Naturgefahren Aktuelle Pegelstände und Hochwasserwarnungen
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12. September 2024, 13:26 Uhr
Im Zuge des Klimawandels sind Extremwetter-Ereignisse auch in Mitteldeutschland häufiger geworden. Eine Übersicht zu den Pegelständen der Flüsse und Hochwasserwarnungen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Achtung Für lokale Überschwemmungen und Überflutungen durch örtlich begrenzten Starkregen aufgrund von Gewittern können keine genauen Warnungen und Prognosen erstellt werden. Vor Gewitter-/Unwettergefahr mit potenziell erheblichen Regenmengen warnt der Deutsche Wetterdienst.
Pegelstände
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Das Messen von Pegelständen und die Herausgabe von Hochwasserwarnungen liegen in der Verantwortung der Bundesländer. Da Naturgefahren jedoch keine Rücksicht auf Ländergrenzen nehmen, gibt es auch im Bereich des Hochwasserschutzes Kooperation und gemeinsame Angebote. Eines davon ist das Länderübergreifende Hochwasserportal (LHP), das Daten zu Flusspegelständen und Hochwasserwarnungen bündelt.
Im LHP gibt es fünf Stufen, in denen die aktuelle Situation an den Pegeln klassifiziert wird: Kein Hochwasser, Kleines Hochwasser, Mittleres Hochwasser, Großes Hochwasser und Sehr Großes Hochwasser. In den Ländern können die vier Stufen, ab denen Hochwasser herrscht (Klein bis Sehr Groß), jeweils anders benannt und die möglichen Folgen und Ableitungen aus ihnen unterschiedlich detailliert festgeschrieben sein.
Sachsen
- Kleines Hochwasser: Alarmstufe 1 (Meldebeginn, "Beginnende Ausuferung") – ständige Beobachtung von Hochwassersituation und meteorologischer Lage, Meldewege und technische Einsatzbereitschaft sind zu prüfen
- Mittleres Hochwasser: Alarmstufe 2 (Kontrolldienst, "Beginnende Überflutung") – zuständige Einsatzkräfte werden informiert, Einsatzbereitschaft wird hergestellt, laufende Kontrolle von Gewässern und Schutzanlagen, Vorbereitung von Abwehr- und Evakuierungsmaßnahmen)
- Großes Hochwasser: Alarmstufe 3 (Wachdienst, "Überschwemmung bebauter Bereiche und Infrastruktur") – vorbeugende Sicherung von Gefahrenstellen, Einrichtung von Einsatzstäben, Bereitstellung von Hochwasserschutzmaterialien und einsatzbereiter Kräfte, Beginn der aktiven Hochwasserbekämpfung
- Sehr Großes Hochwasser: Alarmstufe 4 (Hochwasserabwehr, "Gefahr für Leib und Leben") – aktive Bekämpfung von Gefahren für das Leben, die Gesundheit, die Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern und Leistungen sowie von Gefahren für bedeutende Sachwerte
Die Alarmstufen werden nach der Lage am Pegel von der jeweiligen "Unteren Wasserbehörde" ausgerufen, das sind die Kreise und Kreisfreien Städte. Zuständig für die Warnung der Bevölkerung und die Durchführung von Abwehrmaßnahmen sind die Kommunen, die entsprechende Alarm- und Einsatzpläne vorhalten.
Sachsen-Anhalt
- Kleines Hochwasser: Alarmstufe 1 (Meldebeginn, "stellenweise kleinere Ausuferungen") – noch keine Gefährdung der Anlieger, erhöhte Wachsamkeit
- Mittleres Hochwasser: Alarmstufe 2 (Kontrolldienst, ggf. "Ausuferungen bis an Deichfuß") – Kontrolle von Gewässern, gefährdeten Anlagen und Objekten sowie der Ausuferungsbereiche, Beseitigung von Abflusshindernissen
- Großes Hochwasser: Alarmstufe 3 (Wachdienst, "Überflutung einzelner Grundstücke, Straßen, Keller") – ständiger Wachdienst auf Deichen durch Wasserwehren, vorbeugende Sicherungsmaßnahmen, Beseitigung örtlicher Gefährdungen und Schäden, Beginnende Deichverteidigung, Auslagerung von Hochwasserbekämpfungsmaterial
- Sehr Großes Hochwasser: Alarmstufe 4 (Hochwasserabwehr, "Überflutung größerer Flächen, unmittelbare Gefahr") – Standsicherheit von Deichen gefährdet, Gefahr der Deichüberströmung, Abwehrmaßnahmen von Deichverteidigung bis zur Evakuierung von Mensch und Tier
Die Alarmstufen werden von der Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) unter Berücksichtigung der Pegel des Landes und der Nachbarländer sowie der Wetter-Prognosen ausgerufen. Bei unvorhersehbaren lokalen Ereignissen können auch die Kreisfreien Städte oder Landkreise Alarmstufe 4 ausrufen.
Thüringen
Für die Thüringer Hochwassermeldepegel gilt ein vierstufiges Grenzwertsystem, das sich auf den Wasserstand bezieht. Es umfasst den Meldebeginn als Vorwarnstufe für ein sich anbahnendes Hochwasser sowie die Hochwasser-Meldestufen 1 (Mittleres Hochwasser), 2 (Großes Hochwasser) und 3 (Sehr großes Hochwasser). In Abhängigkeit von der Entwicklung des Abflussgeschehens mit Erreichen bzw. Überschreiten von Meldestufen an den Pegeln können für die Landkreise/kreisfreie Städte (korrespondierende) Hochwasser-Alarmstufen ausgelöst werden, welche der Einleitung und Durchführung von Maßnahmen der Hochwasserabwehr und des Katastrophenschutzes an den betroffenen Gewässerabschnitten dienen:
Alarmstufe 1: Kontrolldienst an wasserwirtschaftlichen Anlagen, Brücken, Durchlässen und sonstigen Gefährdungspunkten,
Alarmstufe 2: ständiger Wachdienst an wasserwirtschaftlichen Anlagen und Kontrolldienst an Brücken, Durchlässen und sonstigen Gefährdungspunkten,
Alarmstufe 3: Hochwasserabwehr.
Die Auslösung und Aufhebung der Alarmstufen 1 und 2 hat laut Verordnung der Präsident des Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vorzunehmen (TLUBN). Gleichzeitig müssen die zentralen Leitstellen der betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte informiert werden. Die Alarmstufe 3 wird auf Vorschlag des Präsidenten des TLUBN durch den für den Hochwassermelde- und -warndienst zuständigen Minister ausgelöst.