Festsetzung von Zusätzen zu den Grundamtsbezeichnungen; Rundschreiben zur Bundesbesoldungsordnung B (BBesO B)
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Festsetzung von Zusätzen zu den Grundamtsbezeichnungen;
Rundschreiben zur Bundesbesoldungsordnung B (BBesO B)
Fundstelle: GMBl 2021 Nr. 25, S. 566
Bezug: | Rundschreiben des BMI vom 18. März 2020 – D3- |
– RdSchr. d. BMI v. 25.3.2021 – D3-30200/183#5 –
- I.
- Allgemeines
Durch das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2053) sind die Amtsbezeichnungen „Direktor“, „Direktor und Professor“, „Erster Direktor“, „Oberdirektor“, „Präsident“ sowie „Präsident und Professor“ in den Besoldungsgruppen B 1 bis B 9 in Grundamtsbezeichnungen umgewandelt worden. Von der Umwandlung nicht betroffen sind die Ämter der Vizepräsidenten, da diese an die Einstufungen der Präsidenten gekoppelt sind (grundsätzlicher Abstand drei Besoldungsgruppen).
Nach Nummer 1 Absatz 2 Satz 3 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B (Anlage I zum Bundesbesoldungsgesetz) dürfen die Grundamtsbezeichnungen „Rat“, „Oberrat“, „Direktor“, „Leitender Direktor“, „Direktor und Professor“, „Erster Direktor“, „Oberdirektor“, „Präsident“ und „Präsident und Professor“ nur in Verbindung mit einem Zusatz verliehen werden.
Amtsinhaber von Ämtern, die vor Inkrafttreten des BesStMG ohne Zusatz geführt wurden, sind berechtigt, ihre bisherigen Amtsbezeichnungen ohne Zusatz weiterzuführen. Amtsbezeichnungen, die durch das BesStMG weggefallen sind, dürfen ebenfalls weitergeführt werden (vgl. § 74 BBesG).
Aufgrund der Nummer 1 Absatz 3 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B (Anlage I zum Bundesbesoldungsgesetz) mache ich die in der Anlage zu diesem Rundschreiben genannten Zusätze zu den Grundamtsbezeichnungen der Bundesbesoldungsordnung B bekannt.
- II.
- Organisatorischer Ablauf bei Erst- und Neubewertungsersuchen
Entsprechend Nr. 2.2 des Rundschreibens zur Haushaltsführung des BMF vom 18. Dezember 2020 können Anmeldungen von entsprechenden Planstellen/Stellen zu Leitungsämtern der BBesO B nur berücksichtigt werden, wenn nachgewiesen wird, dass das besoldungsrechtliche Einvernehmen von BMI und BMF nach § 18 Abs. 2 BBesG vorliegt.
In Abstimmung mit dem BMF gebe ich für eine besoldungsrechtliche Erst- oder Neubewertung von Leitungsämtern der Besoldungsgruppe BBesO B folgende Verfahrenshinweise:
- 1.
- Schreiben zur Einholung des Einvernehmens zur Einstufung oder Neufestsetzung von Ämtern der BBesO B sind an BMI, Referat D 3 und BMF, Referat Z B 2 zu richten. Diese sollten eine ausführliche Begründung enthalten. Zwingend notwendig sind Angaben zur Entwicklung der Planstellen/Stellen und des Haushaltsvolumens (ohne Personalausgaben) sowie eine detaillierte Aufgabenbeschreibung.
- 2.
- BMI und BMF bewerten die vorgelegten Unterlagen und entscheiden über das besoldungsrechtliche Einvernehmen.
- 3.
- BMI versendet die Erteilung des Einvernehmens an die antragstellende oberste Bundesbehörde nebst Abdruck an BMF.Die besoldungsrechtliche Erst- oder Neubewertung von Leitungsämtern gilt, sofern nichts Anderes festgelegt ist,
- –
- bei Neugründung von Behörden ab dem gesetzlich festgelegten Gründungsdatum und
- –
- bei bestehenden Behörden ab der Erteilung des Einvernehmens durch BMI und BMF (vgl. Nr. 3).Das Rundschreiben vom 18. März 2020 wird aufgehoben und durch dieses Rundschreiben ersetzt.
