Öffentlich urinieren, im Halteverbot parken und Kollegen beleidigen: Das sollte man nicht tun, schon gar nicht als Polizist. Denn damit verstößt man gegen seine Vorbildfunktion, so das OVG Münster – und kann dafür entlassen werden.
Eine Lehramtsreferendarin in Brandenburg wurde aus dem Beamtenverhältnis entlassen, weil sie verschwiegen hatte, dass sie für das rechtsextreme Compact-Magazin gearbeitet hatte. Das OVG bestätigte diese Entscheidung nun.
Ein Arbeitnehmer, der einer Kollegin auf den Po haut und sie gegen ihren erkennbaren Willen festhält, kann deswegen außerordentlich gekündigt werden, so das ArbG Siegburg – und zwar auch dann, wenn es auf einer Betriebsfeier passiert.
Eine schwerbehinderte Mieterin muss trotz berechtigten Eigenbedarfs der Vermieter nicht ausziehen, weil das ein Härtefall für sie wäre. Dies gilt auch, wenn die Vermieterin ihre pflegebedürftige Mutter in der Wohnung unterbringen will.
Das Arbeitsgericht Mainz hat die fristlose Kündigung von Fußball-Profi Anwar El Ghazi durch den Club für unwirksam erklärt. Der Bundesligist geht nun in die nächste Instanz.
Mit propalästinensischen Instagram-Beiträgen hatte Fußballprofi Anwar El Ghazi für großes Aufsehen gesorgt. Eine fristlose Kündigung durch den FSV Mainz 05 trägt das aber nicht, so das örtliche Arbeitsgericht.
Der BGH hat entschieden, dass der Begriff "Familie" im Rahmen der Eigenbedarfskündigung streng ausgelegt werden muss. Und zwar so streng, dass Cousins in diesem Sinne nicht zur "Familie" gehören.
Die Stadt Köln hat einer Mitarbeiterin nach 20 Jahren gekündigt, weil sie an dem von Correctiv aufgedeckten Treffen in Potsdam teilgenommen hat. Eine Teilnahme allein reicht für eine Kündigung allerdings nicht, urteilte das ArbG Köln nun.