:42 Uhr
 
Bumms

Tja Coco, ER könnte das durchaus ändern, aber du hast leider kaum einen direkten Einfluss mehr, sofern du für seine Schulden schriftlich gebürgt hast. Im Zweifel suche am Besten eine Rechtsberatung auf.

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05.05.2015, 02:01 Uhr
 
starmax

Entweder er zahlt - oder du. Das ist der Sinn einer Bürgschaft.

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05.05.2015, 07:47 Uhr
 
Amos

Natürlich kann er das, wenn er es will.

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05.05.2015, 08:14 Uhr
 
Skorti

Der Gläubiger gibt einen Kredit, wenn der Schuldner einen Bürgen stellt.

(habe für ienen Freund gebürgt)

Jetzt soll der Schuldner den Bürgen ohne Zustimmung des Gläubigers wieder aus der Bürgschaft entlassen?

(kann er mich wieder rausnehme?)

Never ...ever ...

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05.05.2015, 11:28 Uhr
 
Mars-Ultor

Der Gläubiger kann dich aus der Bürgschaft entlassen, nicht der Schuldner. Das wäre ja auch noch schöner. Der Schuldner kann lediglich dafür sorgen, dass du nicht in Anspruch genommen wirst. Und zwar dadurch, dass er seine Schulden vertragsgemäß zurückzahlt.

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