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RKI - RKI-Ratgeber - Campylobacter-Enteritis

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Campylobacter-Enteritis

RKI-Ratgeber

Präambel

Die Herausgabe der RKI-Ratgeber erfolgt durch das Robert Koch-Institut (RKI) auf der Grundlage des § 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Zielgruppe der RKI-Ratgeber sind Fachkreise, u.a. Ärztinnen und Ärzte, medizinisches Fachpersonal und der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD). Informationen zu wichtigen Infektionskrankheiten sollen aktuell und konzentriert der Orientierung dienen. Die Beiträge werden in Zusammenarbeit mit den Nationalen Referenzzentren (NRZ), Konsiliarlaboren (KL) sowie weiteren Expertinnen und Experten erarbeitet. Die RKI-Ratgeber sind auf der Internetseite des RKI (www.rki.de/ratgeber) abrufbar. Neu erstellte RKI-Ratgeber und deutlich überarbeitete Folgeversionen werden im Epidemiologischen Bulletin (www.rki.de/epidbull) veröffentlicht. Die Aktualisierung der RKI-Ratgeber erfolgt jeweils nach den gegebenen Erfordernissen.

Erstveröffentlichung im Epidemiologisches Bulletin 35/1999, überarbeitete Fassung vom Juni 2018. Letzte Aktualisierung der Abschnitte „Therapie“ und "Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen" vom November 2019.

Erreger

Die bakteriellen Erreger der Gattung Campylobacter sind gramnegative Stäbchen mit spiral- oder S-förmiger Gestalt. Bisher wurden mehr als 30 Spezies identifiziert, von denen Campylobacter (C.) jejuni und C. coli die wichtigsten humanpathogenen Spezies sind. Auch andere Spezies, z.B. C. lari, C. fetus und C. upsaliensis, können Erkrankungen beim Menschen verursachen. Die Bakteriengattung Arcobacter aus der Familie der Campylobacteraceae wird in diesem Ratgeber nicht behandelt. Erkrankungen durch diesen Erreger sind gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) nicht meldepflichtig.

Vorkommen

Infektionen durch Bakterien der Gattung Campylobacter sind weltweit verbreitet. In Deutschland und in anderen europäischen Ländern treten die Erkrankungen vermehrt in der warmen Jahreszeit auf. Kinder unter 5 Jahren und junge Erwachsene zwischen 20 und 29 Jahren sind in Deutschland besonders häufig von einer Erkrankung betroffen.

Die Campylobacter-Enteritis ist mit 60.000 - 70.000 übermittelten Fällen pro Jahr (80 - 90 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner) die häufigste bakterielle meldepflichtige Krankheit in Deutschland.

Reservoir

Campylobacter-Spezies sind in der Natur nahezu ubiquitär verbreitet. Sie kolonisieren als enterale Kommensale ein breites Spektrum von Tieren. Dazu gehören Wildtiere (z.B. Wildvögel), Nutztiere (z.B. Geflügel, Rinder und Schweine) und Heimtiere (z.B. Hunde und Katzen). Die Erreger können, vor allem bei niedrigen Umgebungstemperaturen, einige Zeit in der Umwelt oder in Lebensmitteln überleben, sich aber nicht außerhalb des Wirtsorganismus, also z.B. in Lebensmitteln, vermehren. Darin unterscheiden sie sich z.B. von Salmonellen und darmpathogenen Escherichia (E.) coli.

Infektionsweg

Campylobacter-Infektionen des Menschen sind überwiegend lebensmittelbedingt. In Fall-Kontroll-Studien, die in Deutschland und mehreren anderen europäischen und nicht-europäischen Ländern durchgeführt wurden, ist Geflügelfleisch, insbesondere Hühnerfleisch, als bedeutendste Infektionsquelle für sporadische Campylobacter-Enteritiden, vor allem durch Infektionen mit C. jejuni, identifiziert worden. Krankheitsausbrüche werden in Deutschland immer wieder durch den Verzehr von nicht pasteurisierter Milch (Rohmilch), aber auch von rohem oder unzureichend durcherhitztem Fleisch verursacht. Als weitere Ursachen für Ausbrüche wurden Infektionen über kontaminiertes Trinkwasser oder durch den Kontakt zu Heimtieren, z.B. Hundewelpen, beschrieben. Auch Infektionen durch Baden in kontaminierten Oberflächengewässern kommen vor. Die Kontamination von Lebensmitteln und Wasser erfolgt primär durch Ausscheidungen von mit Campylobacter kolonisierten Tieren. Geflügelfleisch kann während des Schlachtprozesses über den Darminhalt der Tiere kontaminiert werden. Frisches Hähnchenfleisch im Einzelhandel ist häufig mit Campylobacter kontaminiert.

