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Krankenhausreform: Einen kleinen Schritt weiter
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Krankenhausreform: Einen kleinen Schritt weiter

Kurz, Charlotte

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Bund und Länder sind auf dem gemeinsamen Weg der Krankenhausreform nach der Einigung im Vermittlungsausschuss einen Schritt weitergekommen. Der Grund war vor allem die konkrete Ankündigung eines Transformationsfonds, der aber auf Kosten der Versicherten gehen soll.

Foto: mauritius images/Michael Thomas Alamy
Foto: mauritius images/Michael Thomas Alamy

Die jeweils 16 Vertreterinnen und Vertreter von Bundestag und Bundesrat haben am 21. Februar bis spät in die Nacht im Vermittlungsausschuss unter anderem über das Krankenhaustransparenzgesetz verhandelt. Bemerkenswertes Ergebnis: Nach monatelangem Streit zwischen Bund und Ländern scheint es nun eine Einigung zu geben, obwohl der Gesetzestext nicht geändert worden ist. Vor allem Zugeständnisse des Bundes, darunter die Refinanzierung von unterjährigen Tarifkostensteigerungen und Details zum geplanten Transformationsfonds hatten die Länder nach ihrer Blockadehaltung überzeugt. Die Einigung muss allerdings noch vom Bundesrat am 22. März bestätigt werden.

Der Transformationsfonds soll Krankenhäuser bei Umstrukturierungen im Laufe der geplanten Krankenhausreform finanziell unterstützen. Es ist vorgesehen, dass er jeweils hälftig aus Landesmitteln und Mitteln aus dem Gesundheitsfonds zusammengesetzt wird, heißt es in einer Protokollerklärung, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Vorfeld des Vermittlungsausschusses vorgelegt hatte. Das Papier liegt dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ) vor. Die darin beschriebenen Details sollen über eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) die gesetzliche Grundlage für den Transformationsfonds schaffen.

Förderungsfähige Vorhaben

Aus dem Gesundheitsfonds sollen über den Zeitraum von 2026 bis 2035 hinweg bis zu 25 Milliarden Euro entnommen werden. Die Bundesländer sollen mindestens genauso viel beisteuern. Gefördert werden sollen künftig Vorhaben zur standortübergreifenden Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten. Diese Umstrukturierungen müssten dazu dienen, die mit der Krankenhausreform eingeführten Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen zu erfüllen. Wenn sich Krankenhäuser zu künftigen sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen umwandeln wollen, kann dies ebenfalls mit Geld aus dem Fonds gestützt werden. Diese Einrichtungen sollen eine medizinisch-pflegerische Versorgung sicherstellen. Auch die Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen oder Zentrenbildung zur Behandlung von seltenen, schwerwiegenden oder komplexen Erkrankungen mit Hochschulkliniken und nicht universitären Krankenhäusern sollen durch den Transformationsfonds gefördert werden können. Zudem sollen auch die Bildung von Krankenhausverbünden und integrierten Notfallstrukturen förderfähig werden. Voraussetzung ist bei allen Vorhaben, dass diese wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Nicht zuletzt könne auch die Schließung von Krankenhausstandorten oder das Teilen von Kliniken mithilfe des Transformationsfonds unterstützt werden.

Nur neue Vorhaben werden gefördert

Wichtig ist zudem, dass nur Vorhaben gefördert werden können, die mit ihren Umstrukturierungsmaßnahmen noch nicht vor dem 1. Januar 2026 begonnen haben. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Länder beziehungsweise Krankenhäuser auch nach geplantem Inkrafttreten der Krankenhausreform Anfang 2025 Standorte noch nicht umstrukturieren können, sollten sie das Geld des Transformationsfonds verwenden wollen. Das könnte vorerst ein Ausbremsen von teils dringend benötigten Umbaumaßnahmen zur Folge haben. Jährlich sollen aus dem Transformationsfonds höchstens bis zu 2,5 Milliarden Euro zuzüglich der in den Vorjahren nicht ausgeschöpften Mittel abgerufen werden können. Möglich ist auch eine optionale Beteiligung der privaten Krankenversicherung (PKV) sowie der Krankenhausträger.

Bundesländer, die Geld über den Fonds abrufen wollen, sollen verpflichtet werden, von 2026 bis 2035 jährlich ihre Investitionskostenfinanzierung der Krankenhäuser – die unabhängig vom Transformationsfonds laufen – mindestens in der Höhe bereitzustellen, die dem Durchschnitt der in den Haushaltsplänen von 2021 bis 2025 hierfür ausgewiesenen Haushaltsmittel entspricht. Förderungsbeiträge der Länder dürfen zudem nicht auf die getätigten Investitionskosten angerechnet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Länder ihre eigenen Investitionskosten unabhängig vom Fonds weitertragen. Nicht abgerufene Mittel aus dem Gesundheitsfonds sollen auf die folgenden Kalenderjahre übertragen werden können. Stichtag für Anträge soll der 31. Dezember 2035 werden. Bis dato nicht abgerufene Mittel verbleiben im Gesundheitsfonds.

