Übersetzung
des lateinischen Textes der Urkunde und Grenzbeschreibung des Königsforstes
aus Hermann Schreiber, Heimatbuch Leutershausen,
1973
An der Übersetzung und Deutung der Urkunde wurde
schon verschiedentlich gearbeitet. Die in der Urkunde angeführten Grenzpunkte
des Wildbannbezirks werden im folgenden Text jeweils in Klammern numeriert, um
die weiter unten folgende Deutung zu erleichtern. Aufbauend auf den bisherigen
Arbeiten 2) dürfte
folgende Übersetzung gelten:
Jm Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit.
Otto III., Knecht Jesu Christi und nach dem Willen Gottes unseres Heilandes und
Erlösers erhabener Kaiser der Römer. (Er) zweifelt am wenigsten daran, daß
alles, was kaiserliche Freigiebigkeit zur Erhöhung der Kirchen Gottes und
seiner Heiligen verleiht und schenkt, ihm in der Tat Vorteil im zeitlichen und
zukünftige Freude und Vergeltung im ewigen Leben bringt. Deswegen soll sowohl
die gegenwärtige als auch die zukünftige Menge unserer Getreuen erfahren, in
welcher Weise wir auf Grund der Fürsprache des ehrwürdigen
Erzbischofes Heribert, des Herzogs Heinrich, unserem liebenswürdigen
Blutsverwandten, ganz besonders aber wegen der Liebe und Bitte Heinrichs, des
verehrten Oberhaupts der hochheiligen Kirche zu Würzburg, ebendemselben seinem
allerheiligsten Sitz, zu Ehren des allermildesten Erlösers der Welt und der überaus
berühmten Märtyrer Kilian, Kolonat und Totnan, die mit größter Ehrfurcht zu
verehren sind ‑ zugestehen, schenken und kraft kaiserlicher Gewalt
festsetzen, daß der ganze, anerkanntermaßen zur Burg Bernheim und zum Dorf
Leutershausen gehörige Wald wie ein Staatsforst geschützt, gewahrt und für
immer gesichert sei, so daß keine hohe oder mindere Person sich herausnehmen
darf im selbigen Forst die Jagd auszuüben und einen Hirsch, eine Hindin, ein männliches
oder weibliches Wildschwein, einen Bären oder ein Reh zu fangen. Sollte sich
jemand erkühnen, so entrichte er der hochheiligen Würzburger Kirche unser
kaiserliches Banngeld, wie wenn er in unseren staatlichen Forsten irgendein
gebanntes Wild finge. Und derselbige Forst sei in allen Wäldern und Feldern,
die zu Burg und Dorf, wie oben genannt, gehören, in den Gauen Mulachgau
und Rangau folgendermaßen festgelegt und im einzelnen abgegrenzt:
Er beginnt im Dorf Galemaresgarden (1) und setzt
sich fort bis Alberichsdale (2) in der Gemarkung Einigenouua (3), von hier aus
seitwärts über den Berg, den die Deutschen Langenberg (4) nennen, von da zum
Sulzberg (5), von hier aus über den Sulzberg hinaus in die Gemarkung
Cnonoldespah (6), von da nach Haginouua (7), von daher nach Draitesdorph (8) in
ganz gerader Richtung zum Breitenbrunnen (9) hin, von da den Weg, der oben auf
dem Xillingesfirst (10) verläuft, von da zur Perenuuarda (11), von da den
gleichen Weg bis zur Gemarkung Bortenberg (12), von da über den Echinenberg
(13), von da über einen bestimmten Abstieg zu dem Bach, der Uracha (14) genannt
wird, von da nahe bei diesem Bach bis zur Altmuna (15) hin, von da über die
Altmuna nach Ramesgarten (16), von da nach Urbruch (17), von hier über den Berg
Eichineberg zum Dorf Ueldun (18), von da die Altmuna bis Brungeresfeldun (19),
von da nach Uuilere (20), von hier nach Nenthereshusun (21), von da auf direktem
Weg zum Berg Hirzperg (22), von hier nach Perenwigshouun (23), von da wiederum
nach Galemaresgarden. Und zur Bekräftigung unserer kaiserlichen Schenkung haben
wir uns vorgenommen, dieses Blatt eigenhändig zu bestätigen und zu siegeln.
Gegeben an den Calenden (d. i. 1. Mai) des Mai, im
Jahre 1000 nach der Fleischwerdung des Herrn, durch die 13. Ankündigung (? ),
im 16. Jahre der Regierung Kaiser Ottos III., des vierten seines Imperiums.
Geschehen zu Aachen Gott walt's (?)! Amen.
Erklärung der in
der Urkunde genannten Grenzpunkte
(gekürzt)
Eine Deutung und Erklärung der in der
Wildbannurkunde genannten Grenzpunkte ist verschiedentlich erfolgt. Eine
umfassende Darstellung hat Hermann Moßner in seiner Arbeit "Lachen und
andere Flumamen an den Grenzen des zu Burgbernheim und Leutershausen gehörigen
Forstes'' in der Zeitschrift "Der Bergfried" gegeben. Da diese wegen
Auflagenzahl und Verbreitungsgebiet nur wenigen bekannt sein dürfte, soll unter
Bezugnahme auf diese Arbeit der ungefähre Verlauf der Wildbanngrenze, soweit
hier von Interesse, nochmals dargestellt werden.