Die direkte Übertragung von Mensch zu Mensch spielt eine untergeordnete Rolle. Wegen der niedrigen krankheits­aus­lösenden Infektionsdosis von ≥500 Keimen ist sie jedoch insbesondere bei Kleinkindern möglich. Eine Besonderheit stellt die Infektion mit C. fetus dar. Hier ist eine Mutter-Kind-Übertragung intrauterin oder perinatal möglich, die zu Abort, Sepsis oder Meningitis führen kann.

Inkubationszeit

In der Regel 2–5 Tage, in Einzelfällen 1–10 Tage.

Klinische Symptomatik

Viele Infektionen verlaufen asymptomatisch. Eine symptomatische Infektion stellt sich gewöhnlich als akute Enteritis dar, die ohne weiterführende Diagnostik nicht von Enteritiden anderer Genese zu unterscheiden ist. Häufig bestehen 12–24 Stunden vor Auftreten der enteritischen Symptome Prodromi mit Fieber (38–40°C), Kopfschmerzen, Myalgien, Arthralgien und Mattigkeit. Die häufigsten Symptome sind Diarrhö, Bauchschmerzen bzw. -krämpfe, Fieber und Mattigkeit. Die Diarrhö kann breiig bis massiv wässrig, nicht selten auch blutig sein. Die Erkrankung dauert in der Regel bis zu einer Woche, mitunter auch länger. Die seltenen protrahierten oder chronischen Verläufe betreffen meist resistenzgeminderte und immungeschwächte Personen. Seltene Folgeerkrankungen einer Campylobacter-Infektion können reaktive Arthritis und das Guillain-Barré-Syndrom sein. Auch ein Zusammenhang zwischen einer Campylobacter-Infektion und einem Reizdarmsyndrom sowie chronisch entzündlichen Darmerkrankungen wird für möglich gehalten.

Dauer der Ansteckungsfähigkeit

Die Patienten sind infektiös, solange Erreger im Stuhl ausgeschieden werden. Die mittlere Ausscheidungsdauer beträgt 2–4 Wochen. Bei Kleinkindern und immungeschwächten Personen, z.B. AIDS-Patienten, ist mit einer Langzeitausscheidung zu rechnen.

Diagnostik

1. Differenzialdiagnostik

Differenzialdiagnostisch sind weitere bakterielle (z.B. Salmonellen, Shigellen, Yersinien, enterotoxische E. coli, enterohämorrhagische E. coli, Clostridium difficile), virale (z.B. Noroviren, Adenoviren, Rotaviren) sowie parasitäre Durchfallerreger (z.B. Amöben, Giardien) zu erwägen. Weitere nicht-infektiöse Ursachen, wie chronisch entzündliche Darmerkrankungen und Colon irritable (Reizdarmsyndrom), sollten bei fehlendem Erregernachweis oder einem Persistieren der Symptomatik ebenfalls in das diagnostische Kalkül mit einbezogen werden.

2. Labordiagnostik

Die Sicherung der Diagnose durch Nachweis des Erregers erfolgt in der Regel durch Anzucht aus möglichst frischem Stuhl (ohne weitere Voranreicherung über bluthaltige Selektivmedien in einer Campylobacter-Gasatmosphäre bei 42°C; thermophile Erreger). Die Transportzeit der Probe ist auf Grund der Empfindlichkeit der Erreger gegenüber Temperatur­schwankungen ein relevanter Faktor. Es ist grundsätzlich anzustreben, Proben für die Erregerdiagnostik im Stadium der akuten Symptomatik zu gewinnen und diese dem Labor so zeitnah wie möglich zuzustellen. Der Nachweis von C. jejuni und C. coli kann auch durch Antigennachweis im Stuhl mittels Enzym-Immunoassay (ELISA) oder durch Nukleinsäure­nachweis (PCR) durchgeführt werden. Ein kultureller Nachweis sollte zusätzlich angestrebt werden, um ggf. eine Resistenztestung zu ermöglichen.

