Bundesverwaltungsgericht : Schwimmunterricht in „Burkini“ für muslimische Mädchen zumutbar
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Muslimische Schülerinnen haben keinen Anspruch, vom Schwimmunterricht befreit zu werden, wenn sie die Möglichkeit haben, einen sogenannten Burkini zu tragen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch entschieden und die Revision einer 13 Jahre alten Schülerin des Helene-Lange-Gymnasiums in Frankfurt zurückgewiesen. Um ihre religiösen Gefühle zu wahren, sei ein Ganzkörperbadeanzug als Kompromisslösung angemessen, urteilten die Leipziger Richter. Damit werde sowohl dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag als auch der Religionsfreiheit Rechnung getragen.
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