Neben den Details zum Transformationsfonds werden in dem Papier auch angekündigte Anpassungsmöglichkeiten der Landesbasisfallwerte beschrieben. So sollen künftig unterjährige Anpassungen dieser Werte durch eine Anwendung des vollen Orientierungswerts anstatt eines anteiligen möglich sein. Damit soll die Refinanzierung von Tarifkostensteigerungen nicht nur für die Pflege, sondern für alle Beschäftigtengruppen – also auch ärztliche Tarifverträge – im Krankenhaus möglich werden. Damit könnten Kliniken entsprechende Kosten weiterreichen. Dies soll zudem nicht nur für die somatischen, sondern auch für die psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser gelten.

Die Ankündigung des Rückgriffs auf den Gesundheitsfonds sorgte jedoch zu deutlicher Kritik, insbesondere vonseiten der Krankenkassen. Hintergrund ist auch, dass Lauterbach den Beitrag aus dem Gesundheitsfonds als Beteiligung des Bundes bezeichnet hatte. Der Gesundheitsfonds wird aber insbesondere aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie einem Bundeszuschuss gespeist. Von der Krankenhausreform profitieren würden auch Beamte oder Versicherte der PKV, die nicht in den Fonds einzahlen. „Diese zusätzlichen Milliarden für die Krankenhäuser, die aus dem Gesundheitsfonds und direkt von den Krankenkassen kommen sollen, werden in der Konsequenz zu Beitragssatzerhöhungen führen. Jeder zusätzlich ausgegebene Euro muss zusätzlich von den Beitragszahlenden aufgebracht werden“, sagte Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes dem .

Zur Erinnerung: 16 Milliarden Euro entsprechen etwa einem Beitragssatzpunkt für die Beitragszahler. Das bedeutet, die jährliche Summe von 2,5 Milliarden Euro wäre mit einer Anhebung von rund 0,15 Beitragssatzpunkten verbunden. Allerdings hängt diese Berechnung an vielen weiteren Faktoren, etwa den geplanten Änderungen der Landesbasisfallwerte, der wirtschaftlichen Entwicklung, der Einnahmesituation der GKV sowie der allgemeinen Preisentwicklung.

Keine nachhaltige Finanzierung

Auch die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) geht davon aus, dass Steigerungen aufgrund der Kosten für den Transformationsfonds von 0,1 bis 0,2 Beitragssatzpunkten pro Jahr durchaus realistisch seien. Bei Steuerzuschüssen würde die Steigerung weniger hoch ausfallen, allerdings seien von diesen bislang nicht die Rede. „Die Zeche werden also erneut die Versicherten und die Arbeitgeber zahlen. Das ist kein Zukunftsmodell für eine nachhaltige GKV-Finanzierung“, sagte eine SBK-Sprecherin.

Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. med. (I) Klaus Reinhardt, appellierte an Bund und Länder, ihrer finanziellen Verantwortung gerecht zu werden. „Dass der Bund seinen Anteil nun offenbar vollständig auf die GKV-Beitragszahler abwälzen will, ist kein Ausdruck der erforderlichen Verantwortungsbereitschaft“, monierte Reinhardt. Er forderte Bund und Länder auf, gemeinsam bei der weiteren Krankenhausreform an einem Strang zu ziehen. Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. rer. pol. Gerald Gaß, begrüßte den Transformationsfonds. Es müssten aber schnell Fakten geschaffen werden, denn die Krankenhausträger stünden in den Startlöchern, um ihre Zukunftsprojekte zu beginnen. Gaß zufolge reiche es zudem nicht aus, lediglich Tariflohnsteigerungen über den Landesbasisfallwert abzubilden. Es brauche deutlich mehr Hilfen, um die Kliniken zu stützen.

Info

Die Bundesländer sollen 95 Prozent der 25 Milliarden aus dem Gesundheitsfonds nach dem Königsteiner Schlüssel (Stand 2019) abrufen können. Dieser orientiert sich vor allem an dem jeweiligen Bevölkerungsanteil. Am meisten würden Nordrhein-Westfalen (rund 21 Prozent), Bayern (15,6 Prozent) und Baden-Württemberg (13 Prozent) profitieren. Die verbleibenden fünf Prozent der 25 Milliarden Euro sind für länderübergreifende Vorhaben vorgesehen.


Info

Das Transparenzgesetz soll ein Onlineverzeichnis mit Überblick zu Leistungen, Spezialisierungen oder Komplikationsraten zu allen Krankenhäusern in Deutschland bieten. Der Start des Portals ist für den 1. Mai 2024 geplant. Zudem sind Liquiditätshilfen für die Kliniken vorgesehen.

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