Als aussagekräftigste Methode für eine Feintypisierung zur Aufklärung von Infektions­ketten wird derzeit noch verbreitet die Pulsfeldgelelektrophorese (PFGE) angewendet. Weitere Möglichkeiten zur Subdifferenzierung für epidemiologische Zwecke bieten auch die Single-locus-Sequenzierung der flaA- und flaB -Gene sowie die Multilocus-Sequenz­typisierung (MLST). Es ist absehbar, dass sich für epidemiologische Fragestellungen auch hier zunehmend die Genomsequenzierung (Whole Genome Sequencing, WGS) – zunächst in Spezial­laboratorien – durchsetzen wird.

Therapie

In der Regel ist die Krankheit selbstlimitierend. Eine symptomatische Therapie mit Volumen- und Elektrolyt­substitution ist in fast allen Fällen ausreichend.

Gemäß den Empfehlungen der S2k-Leitlinie "Gastro­intestinale Infektionen und Morbus Whipple" (2015) sollte keine antibiotische Therapie durchgeführt werden, wenn es bis zum Erhalt des mikro­biologischen Nachweises bereits zu einer Besserung der klinischen Symptome gekommen ist. Bei schwerem Krankheitsbild, fehlender klinischer Besserung oder Immunsuppression sollte eine anti­mikrobielle Therapie (unter Beachtung der Resistenz­testung) mit Azithromycin (1. Wahl) oder Cipro­floxacin (alternativ) durchgeführt werden. Die Entscheidung zur Therapie muss aber auf individueller Basis getroffen werden.

Eine Therapie mit Erythromycin wird aufgrund des Nebenwirkungsspektrums nicht mehr als Mittel der Wahl gesehen. Cephalosporine zeigen eine unzureichende Aktivität gegenüber Campylobacter und sind daher nicht zur Therapie geeignet. Die antibiotische Therapie sollte in Abhängigkeit von den Ergebnissen einer Resistenztestung durchgeführt werden, da nicht selten Resistenzen gegen diese Substanzen vorhanden sein können (Hagel et al. 2015).

Für die Therapie und Besonderheiten bei Kindern sei auf die Leitlinie „Akute infektiöse Gastroenteritis im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter" der Gesellschaft für Pädiatrische Gastroenterologie und Ernährung (GPGE) hingewiesen (AWMF Leitlinien Register; Nr. 068/003).

Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen

1. Präventive Maßnahmen

Zum Schutz vor Campylobacter-Infektionen sind das Durchgaren von Fleisch, vor allem Geflügelfleisch, und die konsequente Einhaltung der Küchenhygiene bei der Speisenzubereitung zur Vermeidung von Kreuzkontaminationen wichtig. Rohmilch (einschließlich "Milch ab Hof" oder "Vorzugsmilch") sollte vor dem Verzehr abgekocht werden. Vulnerable Personengruppen, insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Schwangere sowie alte und abwehrgeschwächte Menschen, sollten generell auf den Verzehr von rohen Lebensmitteln tierischer Herkunft, einschließlich Rohmilch und rohem Hackfleisch, z.B. Mett oder Hackepeter, verzichten.

Eine wichtige allgemeine Maßnahme zur Prophylaxe der Übertragung von Campylobacter-Infektionen ist das Waschen der Hände mit Wasser und Seife nach jedem Toilettenbesuch, nach Kontakt mit vermutlich kontaminierten Gegenständen (z.B. Windeln), Arbeitsgeräten und -flächen in der Küche und vor der Zubereitung von Mahlzeiten. Händewaschen führt zwar nicht zur sicheren vollständigen Beseitigung, aber zur deutlichen Reduzierung der bakteriellen Keimkonzentration an den Händen.