Oberste Bundesbehörden
Deutsche Bundesbank
– nur per Email –
Anlage
(1) | (2) | (3) | (4) | |
B 1 | Direktorin und Professorin/ | beim/bei der ... | ||
B 2 | Direktorin/ | als Beauftragter für das Ehrenamt bei der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk | ||
als Beauftragter für die Netze des Bundes | ||||
als Landesbeauftragter bei der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk | ||||
bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben | ||||
bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen | ||||
bei der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung | als Leiter eines großen Fachbereichs | |||
bei der Staatsbibliothek der Stiftung Preußischer Kulturbesitz | als der ständige Vertreter des Generaldirektors und Leiter einer Abteilung | |||
bei der Unfallversicherung Bund und Bahn | – | als Leiter des Geschäftsbereichs Künstlersozialversicherung | ||
– | als stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung | |||
bei der Bundesagentur für Arbeit | – | als Geschäftsführer einer gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter)1 | ||
– | als Mitglied der Geschäftsführung einer Regionaldirektion | |||
– | als Leiter eines großen und bedeutenden Bereiches der Zentrale | |||
bei der Zollverwaltung | als Leiter einer besonders bedeutenden und besonders großen Ortsbehörde der Zollverwaltung | |||
beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr | ||||
beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr | ||||
beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr | ||||
beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung | ||||
beim Bundeseisenbahnvermögen | als Leiter einer Dienststelle | |||
beim Evangelischen Kirchenamt für die Bundeswehr | als der ständige Vertreter des Amtsleiters | |||
beim Katholischen Militärbischofsamt | als der ständige Vertreter des Amtsleiters | |||
beim Marinearsenal | – | als Leiter eines Arsenalbetriebes | ||
– | als Leiter des Technischen Systemservice | |||
des Dienstleistungszentrums der Zollverwaltung | als Leiter der Dienststelle | |||
eines Rechtsberaterzentrums der Bundeswehr | als Leiter der Dienststelle | |||
in der Bundesfernstraßenverwaltung2 | ||||
Direktorin und Professorin/ | beim/bei der ... | – | als Leiter einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung | |
– | bei einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung oder in einem wissenschaftlichen Forschungsbereich als Leiter einer Abteilung, eines Fachbereichs, eines Instituts sowie einer großen oder bedeutenden Gruppe (Unterabteilung) oder eines großen oder bedeutenden Laboratoriums, soweit sein Leiter nicht einem Unterabteilungsleiter oder Gruppenleiter unmittelbar unterstellt ist | |||
bei der Bundesagentur für Arbeit | als Leiter eines großen und bedeutenden Forschungsbereiches beim Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung | |||
des Deutschen Zentrums für Schienenverkehrsforschung | ||||
B 3 | Direktorin/ | beim/bei der ... | – | als Leiter einer Hauptabteilung oder einer gleich zu bewertenden, besonders großen und besonders bedeutenden Abteilung bei einer Bundesoberbehörde oder einer vergleichbaren Bundesanstalt, wenn der Leiter mindestens in Besoldungsgruppe B 8 eingestuft ist |
– | als Leiter einer Abteilung, Unterabteilung oder Gruppe oder als Leiter einer Sonderorganisation bei einem Amt der Bundeswehr, dessen Leiter in Besoldungsgruppe B 9 eingestuft ist | |||
– | als der ständige Vertreter des Leiters der Abteilung Personalgewinnung im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr | |||
bei der Bundesagentur für Arbeit | – | als Geschäftsführer einer gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter)3 | ||
– | als Mitglied der Geschäftsführung einer Regionaldirektion | |||
– | als Vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung einer Regionaldirektion | |||
– | als Leiter der Familienkasse | |||
– | als Leiter eines großen und bedeutenden Bereiches der Zentrale | |||
bei der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung | als Leiter einer Lehrgruppe | |||
bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben | ||||
bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen | ||||
bei der Deutschen Nationalbibliothek | – | als der ständige Vertreter des Generaldirektors der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt am Main | ||
– | als der ständige Vertreter des Generaldirektors der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig | |||
bei der Führungsakademie der Bundeswehr | als Leiter einer Fakultät | |||
bei der Unfallversicherung Bund und Bahn | – | als Leiter des Geschäftsbereichs Künstlersozialversicherung4 | ||
– | als stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung | |||
beim Befehlshaber des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr | als Rechtsberater | |||
beim Befehlshaber des Multinational Joint Headquarters | als Rechtsberater | |||
beim Bildungszentrum der Bundeswehr | ||||
beim Bundesinstitut für Berufsbildung | als Leiter einer Abteilung | |||
beim Bundesnachrichtendienst | ||||
