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krankentagegeld | STERN.de - Noch Fragen?
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Gast

krankentagegeld

Habe meine Krankentagegeldversicherung, fristgemäß, zum 31.12.2023 gekündigt. Hatte dann im September 2023 einen schweren Unfall, Bruch BW 12. Schadensereignis war also während der Vertragslaufzeit. Bin immer noch arbeitsunfähig. Muß der Versicherer jetzt weiterzahlen ?
Frage Nummer 3000291510

Antworten (8)
rayer
Leider bist Du hier falsch und es gibt nicht genügend Angaben in Deiner Frage. Es gibt allerdings genügend Anwälte, die sich damit auskennen.
Vandit
Während der Vertragslaufzeit hast Du die Versicherungsleistung erhalten. Der Vertrag ist zum 31.12.2023 ausgelaufen.
Du solltest mit Deiner Versicherung klären, ob es noch eine gewisse Toleranzspanne nach der Kündigung gibt. Vermutlich aber nicht. Schon gar nicht 5 Monate nach Vertragsende.
rayer
Seit wann erlischt ein eingetretener Versicherungsfall mit Ende eines Vertrages? Es gibt zwar ein paar wenige Ausnahmen, wo es möglich wäre. Beim Krankentagegeld ist es schwierig für den Versicherer da rauszukommen.
ingSND
Mit Ende der Versicherung endet grundsätzlich auch die Zahlung. Es kann Anspruch auf eine Karenzzeit geben, die dauert aber maximal einen Monat und das auch nur, wenn nicht stattdessen die Familienversicherung in Kraft tritt.
Das ist natürlich eine Laienmeinung - Ich hoffe für dich, ich liege daneben. Das Thema hat derart gravierende Auswirkungen, dass ein Anwalt ausnahmsweise mal richtig gut investiertes Geld wäre. Wenn's schief geht, kommt es darauf auch nicht mehr an.
Vandit
Warum sollte eine Versicherung Schwierigkeiten haben, nach Kündigung kein Krankentagegeld mehr zu zahlen?

So etwas kann auch nur jemandem in den Sinn kommen, der nicht zwischen einer Sach- und einer Leistungsversicherung unterscheiden kann.
rayer
Da die Zahlung von Krankentagegeld erst einmal unbefristet ist und der Schadensfall eintrat, ist das für den Laien nicht zu klären, ob die Versicherung da rauskommt. Du versicherst eine Leistung und keinen Zeitraum dieser Leistung. Die Versicherungsleistung ist damit bis zum tatsächlichen Kündigungstermin zu gewähren, d. h. Krankentagegeld bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder der Berufunfähigkeit. Das klärt aber der Anwalt mithilfe eines Gerichts und kein Blubberer in der WC.
rayer
@ing
Du warst nicht gemeint.
Vandit
Ist schon blöd, wenn zwei Aussagen zu dem gleichen Ergebnis kommen, aber man nur einem davon ständig ans Bein pinkeln will. Ob da Rumschleimen hilft? Eher nicht.