Weitere Verbrauchertipps zum Schutz vor lebensmittelbedingten Infektionen mit Campylobacter und lebensmittel­bedingten Infektionen in Privathaushalten finden sich auf den Internetseiten des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR). Die Reduktion der Prävalenz von Campylobacter in Schlacht­geflügel­beständen sowie die Verbesserung und strikte Einhaltung der Schlachthygiene, vor allem bei Geflügel, sind zur Prävention von Erkrankungen beim Menschen unbedingt erforderlich.

2. Maßnahmen bei Einzelerkrankungen

Während der Dauer ihrer Erkrankung sollten Patienten zu Hause bleiben und die aufgeführten Hygienemaßnahmen beachten.

Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen

Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung von Campylobacter-Infektionen von Mensch zu Mensch sind in den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) "Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten" zu finden. Neben den immer anzuwendenden Basis­hygiene­maßnahmen wird bei profusen Durchfällen aufgrund einer Campylobacter-Enteritis die räumliche Unterbringung in einem Isolierzimmer empfohlen.

Gemeinschaftseinrichtungen (gemäß § 33 IfSG, u.a. Kindergärten, Schulen, Heime)

In Gemeinschaftseinrichtungen betreute Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen gemäß § 34 Abs. 1 IfSG die dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Die Wiederzulassung für an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankte/ krankheitsverdächtige Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist 48 Stunden nach Abklingen der klinischen Symptome möglich. Für weitere Informationen siehe die Empfehlungen des RKI für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 IfSG.

Die Einschränkung der Tätigkeit bzw. des Besuchs der Gemeinschaftseinrichtung gilt, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. Das ärztliche Urteil kann das Urteil des behandelnden Arztes oder eines Arztes des zuständigen Gesundheitsamtes sein. Das ärztliche Urteil kann mündlich erfolgen. § 34 IfSG fordert keine schriftliche Bescheinigung über das ärztliche Urteil, dennoch kann diese zur Absicherung aller Beteiligten zweckmäßig sein.

Gemäß § 34 Abs. 7 IfSG kann die die zuständige Behörde im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt für die in § 33 IfSG genannten Einrichtungen Ausnahmen von den genannten Verboten zulassen, wenn Maßnahmen durchgeführt werden oder wurden, mit denen eine Übertragung der aufgeführten Erkrankung verhütet werden kann.

Lebensmittelbetriebe und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung

Gemäß § 42 Abs. 1 IfSG dürfen Personen, die an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind, nicht tätig sein oder beschäftigt werden:

a) beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen der in § 42 Absatz 2 genannten Lebensmittel (s. u.), wenn sie dabei mit diesen in Berührung kommen, oder

b) in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung.

Dies gilt auch für Personen, die mit Bedarfsgegenständen, die für die oben genannten Tätigkeiten verwendet werden, so in Berührung kommen, dass eine Übertragung von Krankheitserregern auf die Lebensmittel zu befürchten ist.

In § 42 Abs. 2 IfSG genannte Lebensmittel sind:

  • Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
  • Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
  • Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
  • Eiprodukte
  • Säuglings- und Kleinkindernahrung
  • Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
  • Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage
  • Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen
  • Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr.

Eine Wiederaufnahme der Tätigkeit ist nach Sistieren der Symptome unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Da die Ausscheidung von Campylobacter noch längere Zeit andauern kann (siehe "Dauer der Ansteckungsfähigkeit"), ist für einen Zeitraum von etwa 4 Wochen nach Sistieren der Symptome verstärkt auf die strikte Einhaltung einer adäquaten Händehygiene zu achten, um eine direkte oder indirekte Kontamination von Lebensmitteln zu vermeiden. Betroffene Personen sollten in diesem Zeitraum nicht in lebensmittelhygienisch sensiblen Bereichen tätig werden. Spezielle Regelungen für Ausscheider von Campylobacter spp. bestehen, anders als für Ausscheider von Shigellen, Salmonellen, enterohämorrhagischen Escherichia coli und Choleravibrionen, gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1 IfSG nicht.