beim Inspekteur einer Teilstreitkraft oder eines militärischen Organisationsbereiches | als Rechtsberater | |||
beim Luftfahrtamt der Bundeswehr | als Leiter einer Abteilung | |||
beim Planungsamt der Bundeswehr | als Leiter einer Abteilung | |||
beim Zentrum für Cyber- | ||||
beim Zentrum Innere Führung der Bundeswehr | als Beauftragter für die Rechtsausbildung in den Streitkräften | |||
der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen | ||||
der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien | als Vorsitzender der Bundesprüfstelle für jugendge fährdende Medien | |||
der Bundeswehrverwaltungsstelle USA und Kanada | ||||
der Schule für ABC- | ||||
der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung | ||||
des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung | ||||
des Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa | ||||
des Bundesinstituts für Sportwissenschaft | als Geschäftsführender Direktor | |||
des Verpflegungsamtes der Bundeswehr | ||||
des Zentrums für Brandschutz der Bundeswehr | ||||
in der Bundesfernstraßenverwaltung5 | ||||
in der Bundespolizei | – | als Leiter des ärztlichen und sicherheitstechnischen Dienstes | ||
– | als Leiter einer Abteilung des Bundespolizeipräsidiums | |||
– | im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat | |||
Direktorin und Professorin/ | beim/bei der ... | – | als Leiter einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung | |
– | als Mitglied des Präsidiums der Bundesanstalt für Materialforschung und prüfung | |||
– | als Mitglied des Präsidiums der Physikalisch- | |||
– | bei einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung oder in einem wissenschaftlichen Forschungsbereich als Leiter einer großen Abteilung, eines großen Fachbereichs oder eines großen Instituts | |||
bei der Bundesagentur für Arbeit | als Leiter eines großen und bedeutenden Forschungsbereiches beim Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung | |||
bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung | als Mitglied des Präsidiums | |||
bei der Physikalisch- | als Mitglied des Präsidiums | |||
beim Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr | als der Leiter der Abteilung Angewandte Geowissenschaften | |||
der Bundesanstalt für Gewässerkunde | ||||
der Bundesanstalt für Wasserbau | ||||
des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung | als Geschäftsführender Direktor | |||
des Kunsthistorischen Instituts in Florenz | ||||
des Wehrwissenschaftlichen Instituts für Schutztechnologien – ABC- | ||||
des Wehrwissenschaftlichen Instituts für Werk- und Betriebsstoffe | ||||
B 4 | Direktorin/ | der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung | ||
des Beschaffungsamtes des BMI | ||||
einer Wehrtechnischen Dienststelle | ||||
in der Bundesfernstraßenverwaltung6 | ||||
Erste Direktorin/ | bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben | |||
beim Bundesinstitut für Berufsbildung | als Leiter des Forschungsbereichs und als der ständige Vertreter des Präsidenten | |||
beim Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr | als der ständige Vertreter des Amtschefs | |||
im Bundeskriminalamt | ||||
beim Bundesamt für Verfassungsschutz | ||||
Präsidentin/ | des Bundessortenamtes | |||
einer Bundespolizeidirektion | ||||
B 5 | Direktorin und Professorin/ | bei der Bundesagentur für Arbeit | als Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung | |
der Stiftung Jüdisches Museum Berlin | ||||
Erste Direktorin/ | der Unfallversicherung Bund und Bahn | |||
Oberdirektorin/ | bei der Bundesagentur für Arbeit | – | als Geschäftsführer bei der Zentrale | |
– | als Vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung einer Regionaldirektion | |||
Präsidentin/ | der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung | |||
der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich | ||||
des Bundesamtes für Naturschutz | ||||
des Bundessprachenamtes | ||||
des Fernstraßen- | ||||
Präsidentin und Professorin/ | der Bundesanstalt für Straßenwesen | |||
der Stiftung Deutsches Historisches Museum | ||||
der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland | ||||
des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie | ||||
des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie | ||||
B 6 | Direktorin/ | beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | als der leitende Beamte | |
beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik7 | als der leitende Beamte | |||
beim Bundesrechnungshof | ||||
in der Bundesfernstraßenverwaltung8 | ||||
Direktorin und Professorin/ | bei der Bundesagentur für Arbeit | als Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung | ||
Erste Direktorin/ | bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen | |||
beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr | ||||
beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr | ||||
beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr | ||||
beim Bundesnachrichtendienst | ||||
beim Luftfahrtamt der Bundeswehr | als der ständige Vertreter des Amtschefs | |||
beim Planungsamt der Bundeswehr | als der ständige Vertreter des Amtschefs | |||
