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Landtag NRW: Suchergebnis in "Landtag intern"
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Dokument anzeigen Gemeindeordnung geändert: "Flankierende Maßnahmen" zur kommunalen Neuordnung. Bezirksverfassung bei 18 Gegenstimmen verabschiedet
Plenarbericht;
Landtag intern, 5. Jahrgang, Ausgabe 26 vom 18.10.1974, S. 3-4

Vom 1. Januar 1975 an müssen alle nordrhein-westfälischen Großstädte Bezirksvertretungen bilden. Dies schreibt zwingend die neue Bezirksverfassung vor, die mit weiteren wichtigen Änderungen der Gemeindeordnung am 16. Oktober bei nur 18 Gegenstimmen aus den Reihen der CDU-Opposition, die mit mehreren Abänderungsanträgen unterlag, vom Landtag verabschiedet wurde. Mit den "flankierenden Maßnahmen" zur kommunalen Neuordnung will das Düsseldorfer Parlament auch nach dem Inkrafttreten der Gebietsreform eine bürgernahe kommunale Selbstverwaltung sicherstellen. In einer größtenteils einmütig, wenn auch in einigen Einzelpunkten kontrovers geführten Debatte hatten zuvor die Sprecher aller Fraktionen betont, daß mit diesen Gesetzesnovellierungen die Kommunalpolitik transparenter werden solle und die Bürger zur aktiven Mitarbeit ermuntert werden sollten.
Die Bezirksverfassung sieht umfassende Neuerungen an der derzeitigen Gemeindeordnung vor. Alle kreisfreien Städte müssen danach drei bis zehn Stadtbezirke mit Bezirksvertretungen und Verwaltungsnebenstellen einrichten. Dieselbe Möglichkeit besteht als Kann- Bestimmung für kreisangehörige Gemeinden. Die Kompetenzen der Bezirksvertretungen, die im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel und der vom Stadtparlament erlassenen Richtlinien unter anderem über Unterhaltung und Ausstattung von Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen (wie Sportplätze, Altenheime, Friedhöfe und Büchereien) ebenso entscheiden können wie über straßenbauliche Maßnahmen, sind in einem Mindestkatalog festgelegt, der vom Rat der Gesamtstadt beliebig erweitert werden kann.
Die Bezirksvertretungen sollen sich aus mindestens elf und höchstens neunzehn Mitgliedern zusammensetzen und werden nach den in den jeweiligen Bezirken bei der allgemeinen Kommunalwahl (also erstmals am 4. Mai 1975) abgegebenen Stimmenzahl vom Kreiswahlleiter berufen. An der Spitze dieser neuen Gremien wird der Bezirksvorsteher ste hen, den die Koalitionsfraktionen von SPD und F.D.P. mit Mehrheit in der abschließenden zweiten Lesung durchsetzen. Die CDU hatte sich für den Titel Bezirksbürgermeister ausgesprochen.
Die Bezirksverfassung erlaubt eine flexible Handhabung. Zum Beispiel kann der Innenminister Ausnahmen von der Pflicht zur Bildung von Stadtbezirken zulassen. Allerdings nur, wenn "die Besonderheit der Siedlungsstruktur im Einzelfall der Einteilung in Stadtbezirke entgegenstehen". Hieran hatte die CDU bei den abschließenden Beratungen erneut Kritik geübt, war jedoch mit einem entsprechenden Änderungsantrag gescheitert.
Ferner beschloß der Landtag, daß die Ausschüsse aller Kommunalparlamente bis auf wenige Ausnahmen (beispielsweise bei Grundstücks- und Personalangelegenheiten) tagen müssen. Bereits zwei Abgeordnete können künftig eine Fraktion bilden (die CDU war für drei Abgeordnete). Zum ersten Male werden Hausfrauen, die einem Kommunalparlament angehören, den anderen Abgeordneten gleichgestellt: Sie erhalten in Zukunft für ihre Tätigkeit eine Entschädigung wie Freiberufler.
Vor der Schlußabstimmung nahmen die Sprecher der Fraktionen noch einmal grundsätzlich Stellung, vor allem zu der neuen Bezirksverfassung.

"Gewisse Bürgernähe"

