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Anlage 3 - Atomgesetz (AtG k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 15.07.1985 BGBl. I S. 1565; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 04.12.2022 BGBl. I S. 2153
Geltung ab 01.08.1985; FNA: 751-1 Kernenergie
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Geltung ab 01.08.1985; FNA: 751-1 Kernenergie
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Anlage 3 (zu § 7 Absatz 1a) Elektrizitätsmengen nach § 7 Absatz 1a
Anlage | Elektrizitätsmengen ab 1.1.2000 (TWh netto) | Beginn des kommerziellen Leistungsbetriebs |
Obrigheim | 8,70 | 1.4.1969 |
Stade | 23,18 | 19.5.1972 |
Biblis A | 62,00 | 26.2.1975 |
Neckarwestheim 1 | 57,35 | 1.12.1976 |
Biblis B | 81,46 | 31.1.1977 |
Brunsbüttel | 47,67 | 9.2.1977 |
Isar 1 | 78,35 | 21.3.1979 |
Unterweser | 117,98 | 6.9.1979 |
Philippsburg 1 | 87,14 | 26.3.1980 |
Grafenrheinfeld | 150,03 | 17.6.1982 |
Krümmel | 158,22 | 28.3.1984 |
Gundremmingen B | 160,92 | 19.7.1984 |
Philippsburg 2 | 198,61 | 18.4.1985 |
Grohnde | 200,90 | 1.2.1985 |
Gundremmingen C | 168,35 | 18.1.1985 |
Brokdorf | 217,88 | 22.12.1986 |
Isar 2 | 231,21 | 9.4.1988 |
Emsland | 230,07 | 20.6.1988 |
Neckarwestheim 2 | 236,04 | 15.4.1989 |
Summe | 2.516,06 | |
Mülheim-Kärlich *) | 107,25 | |
Gesamtsumme | 2.623,31 |
- *)
- Die für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich aufgeführte Elektrizitätsmenge von 107,25 TWh kann auf die Kernkraftwerke Emsland, Neckarwestheim 2, Isar 2, Brokdorf sowie Gundremmingen B und C übertragen werden.
Text in der Fassung des Artikels 1 Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes G. v. 31. Juli 2011 BGBl. I S. 1704 m.W.v. 6. August 2011
Frühere Fassungen von Anlage 3 Atomgesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 06.08.2011 | Artikel 1 Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 31.07.2011 BGBl. I S. 1704 |
aktuell vorher | 14.12.2010 | Artikel 1 Elftes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 08.12.2010 BGBl. I S. 1814 |
aktuell | vor 14.12.2010 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 3 Atomgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 AtG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AtG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 AtG Genehmigung von Anlagen (vom 09.12.2022)
... von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität erlischt, wenn die in Anlage 3 Spalte 2 für die Anlage aufgeführte Elektrizitätsmenge oder die sich auf Grund von ... die Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2. Die Erzeugung der in Anlage 3 Spalte 2 aufgeführten Elektrizitätsmengen ist durch ein Messgerät zu messen. ... und bescheinigen zu lassen. (1b) Elektrizitätsmengen nach Anlage 3 Spalte 2 können ganz oder teilweise von einer Anlage auf eine andere Anlage übertragen ... 3 Satz 1 zur Stilllegung der Anlage gestellt worden ist. Elektrizitätsmengen nach Anlage 3 Spalte 2 können vorbehaltlich des Satzes 5 von Anlagen nach Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 bis 6 ... der Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel gemäß Anlage 3 Spalte 2 sind von einer Übertragung nach den Sätzen 1 bis 4 ausgenommen 1. ... Behörde 1. monatlich die im Sinne des Absatzes 1a in Verbindung mit der Anlage 3 Spalte 2 im Vormonat erzeugten Elektrizitätsmengen mitzuteilen, 2. die Ergebnisse ... 1 bis 3 und Absatz 1c Satz 1 Nr. 3 mit der Maßgabe, dass vorbehaltlich des Satzes 2 die in Anlage 3 Spalte 2 aufgeführte Elektrizitätsmenge nur nach Übertragung auf die dort ... Elektrizitätsmengenkontingent des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich gemäß Anlage 3 Spalte 2 sind von einer Übertragung nach Absatz 1b Satz 1 bis 3 ausgenommen ... 2 mit Ablauf des 15. April 2023. Dies gilt unabhängig davon, ob die in Anlage 3 Spalte 2 für die Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 jeweils aufgeführte ...
§ 7e AtG Finanzieller Ausgleich (vom 01.10.2021)
... das Elfte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1814) in Anlage 3 Spalte 4 zusätzlich zugewiesenen Elektrizitätsmengen vorgenommen, durch das Dreizehnte ...
