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Bundesverwaltungsgericht: Schwimmunterricht in „Burkini“ für muslimische Mädchen zumutbar

Bundesverwaltungsgericht :
Schwimmunterricht in „Burkini“ für muslimische Mädchen zumutbar

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Eine muslimische Schülerin im Ganzkörper-Badeanzug am Beckenrand
Muslimischen Mädchen kann die Teilnahme am gemeinschaftlichen Schwimmunterricht mit Jungen zugemutet werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Dazu könnten die Mädchen einen Ganzkörperbadeanzug, den Burkini, tragen.

Muslimische Schülerinnen haben keinen Anspruch, vom Schwimmunterricht befreit zu werden, wenn sie die Möglichkeit haben, einen sogenannten Burkini zu tragen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch entschieden und die Revision einer 13 Jahre alten Schülerin des Helene-Lange-Gymnasiums in Frankfurt zurückgewiesen. Um ihre religiösen Gefühle zu wahren, sei ein Ganzkörperbadeanzug als Kompromisslösung angemessen, urteilten die Leipziger Richter. Damit werde sowohl dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag als auch der Religionsfreiheit Rechnung getragen.

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