Oberdirektorin/ | bei der Bundesagentur für Arbeit | – | als Geschäftsführer bei der Zentrale | |
– | als Vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung einer Regionaldirektion | |||
Präsidentin/ | der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung | |||
der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben | ||||
der Bundesfinanzakademie | ||||
der Bundespolizeiakademie9 | ||||
der Bundeszentrale für politische Bildung | ||||
des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe | ||||
des Bundesamtes für Güterverkehr | ||||
des Bundesamtes für Strahlenschutz | ||||
des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit | ||||
des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen und des Bundesausgleichsamtes | ||||
des Bundeseisenbahnvermögens | ||||
des Deutschen Wetterdienstes | ||||
des Eisenbahn- | ||||
des Kraftfahrt- | ||||
des Luftfahrt- | ||||
einer Bundespolizeidirektion | ||||
Präsidentin und Professorin/ | der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin | |||
des Bundesinstituts für Risikobewertung | ||||
des Deutschen Archäologischen Instituts | ||||
des Friedrich- | ||||
des Johann Heinrich von Thünen- | ||||
des Julius Kühn- | ||||
des Max Rubner- | ||||
B 7 | Direktorin/ | bei der deutschen Rentenversicherung Knappschaft- | als stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung | |
Oberdirektorin/ | bei der Bundesagentur für Arbeit | als Geschäftsführer bei der Zentrale10 | ||
Präsidentin/ | der Bundesakademie für Sicherheitspolitik | |||
der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung | ||||
der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt | ||||
des Bildungszentrums der Bundeswehr | ||||
des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung | ||||
des Bundesamts für Justiz | ||||
des Bundesarchivs11 | ||||
des Bundesinstituts für Berufsbildung | ||||
des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst | ||||
des Planungsamtes der Bundeswehr | ||||
Präsidentin und Professorin/ | der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe | |||
des Paul- | ||||
des Robert Koch- | ||||
B 8 | Direktorin/ | bei der Deutschen Rentenversicherung Bund | als Mitglied des Direktoriums | |
Erste Direktorin/ | der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft- | als Geschäftsführer oder Vorsitzender der Geschäftsführung | ||
Präsidentin/ | der Stiftung Preußischer Kulturbesitz | |||
des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung | ||||
des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben | ||||
des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik | ||||
des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle | ||||
der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk | ||||
des Bundeskartellamtes | ||||
des Bundeszentralamtes für Steuern | ||||
des Deutschen Patent- und Markenamtes | ||||
des Statistischen Bundesamtes | ||||
des Umweltbundesamtes | ||||
Präsidentin und Professorin/ | der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung | |||
der Physikalisch- | ||||
des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte | ||||
B 9 | Präsidentin/ | der Generalzolldirektion | ||
des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr | ||||
des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr | ||||
des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr | ||||
des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge | ||||
des Bundesamtes für Soziale Sicherung | ||||
des Bundesamtes für Verfassungsschutz | ||||
des Bundeskriminalamtes | ||||
des Bundesnachrichtendienstes | ||||
des Bundespolizeipräsidiums | ||||
des Bundesverwaltungsamtes |
Stand: 25. März 2021
- 1
- Soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 3 oder in der A-Besoldung.
- 2
- Dieses Amt darf nur Beamtinnen und Beamten übertragen werden, die nach § 3 Fernstraßen-Überleitungsgesetz aus einer Landesstraßenbauverwaltung statuswahrend zum Fernstraßen-Bundesamt versetzt wurden.
- 3
- Soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 2 oder in der A-Besoldung.
- 4
- Das Einvernehmen für die Bewertung des Dienstpostens nach Besoldungsgruppe B 3 erfolgt ausschließlich für den derzeitigen Amtsinhaber und wird zeitlich auf die Dauer seiner Wahrnehmung der Funktion beschränkt.
- 5
- Dieses Amt darf nur Beamtinnen und Beamten übertragen werden, die nach § 3 Fernstraßen-Überleitungsgesetz aus einer Landesstraßenbauverwaltung statuswahrend zum Fernstraßen-Bundesamt versetzt wurden.
- 6
- Dieses Amt darf nur Beamtinnen und Beamten übertragen werden, die nach § 3 Fernstraßen-Überleitungsgesetz aus einer Landesstraßenbauverwaltung statuswahrend zum Fernstraßen-Bundesamt versetzt wurden.
- 7
- Bis zum 30. Juni 2021.
- 8
- Dieses Amt darf nur Beamtinnen und Beamten übertragen werden, die nach § 3 Fernstraßen-Überleitungsgesetz aus einer Landesstraßenbauverwaltung statuswahrend zum Fernstraßen-Bundesamt versetzt wurden.
- 9
- Gilt nur für derzeitigen Amtsinhaber.
- 10
- Für höchstens einen Geschäftsführer, dessen Funktion sich von denen der Geschäftsführer in den Besoldungsgruppen B 5 und B 6 abhebt.
- 11
- Mit Wirkung ab 1. Juli 2021.