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Pressemitteilungen
28.05.2015
Lebensgefahr! Absolutes Betretungsverbot
Verordnung für Truppenübungsplatz Haltern tritt am 1. Juni in Kraft
Münster/Haltern am See/Reken/Lüdinghausen. Die Truppen sind zwar weg, aber es bleibt gefährlich. Auf dem Truppenübungsplatz Haltern ist über viele Jahrzehnte scharf geschossen worden. Gefährliche Blindgänger befinden sich weiterhin im Boden, auch nachdem die Britischen Streitkräfte das Gelände zum 31. Mai verlassen. Auf dem gesamten Gelände des Truppenübungsplatzes Haltern gilt daher: Lebensgefahr! Absolutes Betretungsverbot.
Zur Verhütung von Unfällen mit Kampfmitteln im ehemals militärisch genutzten Gelände hat die Bezirksregierung Münster jetzt als Landesordnungsbehörde eine kreisübergreifende Verordnung erlassen. Sie tritt zum 1. Juni 2015 in Kraft. Für Bürger muss das große Areal, unterteilt in die Platzteile Lavesumer Bruch und Borkenberge, auf lange Sicht tabu bleiben.
„Das Betreten des ehemaligen Truppenübungsplatzes in Haltern ist und bleibt gefährlich“, sagt Regierungsvizepräsidentin Dorothee Feller. „Um die Bevölkerung vor den Gefahren durch Munition oder sonstige Kampfmittel zu schützen, war eine einheitliche Verordnung für das gesamte Gelände erforderlich.“
Die Kreise Coesfeld, Borken und Recklinghausen sowie die Kommunen Haltern am See, Reken und Lüdinghausen hatten die Bezirksregierung Münster um den Erlass dieser ordnungsbehördlichen Verordnung gebeten. In einer gemeinsamen Rahmenvereinbarung der Kommunen und Kreispolizeibehörden sowie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wurde die Umsetzung dieser Verordnung zum Schutz der Bevölkerung festgelegt. Nach dem Abzug der Britischen Streitkräfte ist die BImA als Eigentümerin für den Truppenübungsplatz verantwortlich und verpflichtet, Gefahren für die Öffentlichkeit abzuwenden.
Was ist verboten?
Das Gesamtgebiet des Truppenübungsplatzes Haltern ist verbotenes Gelände: So sind Betreten, Radfahren oder Reiten genauso wenig erlaubt wie Befahren mit oder Abstellen von Kraftfahrzeugen. Grabungen jeglicher Art oder das Mitführen von Sondierungsgeräten sind nicht gestattet. Feuer anzünden und Abbrennen von Feuerwerkskörpern sind verboten. Hunde müssen angeleint werden. Baden, Schwimmen und Tauchen sind ebenfalls tabu. Das Gelände darf auch nicht mit Drohnen oder Modellflugzeugen überflogen werden.
Die BImA wird das Gelände mit eigenen Kräften sowie mit Unterstützung der Polizei ab 1. Juni vermehrt kontrollieren. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Für die Verfolgung ist die Ordnungsbehörde der jeweiligen Kommune zuständig.
Ausnahmen?
Aber es gibt eine Ausnahme für die Öffentlichkeit: So ist die Nutzung der ehemaligen Kreisstraße 16 als Verbindung zwischen der L 652 und der K 17 für Fußgänger, Radfahrer, Skater, Rollschuhfahrer, E-Biker und Segways erlaubt.
Für Fachleute der zuständigen Behörden gelten ebenfalls zur Erfüllung ihrer Aufgaben Ausnahmeregelungen. Ebenso sind abgestimmte Maßnahmen zum Landschafts-, Natur- und Artenschutz möglich. In begründeten Einzelfällen kann die Bezirksregierung Münster in Abstimmung mit der Eigentümerin, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, über Ausnahmen entscheiden.
Weitere Einzelheiten der Verordnung sind ab Freitag (29. Mai) im Amtsblatt Ausgabe 22 der Bezirksregierung Münster veröffentlicht:
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