Heinz Dunkel (SPD) bezeichnete die vorgesehenen Gesetzesänderungen als "natürliche Folge eines lebendigen Organismus, der ständig an den wechselnden Anforderungen eines zeitgerechten Kommunalverfassungsrechts angepaßt werden muß". Die Bezirksverfassung trage dem Anliegen, den Bürger mehr als bisher an der kommunalen Selbstverwaltung zu beteiligen und auch eine "gewisse Bürgernähe" zu bewahren, Rechnung. Die Einteilung in Stadtbezirke werde nach dem bisherigen Paragraphen 13 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung unter anderem bereits in Krefeld, Wuppertal, Duisburg und Dortmund praktiziert, allerdings mit sehr unterschiedlichen Aufgaben.
Auch deshalb bewerte die SPD die Bezirksverfassung mit ilren konkreten Regelungen positiv. Mit Nachdruck verwahrte sich Dunkel dagegen in diesem Gesetz "lediglich einen Ausgleich für verlorene Eigenständigkeit, Selbständigkeit oder für verlorene Mandate" zu sehen, wenn auch "die kommunale Neugliederung mit all ihren Folgen die Vorlage dieses Entwurfs sicherlich forciert hat". Vielmehr sei es die Absicht des Landtags, das vorhandene kommunalpolitische Desinteresse in ein "lebendiges Teilnehmen" umzuwandeln. Der Bürger müsse sich wieder mehr mit den Entscheidungen der gewählten Vertretungen identifizieren.
Ausdrücklich begrüßte Dunkel die beabsichtigte Öffentlichkeit der Ausschußsitzungen, die zu einer größeren Transparenz der Kommunalpolitik beitragen werde. Die Politiker müßten es sich zur Aufgabe machen, das "zunehmende Unbehagen des Gemeindebürgers vor der vermeintlichen Allmacht der Bürokraten abzubauen und die bürgerschaftliche Selbstverwaltung auf der Grundlage einer breiten Mitwirkung zu gewährleisten. Nicht länger dürfe in den Städten und Gemeinden der Eindruck entstehen: "Die da oben entscheiden vom grünen Tisch und lassen sich nicht in die Karten schauen."
Eberhard Ullrich (CDU) erinnerte daran, daß die Bezirksverfassung "ein Teil des Konzepts ist, in dem in dieser Legislaturperiode die kommunale Gebietsreform das Hauptstück gewesen ist". Sie sei notwendig, um die Neugliederung "unterstützend und korrigierend zu begleiten", weil die Funktionalreform — gegen den Willen der CDU — nicht wenigstens in einigen Punkten vorgezogen worden sei.
Die Bezirksverfassung stelle eine "grundsätzliche Änderung der kommunalen Verfassungsstruktur" dar und könne nicht, wie vielfach angedeutet, als "Trostpflästerchen" der Neuordnung gelten. Eindringlich warnte Ullrich vor der für kreisfreie Städte im Gesetz eingeräumten Ausnahme bei der Einteilung von Stadtbezirken. Dies schwäche "den tragenden Gedanken und die erstrangigen Ziele der Bezirksverfassung". In diesem Zusammenhang plädierte die CDU auch für die Aufteilung des Stadtkerns, die in der freien Entscheidung des Rates liegen solle.

"Genügend Spielraum"

Auch in kreisangehörigen Gemeinden solle die Bezirkseinteilung vorgeschrieben werden. Es sei konsequent, das Prinzip der gegliederten Gemeinde auch hier anzuwenden, solange dies die siedlungs- und entwicklungsstrukturellen Gegebenheiten zuließen. Sonst würden "aus nicht einsichtigen Gründen Gemeinden verschiedenen Typs im kreisangehörigen und kreisfreien Raum" geschaffen, obwohl die Bezirkseinteilung keine bloße Frage der Einwohnergröße sei. Dazu Ullrich wörtlich: "Das von uns gewünschte Soll läßt genügend Spielraum, um keine künstlichen Gebilde entstehen zu lassen."
Nach Ansicht des CDU-Sprechers muß der Vorsitzende einer Bezirksvertretung den Titel "Bezirksbürgermeister" führen, da er im Gegensatz zu dem Koalitionsvorschlag ("Bezirksvorsteher") verbesserte Arbeitsmöglichkeiten garantiere. Ebenfalls bringe er mehr Ansehen mit sich, was im kommunalpolitischen Alltag, in dem die Repräsentation eine entscheidende Rolle spiele, nicht unwichtig sei.

"Unbequemer Zwang"

Hans Koch (F.D.P.) sah in den neuen Vorschriften ein "fortschrittliches Instrumentarium", das Chancen für die Belebung des kommunalpolitischen Lebens biete. Erfreulicherweise werde gleichzei- tig ein "permanenter Stein des Anstoßes", die NichtÖffentlichkeit der Ausschußsitzungen, zugunsten einer großzügigen Regelung beiseite geräumt. Dies sei gut, da vielerorts der Verdacht der Vetternwirtschaft und der Interessenpolitik unter Hinweis auf angebliches "Gekungel" in den Ausschüssen erhoben worden sei. Koch bedauerte die, wie er sagte, mangelnde Bereitschaft der Räte zu freiwilligen Lösungen. Sie hätten befürchtet, in öffentlichen Ausschußsitzungen würde nicht mehr ernsthaft gearbeitet, sondern Fensterreden gehalten werden. Der "unbequeme Zwang" zur Offenlegung von Motiven werde sich künftig positiv auswirken, denn: "Nun erst wird die Beratung interessant, und der Bürger wird angelockt."
Den Änderungsantrag der CDU, eine Fraktion müsse sich mindestens aus drei Abgeordneten zusammensetzen, lehnte Koch ab und verteidigte die Forderung nach der Zwei-Mann-Fraktion, die "vom liberalen Verständnis der Minderheitenfrage" diktiert, demokratisch richtig und politisch sinnvoll sei. Sie komme unter anderem den parteiunabhängigen Wählergruppierungen zugute.
Zusammenfassend wies Koch darauf hin, daß die Bezirksverfassung eine "gute Sache" sei. Er schloß "Verbesserungsnotwendigkeiten" nach ein- bis zweijähriger Praxis nicht aus. Darüber solle man sich in der nächsten Legislaturperiode unterhalten.

Bildunterschriften:
SPD-Sprecher Heinz Dunkel: "Die Öffnung der Ausschußsitzungen wird zu einer Aktivierung des kommunalpolitischen Lebens führen."
F.D.P.-Fraktionsvorsitzender Hans Koch: "Wir meinen, daß diese Bezirksverfassung eine gute Sache sein wird." Fotos: Tüsselmann
CDU-Abgeordneter Eberhard Ullrich: "Es darf den kreisfreien Städten nicht überlassen bleiben, Bezirke einzuteilen oder dies zu unterlassen." Foto: Tüsselmann

Systematik: 1230 Kommunale Angelegenheiten; 6400 Raumordnung

ID: LI742606

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