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Zitierungen von § 7 BAMKostV Kostenverordnung für Nutzleistungen der Bundesanstalt für Materialforschung
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Zitierungen von § 7 Kostenverordnung für Nutzleistungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 BAMKostV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BAMKostV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 BAMKostV Berechnung der Gebühren
... Die Gebühr kann im Einzelfall erhöht (§ 6) oder ermäßigt werden (§ 7 ...
 
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