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Anwaltlicher Drohbriefe | STERN.de - Noch Fragen?
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Gast

Anwaltlicher Drohbriefe

Anwalt schreibt Drohbriefe, wenn ich nicht, dann muss ich mit Konsequenzen rechnen...und Nutzungsgebühr oder Räumungsklage hinnehmen....
Ich bin Rentnerin, mit notariell beglaubigten Wohnrecht....
Ist das strafbar????
Frage Nummer 3000291240

Antworten (16)
Vandit
Nein, dass Du Renterin mit notariell beglaubigteM Wohnrecht bist, das ist nicht strafbar.

Was genau ist "wenn ich nicht"?
umjo2.1
Das Wohnrecht ist unbefristet, bzw. Frist ist noch nicht abgelaufen? Dann umgehend die örtlich zuständige Anwaltskammer aufsuchen, Brief mitnehmen!
Ein mit konkreten Konsequenzen drohender Anwalt macht sich u.U. wegen Nötigung und Verstoßes gegen Standesrecht strafbar!
PezzeyRaus
Wenn ein Anwalt droht, hat er keine juristischen Argumente. Also keine Panik, sondern den Fall (d)einem Rechtsanwalt übergeben.
Skorti
@Pezzy
Wenn der gegnerische Anwalt juristische Schritte ankündigt, kann der Fragesteller dies durchaus als Drohung bezeichnen. Dies bedeutet nicht, dass der Anwalt keine Argumente hat. Eventuell ist er auch nur im Recht.
Vandit
"Drohen" ist wahrscheinlich eher die Terminologie der Fragenstellerin. Womit der Anwalt "gedroht" hat, wird leider verschwiegen.
Ein Anwalt ist ganz sicher nicht so dämlich und bedroht eine gegnerische Partei. Da ist weder das Einschalten der Anwaltskammer noch sonstiges erforderlich.
umjo2.1
"...dann muss ich mit Konsequenzen rechnen...und Nutzungsgebühr oder Räumungsklage hinnehmen..."
Damit ist die Frage, womit der Anwalt gedroht haben soll, also nicht beantwortet, Vandit?
Nochmal: Wenn das Wohnrecht unbefristet, bzw. die Frist noch nicht abgelaufen ist, und -Ergänzung- wenn keine pflichtverletzende Gründe seitens der Rentnerin vorliegen, dann gehe ich nicht meinerseits zum Anwalt, sondern zunächst zur Anwaltskammer. Dort erfahre ich im Zweifel, wer im Recht ist. Kostenlos.
Vandit
Richtig, womit der Anwalt gedroht hat, wurde geschrieben. Allerdings nicht WESHALB der Anwalt Konsequenzen angedroht hat.
umjo2.1
Korrektur: Die letzten beiden Sätze bitte aus dem Protokoll streichen; einen Rechtsrat erteilt die RaK nicht!
Skorti
Wenn ein Anwalt ein Schreiben schickt und Forderungen stellt, aus welchen Gründen auch immer, teilt er, so weit ich weiß, auch immer mit, welche Schritte als nächstes durchgeführt werden, wenn die Forderungen nicht erfüllt werden. Das kann man als Drohbrief bezeichnen, ist es aber nicht, sondern ganz normales Vorgehen. Ansonsten könnte der Anwalt das Schreiben auch in den Müll werfen. Eine Forderung, z.B. ein Animal Hoarding einzustellen, ohne weitere rechtliche Schritte anzukündigen, ist rechtlich sinnlos und kann ignoriert werden.
Ein Wohnrecht kann auch entzogen werden, wenn der Wohnberechtigte Schäden an der Immobilie verursacht. Dazu muss man aber erst vor Gericht gehen. Wie war das, das Schreiben kommt von einem Anwalt?
mantrid
Günstige Rechtsberatung gibt es beim Mieterbund oder der Verbraucherzentrale. Strafbar könnte ein solches Schreiben durchaus sein, wenn der Anwalt wider besseres Wissen eine Drohkulisse aufbaut. Dann könnte der Tatbestand der Nötigung erfüllt sein. Ohen Detailkenntnisse und Kenntnis des Inhalts des anwaltlichen Schreibens, sind hier aber nur Mutmaßungen möglich. Meine Empfehlung: Ab zu einer Rechtsberatung.
umjo2.1
mantrid, darf ich mich dir auf dem Weg zum Mieterbund anschließen? Verbraucherzentrale halte ich da für weniger geeignet, eine sachgerechte und fundierte Rechtsberatung erteilen zu können.
Einzig widersprechen möchte ich dir, wenn du schreibst, "...wenn der Anwalt wider besseres Wissen eine Drohkulisse aufbaut..."
Habe das bei meinem Sohn selbst erfahren, dass Vermieteranwalt (langjähriger Rechtsvertreter einer Immobilienverwaltung) -und daher m.E. trotz besseren Wissens- mit Kündigung gedroht hat, wenn nicht eine seit über einem Jahr (!) verfristete und zudem erheblich fehlerhafte Nebenkostenabrechnung gezahlt werde.

Mit meinem Statement bzgl. Anwaltskammer habe ich vorliegend wohl doch eher mit Kanonen auf Spatzen geschossen...
Hefe
Vermutlich ist unser Gast eine ehemalige Wohnungseigentümerin und hat den Eigentümern mit bestimmten Pflichten die Wohnung überlassen. Darüber wird wohl gestritten.
umjo2.1
Aha, so kann man das also auch auslegen?
ingSND
... eigentlich nur so.
ingSND
... eigentlich nur so.
ingSND
... eigentlich nur so ...