§ 7g AtG Ermächtigung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (vom 01.10.2021)
... 1b, 3. zur konzernbezogenen Zuordnung von Elektrizitätsmengen gemäß Anlage 3 Spalte 2, 4. zu Ausgleichszahlungen auf Grund von § 7e Absatz 2 für in ... in konzerneigenen Kernkraftwerken nicht verwertbare Elektrizitätsmengen gemäß Anlage 3 Spalte 2, einschließlich der dazugehörigen Auszahlungsmodalitäten, 5. ...
§ 7e AtG Ausgleich für Investitionen (vom 04.07.2018)
... (BGBl. I S. 1814) geschaffene Rechtslage zum Zweck der Erzeugung der für das Kernkraftwerk in Anlage 3 Spalte 4 zusätzlich zugewiesenen Elektrizitätsmengen im erforderlichen Umfang ...
§ 7f AtG Ausgleich für Elektrizitätsmengen (vom 04.07.2018)
... haben einen Anspruch auf angemessenen Ausgleich in Geld, soweit die diesen Kernkraftwerken nach Anlage 3 Spalte 2 ursprünglich zugewiesenen Elektrizitätsmengen bis zum Ablauf des 31. Dezember ... (3) Auf den Ausgleich wird ein anderweitiger Ausgleich für Elektrizitätsmengen nach Anlage 3 Spalte 2 angerechnet, der 1. an den Ausgleichsberechtigten oder an ein Unternehmen, dem ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 1550/19 - (zum Sechzehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes)B. v. 26.11.2020 BGBl. I S. 2652
Zitate in Änderungsvorschriften
Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3530
Artikel 1 18. AtGÄndG Änderung des Atomgesetzes
... der Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel gemäß Anlage 3 Spalte 2 sind von einer Übertragung nach den Sätzen 1 bis 4 ausgenommen 1. ... Elektrizitätsmengenkontingent des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich gemäß Anlage 3 Spalte 2 sind von einer Übertragung nach Absatz 1b Satz 1 bis 3 ausgenommen ... das Elfte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1814) in Anlage 3 Spalte 4 zusätzlich zugewiesenen Elektrizitätsmengen vorgenommen, durch das Dreizehnte ... 1b, 3. zur konzernbezogenen Zuordnung von Elektrizitätsmengen gemäß Anlage 3 Spalte 2, 4. zu Ausgleichszahlungen auf Grund von § 7e Absatz 2 für in ... in konzerneigenen Kernkraftwerken nicht verwertbare Elektrizitätsmengen gemäß Anlage 3 Spalte 2, einschließlich der dazugehörigen Auszahlungsmodalitäten, 5. ...
Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
G. v. 31.07.2011 BGBl. I S. 1704
Artikel 1 13. AtGÄndG Änderung des Atomgesetzes
... von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität erlischt, wenn die in Anlage 3 Spalte 2 für die Anlage aufgeführte Elektrizitätsmenge oder die sich auf Grund von ... die Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2. Die Erzeugung der in Anlage 3 Spalte 2 aufgeführten Elektrizitätsmengen ist durch ein Messgerät zu ... wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „oder Anlage 3 Spalte 4" gestrichen. bb) Es wird folgender Satz 4 angefügt: ... Es wird folgender Satz 4 angefügt: „Elektrizitätsmengen nach Anlage 3 Spalte 2 können von Anlagen nach Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 bis 6 auch nach Erlöschen der ... folgt geändert: aa) In Satz 1 Nummer 1 werden die Wörter „oder Anlage 3 Spalte 4" gestrichen. bb) Satz 4 wird wie folgt gefasst: ... für diese Anlage wieder auf. Absatz 1a Satz 2 bis 7, Absätze 1b bis 1d und Anlage 3 finden auf den Reservebetrieb keine Anwendung." 2. Nach § 23b wird folgender ... für Entscheidungen nach § 7 Absatz 1e Satz 1 zuständig." 3. Anlage 3 wird wie folgt geändert: a) Anlage 3 Spalte 4 wird gestrichen. b) In ... 1 zuständig." 3. Anlage 3 wird wie folgt geändert: a) Anlage 3 Spalte 4 wird gestrichen. b) In der Fußnote werden die Wörter „, ...
