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Anlage 2 AMG (aufgehoben) Arzneimittelgesetz
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Anlage 2 - Arzneimittelgesetz (AMG)

neugefasst durch B. v. 12.12.2005 BGBl. I S. 3394; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 2121-51-1-2 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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Anlage 2 (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von Anlage 2 AMG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 28.01.2022Artikel 3 Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
vom 27.09.2021 BGBl. I S. 4530
aktuell vorher 01.11.2021Artikel 1 Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
vom 10.08.2021 BGBl. I S. 3519
aktuellvor 01.11.2021früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 2 AMG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 AMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AMG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530
Artikel 3 TAMGEG Weitere Änderung des Arzneimittelgesetzes (vom 28.01.2022)
... erhält die Bezeichnung „Anlage (zu § 6)". q) Die Angabe „ Anlage 2 (zu § 58c Absatz 2 Satz 2)" wird gestrichen. 2. In § 1 werden die ... 6)" wird durch die Angabe „Anlage (zu § 6)" ersetzt. 116. Die Anlage 2 wird ...

Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3519
Artikel 1 17. AMGÄndG Änderung des Arzneimittelgesetzes
... § 6)" ersetzt. e) Folgende Angabe wird angefügt: „ Anlage 2 (zu § 58c Absatz 2 Satz 2)". 2. In § 6 Absatz 1, 2, 3 Satz 1 und 2 wird ... Halbjahres nach § 58b Absatz 1 Satz 1 folgt, in pseudonymisierter Form die in der Anlage 2 aufgeführten, halbjährlich ermittelten Daten zum Zweck der Durchführung einer ... durch. Das Bundesinstitut für Risikobewertung erstellt jährlich zu den in Anlage 2 aufgeführten, von den zuständigen Behörden übermittelten Daten des Vorjahres ... Anlass des Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (1) Die in Anlage 2 genannten Daten, die die zuständige Behörde im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. ... Bericht veröffentlicht es bis zum 1. Oktober 2022. (3) Auf der Grundlage der in Anlage 2 genannten Daten, die die zuständige Behörde im Zeitraum vom 1. November 2021 bis zum 31. ... 6)" erhält die Bezeichnung „Anlage 1 (zu § 6)". 10. Folgende Anlage 2 wird angefügt: „Anlage 2 (zu § 58c Absatz 2 Satz 2) Dem Bundesinstitut ... 1 (zu § 6)". 10. Folgende Anlage 2 wird angefügt: „ Anlage 2 (zu § 58c Absatz 2 Satz 2) Dem Bundesinstitut für Risikobewertung zum Zweck der ...