Ausgangspunkt
der Grenzbeschreibung ist das Dorf
Gallmersgarten (1), westlich von Burgbernheim gelegen. Von hier aus
führt die
Wildbanngrenze in etwa zehn Kilometer Luftlinie Richtung Süden,
ohne daß
bestimmte Grenzpunkte angesprochen werden, bis zu "Alberichsdale in
Einigenouua". Während letzteres (3) als Aidenau erklärbar
ist, bereitet
die Deutung des Wortes Alberichsdale (2) Schwierigkeiten. Moßner
nimmt hier eingehend Stellung und kommt auf Grund von
Wortvergleichungen zu dem Ergebnis, daß
mit dem Begriff "dale" eine Kiefer bzw. Föhre und mit Alberich ein
Personenname gemeint sein kann. Hiernach ist unter Alberichsdale in
Aidenau,
die, in der Landschaft weithin sichtbare, Alberichskiefer in der
Gemarkung
Aidenau zu verstehen. "Heilige Bäume" oder "Lachbäume"
sind in früher Zeit als freistehende Naturmerkmale öfters als
Erkennungspunkte
für Grenzen angegeben worden.
Von Aidenau geht es Richtung Osten auf dem Höhenzug
(4/5) nördlich des Hagenbachs in die Gemarkung eines Ortsteils der jetzigen
Großgemeinde. Clonsbach (6) wird urkundlich zum gleichen Zeitpunkt erwähnt wie
die spätere Stadt Leutershausen selbst.
Die
Grenze des Wildbannes wendet sich wieder westwärts, nunmehr im Tal, nach
Hagenau (7) und von dort über Traisdorf (8) nach Breitenbrunnen (9).
...
Vom
Grenzpunkt Breitenbrunnen an bildet eine Altstraße die Grenze des
Wildbannbezirks. Sie verläuft auf dem Höhenrücken (10) oberhalb von
Leipoldsberg bis zum Grenzpunkt Perenwarda (11). Die Erklärung dieses Wortes
hat wegen seiner Vieldeutigkeit schon viel Mühe gekostet. Fraglich ist vor
allem, ob es sich um eine Befestigungsanlage oder eine Wildwarte handelte. Die
genaue Lage des Grenzpunktes kann hier dahingestellt bleiben, da die
Wildbanngrenze weiter der Altstraße bis zur Gemarkung Bortenberg (12) folgt und
als nächster Punkt wohl der Eichlberg (13) östlich von Eichholz in Betracht
kommt. In dieser Gegend ist auch der in der Urkunde erwähnte Abstieg zur Aurach
(14) zu suchen, wahrscheinlich die sog. „Heusteig". Jedenfalls verläßt
hier die Wildbanngrenze den Höhenrücken und verläuft dann weiter nahe bei der
Aurach bis hin zur Altmühl (15). Der Grenzpunkt an der Altmühl ist wohl bei
der Weißenmühle zu suchen. Das Gebiet zwischen Eichholz und Weißenmühle ist
gleichzeitig die Grenze zwischen Rangau und Sualafeldgau einerseits und zwischen
Bistum Würzburg und Bistum Eichstätt andererseits.
Wir
treten den Rückweg an entlang der vermutlichen Wildbanngrenze. Die Urkunde
sagt: über die Altmühl nach „Ramesgarten" (16) und von da nach Auerbach
(17). Es ist jetzt also die Süd-Nord-Linie, vorbei an der Leutershausener Flur
und am heutigen Schloß der Herren von Eyb, früher Vogelsburg genannt. Während
Auerbach als Grenzpunkt unschwer zu lokalisieren ist, kann für den Grenzpunkt
„Ramesgarten" eine Festlegung hinsichtlich Ort und Eigenschaft nicht
eindeutig erfolgen.
...
Auerbach
ist der nach Ramesgarten nächste Grenzpunkt der Wildbannbeschreibung.
...
Von Auerbach geht die Wildbanngrenze weiter zum Eichenberg und von da
nach Ober- bzw. Unterfelden (18), wobei als Eichenperg wohl der Höhenzug hinter
dem Colmberger Schloß anzusehen ist. Ab dem Grenzpunkt Ober- bzw. Unterfelden
wird die Altmühl selbst zur Wildbanngrenze bis nach Preuntsfelden (19), im
Quellgebiet der Altmühl.
Nun
führt uns die restliche Wildbannbegrenzung wieder zurück zum Ausgangspunkt.
Erwähnt wird noch Weiler (20), ein Ortsteil des schon um 800 n. Chr. erwähnten
Markt Bergel; weiter der Ort Nenthereshausen (21), der wohl schon früh in
Kriegszeiten ganz abgegangen ist und daher nicht mehr genau festgelegt werden
kann; schließlich der Irsberg südlich von Schwebheim (22) und dann Bergtshofen
(23) als letzter Grenzpunkt vor dem Ausgangsort Gallmersgarten. (s.
unten, Anmerkung
des Bearbeiters)
Die
angeführte Wildbanngrenze beschreibt eine rund 90 Kilometer lange Strecke, die
mit den obigen Ausführungen in ihrem ungefähren Verlauf aufgezeigt werden
sollte.
Ohne
hier schon näher auf die Bedeutung der Wildbannurkunde für Leutershausen und
Umgebung einzugehen, kann doch anhand der Grenzbeschreibung festgestellt werden,
daß die Ortsbezeichnungen der Wildbanngrenze für die Kenntnis dieses Teils
unserer fränkischen Landschaft eine vorzügliche Hilfe sind. Sie geben ein
ziemlich klares Bild über den Stand der Siedlung in jener Zeit. Es ist also
keine Rede mehr von undurchdringlichen Wäldern, Sümpfen und menschenleeren
Gegenden. Der Fleiß der zahlreicher gewordenen Siedler hat diesen Teil der
fränkischen Landschaft in der Zeit zwischen etwa 650 und 1000 n. Chr. sehr
verwandelt. Schließlich konnten auch nur ganz ortskundige Leute, wohl vom
königlichen Verwaltungsamt Burgbernheim, so genau die Grenzen des Wildbannes
festlegen.
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