(Translated by https://www.hiragana.jp/)
Auflösung von Tagesgeldkonto (Kind) wegen fehlender Unterschrift - Bank überweist Geld an Referenzkonto welches aufgelöst wurde - Kontonummer neu vergeben | STERN.de - Noch Fragen?
Frage stellen
Gast

Auflösung von Tagesgeldkonto (Kind) wegen fehlender Unterschrift - Bank überweist Geld an Referenzkonto welches aufgelöst wurde - Kontonummer neu vergeben

Die Empfängerbank verweisst auf die Bank des Tagesgeldes.
Ist das so ok oder hätte auch der Name abgeglichen werden müßen und das GEld zurück gehen?
Wie kommt man nun an das Geld?
Frage beantworten Frage Nummer 3000292374 Frage melden

Antworten (8)
mantrid
Banken müssen keine Namen mehr abgleichen, seit es die IBAN (die Schreckliche) gibt. Hier hat die Bank mit dem Tagesgeldkonto Murks gemacht und hätte ohne Unterschrift weder das Konto eröffnen, noch das Geld annehmen dürfen. Das Geld dürfte jetzt auf einem CpD-Konto (conto pro diverse) bei der Bank mit dem geschlossenen Tagesgeldkonto liegen. Das ist auch die Bank, an die du dich wenden muss. Der Eigentümer des damaligen Referenzkontos (von dem der Betrag wohl ursprünglich geflossen sei muss), hat einen Herausgabeanspruch. Dafür muss er nachweisen, dass er der Inhaber des Referenzkontos war und kann dann eine alternative Bankverbindung angeben, um an sein Geld zu kommen. Auf jeden Fall hier alles schriftlich bestätigen lassen!!! Wenn es unangenehmen wird, haben manche Menschen ein ganz schlechtes Gedächtnis, wie bei "unseren" Bundeskanzler.
Melden
Vandit
Muss ich das so verstehen, dass der Berechtigte nicht das Referenzkonto geändert hat? Ein klares Versäumnis des Tagesgeld-Kontoinhabers. Dann viel Spaß beim Wiederbeschaffen des Geldes.
Der Name muss nicht mehr abgeglichen werden.
Melden
rayer
Man muss nicht jeden Quatsch als bare Münze nehmen. Keine Kontonummer wird "neu" vergeben. Alle Kontonummern bleiben bis an das Ende der Welt erhalten und sind dem ehemaligen Inhaber zuzuordnen.
Melden
Vandit
Selbstverständlich dürfen und werden Kontonummern neu vergeben. Siehe dazu LG Kleve, Urteil vom 02.12.2014 - 4 O 351/13.
Melden
rayer
Nicht alles, was man kann und darf, muss auch gemacht werden, im Dezember hatte ich den Fall auf ein Uraltkonto von 1987 Bezug zu nehmen. Die Bank hatte meine Daten noch und behauptete, die Kontonummer wird nicht mehr vergeben. Aber wenn man es darf und tut, haben ich ja was gelernt.
Auf die Frage wäre dann nach Deinem Urteil die Antwort:
Die Kohle ist weg und die Bank nicht haftbar.
Melden
ingSND
Das ist Blödsinn. Die Kohle ist nicht weg.
Die Kontonummer wurde entweder neu vergeben. Dann gibt es einen Kontoinhaber, der unverhofft zu Geld gekommen ist und den man zur Rückgabe auffordern kann.
Oder sie wurde nicht neu vergeben, dann kann die Buchung nicht abgeschlossen werden und das Geld hängt irgendwo im Buchungssystem der Bank (wobei ich nicht sagen kann, bei welcher.
So oder so lässt es sich finden. Im Zweifelsfall wende ich mich an die Bank, der ich das Geld anvertraut habe. Die ist m.E. in der Beweispflicht, dass sie es zurück erstattet hat.
Melden
rayer
"Auf die Frage wäre dann nach Deinem Urteil die Antwort:"
Die Kohle ist weg und die Bank nicht haftbar.
Das bedeutet nicht, dass ich die Meinung teile, steht aber so im Urteil.
Melden
rayer
Zum besseren Verständnis:
LG Kleve, Urteil vom 02.12.2014 - 4 O 351/13.
Melden