Hinweis auf EU-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene
Gemäß Anhang 2 Kapitel VIII ("Persönliche Hygiene") Nr. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004, die allgemeine Lebensmittelhygienevorschriften für Lebensmittelunternehmer enthält, ist Personen, die an einer Krankheit leiden, die durch Lebensmittel übertragen werden kann, oder Träger einer solchen Krankheit sind, sowie Personen mit beispielsweise infizierten Wunden, Hautinfektionen oder –verletzungen oder Diarrhö der Umgang mit Lebensmitteln und das Betreten von Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, generell verboten, wenn die Möglichkeit einer direkten oder indirekten Kontamination besteht.

3. Umgang mit Kontaktpersonen

Für Kontaktpersonen sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich, solange bei ihnen keine enteritischen Symptome auftreten.

4. Maßnahmen bei Ausbrüchen

Bei Ausbrüchen ist es wichtig, die Infektionsquelle bzw. das übertragende Vehikel schnell zu erkennen, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Dies erfordert eine enge Kooperation von human- und veterinärmedizinischen Einrichtungen. Besteht der Verdacht auf eine Übertragung durch bestimmte Lebensmittel, ist das Gesundheitsamt gemäß § 27 IfSG verpflichtet, die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde unverzüglich zu informieren. Bei Verdacht auf eine Übertragung über Tiere sollte das Gesundheitsamt das zuständige Veterinäramt informieren.

Gesetzliche Grundlage

Meldepflicht gemäß IfSG

Dem Gesundheitsamt wird gemäß § 7 Abs. 1 IfSG der direkte oder indirekte Nachweis von darmpathogenen Campylobacter spp., soweit er auf eine akute Infektion hinweist, namentlich gemeldet.

Des Weiteren ist gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 IfSG der Verdacht auf und die Erkrankung an einer akuten infektiösen Gastroenteritis meldepflichtig,

  • wenn die betroffene Person Umgang mit Lebensmitteln hat oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Küchen, Gaststätten) beschäftigt ist (siehe Maßnahmen bei Einzelerkrankungen), oder
  • wenn zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird.

Die Meldungen müssen dem Gesundheitsamt spätestens 24 Stunden nach erlangter Kenntnis vorliegen.

In § 8 IfSG werden die zur Meldung verpflichteten Personen benannt (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__8.html). In § 9 IfSG ist festgelegt, welche Angaben die namentliche Meldung an das Gesundheitsamt enthalten darf (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__9.html).

Benachrichtigungspflicht gemäß IfSG

Leiterinnen und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen haben gemäß § 34 Abs. 6 IfSG das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen, wenn in ihrer Einrichtung betreute Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

  • an infektiöser Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind.

Übermittlung

Das Gesundheitsamt übermittelt gemäß § 11 Abs. 1 IfSG an die zuständige Landesbehörde nur Erkrankungs- oder Todesfälle und Erregernachweise, die der Falldefinition gemäß § 11 Abs. 2 IfSG entsprechen.

Die vom RKI erstellten Falldefinitionen sind auf den Internetseiten des RKI unter www.rki.de/falldefinitionen veröffentlicht.

Weitergehende Mitteilungspflichten

Es bestehen ergänzende Verordnungen in Sachsen.

Beratung und Spezialdiagnostik

Das Robert Koch-Institut führt keine individuelle medizinische Beratung zu Klinik, Therapie oder Impfungen durch. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ärzte oder Kliniken in Ihrer Nähe, bei denen möglichst eine Spezialisierung für Infektionskrankheiten besteht.

Bezüglich Fragen zu Infektionsschutz und -prävention, kontaktieren Sie bitte Ihr zuständiges Gesundheitsamt (https://tools.rki.de/plztool/).