Elftes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1814
Artikel 1 11. AtGÄndG Änderung des Atomgesetzes
... von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität erlischt, wenn die in Anlage 3 Spalte 2 und die in Anlage 3 Spalte 4 für die Anlage aufgeführte Elektrizitätsmenge ... Erzeugung von Elektrizität erlischt, wenn die in Anlage 3 Spalte 2 und die in Anlage 3 Spalte 4 für die Anlage aufgeführte Elektrizitätsmenge oder die sich auf Grund von ... sich auf Grund von Übertragungen nach Absatz 1b für Elektrizitätsmengen nach Anlage 3 Spalte 2 und Anlage 3 Spalte 4 ergebende zusätzliche Elektrizitätsmenge erzeugt ist. Die ... nach Absatz 1b für Elektrizitätsmengen nach Anlage 3 Spalte 2 und Anlage 3 Spalte 4 ergebende zusätzliche Elektrizitätsmenge erzeugt ist. Die Erzeugung der in ... 4 ergebende zusätzliche Elektrizitätsmenge erzeugt ist. Die Erzeugung der in Anlage 3 Spalte 2 und Anlage 3 Spalte 4 aufgeführten Elektrizitätsmengen ist durch ein ... Elektrizitätsmenge erzeugt ist. Die Erzeugung der in Anlage 3 Spalte 2 und Anlage 3 Spalte 4 aufgeführten Elektrizitätsmengen ist durch ein Messgerät zu ... zu messen." b) In Absatz 1b Satz 1 werden nach den Wörtern „Anlage 3 Spalte 2" die Wörter „oder Anlage 3 Spalte 4" eingefügt. c) ... 1 werden nach den Wörtern „Anlage 3 Spalte 2" die Wörter „oder Anlage 3 Spalte 4" eingefügt. c) Absatz 1c wird wie folgt geändert: ... geändert: aa) In Satz 1 Nummer 1 werden nach den Wörtern „Anlage 3 Spalte 2" die Wörter „oder Anlage 3 Spalte 4" eingefügt. ... 1 werden nach den Wörtern „Anlage 3 Spalte 2" die Wörter „oder Anlage 3 Spalte 4" eingefügt. bb) Satz 4 wird wie folgt gefasst: ... im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 getrennt für die jeweilige Menge nach Anlage 3 Spalte 2 und Anlage 3 Spalte 4 jährlich für ein Kalenderjahr im Bundesanzeiger bekannt ... des Satzes 1 Nummer 1 getrennt für die jeweilige Menge nach Anlage 3 Spalte 2 und Anlage 3 Spalte 4 jährlich für ein Kalenderjahr im Bundesanzeiger bekannt gemacht, jedoch ... im Bundesanzeiger bekannt gemacht, jedoch monatlich bei einer Elektrizitätsmenge aus Anlage 3 Spalte 2 oder Anlage 3 Spalte 4, die voraussichtlich für weniger als sechs Monate ... gemacht, jedoch monatlich bei einer Elektrizitätsmenge aus Anlage 3 Spalte 2 oder Anlage 3 Spalte 4, die voraussichtlich für weniger als sechs Monate Elektrizitätserzeugung ... Erzeugte Elektrizitätsmengen sind zunächst auf die Elektrizitätsmengen aus Anlage 3 Spalte 2 oder auf die sich auf Grund von Übertragungen nach Absatz 1b für ... sich auf Grund von Übertragungen nach Absatz 1b für Elektrizitätsmengen nach Anlage 3 Spalte 2 ergebenden Elektrizitätsmengen aus Anlage 3 Spalte 2 anzurechnen." ... Elektrizitätsmengen nach Anlage 3 Spalte 2 ergebenden Elektrizitätsmengen aus Anlage 3 Spalte 2 anzurechnen." 2. § 34 wird wie folgt geändert: a) ... Überschrift die Wörter „und der Länder" gestrichen. 5. Anlage 3 wird wie folgt gefasst: „Anlage 3 (zu § 7 Absatz 1a) ... gestrichen. 5. Anlage 3 wird wie folgt gefasst: „Anlage 3 (zu § 7 Absatz 1a) Elektrizitätsmengen nach § 7 Absatz 1a ...
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 2821/11, 1 BvR 321/12 und 1 BvR 1456/12 - (zum Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes)
B. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3451
Entscheidung BVerfGE20161206
... Gesetz nicht eine im Wesentlichen vollständige Verstromung der den Kernkraftwerken in Anlage 3 Spalte 2 zum Atomgesetz zugewiesenen Elektrizitätsmengen sicherstellt und keinen angemessenen ...
Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (19. AtGÄndG)
G. v. 04.12.2022 BGBl. I S. 2153
Artikel 1 19. AtGÄndG Änderung des Atomgesetzes
... und Neckarwestheim 2 mit Ablauf des 15. April 2023. Dies gilt unabhängig davon, ob die in Anlage 3 Spalte 2 für die Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 jeweils aufgeführte ...
Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (16. AtGÄndG)
G. v. 10.07.2018 BGBl. I S. 1122, 1124
Artikel 1 16. AtGÄndG Änderung des Atomgesetzes
... (BGBl. I S. 1814) geschaffene Rechtslage zum Zweck der Erzeugung der für das Kernkraftwerk in Anlage 3 Spalte 4 zusätzlich zugewiesenen Elektrizitätsmengen im erforderlichen Umfang ... haben einen Anspruch auf angemessenen Ausgleich in Geld, soweit die diesen Kernkraftwerken nach Anlage 3 Spalte 2 ursprünglich zugewiesenen Elektrizitätsmengen bis zum Ablauf des 31. Dezember ... (3) Auf den Ausgleich wird ein anderweitiger Ausgleich für Elektrizitätsmengen nach Anlage 3 Spalte 2 angerechnet, der 1. an den Ausgleichsberechtigten oder an ein Unternehmen, ...
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