Beratung zur Epidemiologie

Robert Koch-Institut
Abteilung für Infektionsepidemiologie
Fachgebiet 35 - Gastroenterologische Infektionen, Zoonosen und tropische Infektionen
Seestraße 10, 13353 Berlin
Ansprechpartner: Prof. Dr. Klaus Stark
Tel.: 030 18754 3432
E-Mail: Kontaktformular

Beratung zur Spezialdiagnostik

Nationales Referenzzentrum für Salmonellen und andere bakterielle Enteritiserreger
Robert Koch-Institut
Abteilung für Infektionskrankheiten
Fachgebiet 11 - Bakterielle darmpathogene Erreger und Legionellen
Burgstraße 37, 38855 Wernigerode
Ansprechpartner: Prof. Dr. Antje Flieger
Tel.: 030 18754 2522 / - 4206
Fax: 030 18754 4207
E-Mail: Kontaktformular

Ausgewählte Informationsquellen

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. BVL Report 12.2. Berichte zur Lebensmittelsicherheit. Zoonosen-Monitoring 2016

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Verbrauchertipps. Schutz vor lebensmittelbedingten Infektionen mit Campylobacter. Berlin, 22.12.2015

Campagnolo ER, Philipp LM, Long JM et al.: Pet-associated Campylobacteriosis: A persisting public health concern. Zoonoses Public Health. 2017 Aug 21. doi: 10.1111/zph.12389

Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut. Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten. Bundesgesundheitsbl, 2015; 58:1151-1170 (im Internet unter www.rki.de)

Falldefinitionen des Robert Koch-Instituts zur Übermittlung von Erkrankungs- und Todesfällen und Nachweisen von Krankheitserregern. Ausgabe 2015

Hagel S, Epple HJ, Feurle GE et al.: S2k-Leitlinie Gastrointestinale Infektionen und Morbus Whipple. Z. Gastroenterol 2015; 53:418-459

Heymann DL (Hrsg.): Control of Communicable Diseases Manual. 20th edition. American Public Health Association, 2015:85–88

Keithlin J, Sargeant J, Kate Thomas M, et al.: Systematic review and meta-analysis of the proportion of Campylobacter cases that develop chronic sequelae. BMC Public Health 2014; 14:1.203. doi: 10.1186/1471-2458-14-1203

Klein G (Hrsg.): Campylobacter. Features, Detection, and Prevention of Foodborne Disease. Elsevier, 2017

Kuhn KG, Falkenhorst G, Emborg H et al.: Epidemiological and serological investigation of a waterborne Campylobacter jejuni outbreak in a Danish town. Epidemiol Infect. 2017; 145(4):701-709. doi: 10.1017/S0950268816002788

Littmann M (Hrsg.), Sinha L (Hrsg.). Löbermann M (Hrsg): Infektionskrankheiten-Meldepflicht/Epidemiologie/Klinik/Labordiagnostik/Therapie/Prävention-Handbuch für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. 5. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage 2018. mhp Verlag GmbH, Wiesbaden

Mandell GL, Bennett J E, Dolin R (ed.): Principles and Practice of Infectious Diseases. Churchill Livingstone Elsevier, 7. Auflage 2010:2793-2802

Rosner B.: Campylobacter-Enteritis – Risikofaktoren und Infektionsquellen in Deutschland. Epid Bull 2017; 44:501-509; DOI 10.17886/EpiBull-2017-060

Rosner B, Schewe T: Gemeinsamer nationaler Bericht des BVL und RKI zu lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen in Deutschland. J Verbr Lebensm 2016; doi: 10.007/s00003-016-1060-2

Rosner BM, Schielke A, Didelot X et al.: A combined case-control and molecular source attribution study of human Campylobacter infections in Germany, 2011-2014. Sci. Rep. 2017; 7:5139. doi: 10.1038/s41498-017-05227-x

S2k-Leitlinie Akute infektiöse Gastroenteritis im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter; AWMF Registernummer 068/003; Version 04.05.2019

Schielke A, Rosner BM, Stark K: Epidemiology of campylobacteriosis in Germany – insights from 10 years of surveillance. BMC Infectious Diseases 2014; 14:30. doi:10.1186/1471-2334-14-30

Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene.

Wagenaar JA, van Bergen MAP, Blaser MJ, et al.: Campylobacter fetus infections in humans: exposure and disease. Clin Infect Dis 2014; 58:1579-1586

Redaktion der Reihe "RKI-Ratgeber"

Hinweise zur Reihe "RKI-Ratgeber" richten Sie bitte an das Robert Koch-Institut, Abteilung für Infektionsepidemiologie (Kontaktformular) oder an die Redaktion des Epidemiologischen Bulletins (Kontaktformular).

Stand: 01.06.2018

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