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Sonderkündigungsrecht | STERN.de - Noch Fragen?
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Gast

Sonderkündigungsrecht

Ich bin Krebskrank , ich möchte aus meiner Wohnung ausziehen. Habe ich Sonderkündigungsrecht? Wenn ja, wie sind die Fristen?
Frage Nummer 3000291712

Antworten (10)
ingSND
Nicht einmal der Tod begründet ein Sonderkündigungsrecht. Es gelten stets die normalen Fristen.
Vandit
Bedauerlich für einen erkrankten Menschen, aber bei Erkrankungen gibt es kein Sonderkündigungsrecht.
Hefe
Nein, selbst wenn du in betreutes Wohnen umziehen willst, müssen Fristen eingehalten werden.
rayer
Die Frist ist wie gehabt, in der Regel drei Monate.
Matthew
Erstmal: Meine Mutter hat nach ihrer Krebserkrankung noch 30 Jahre gelebt.
Meine Krebserkrankung ist mittlerweile über 24 Jahre her.
Eine Krebserkrankung ist also erstmal nicht notwendiger Weise ein Grund, seine Wohnung aufzugeben.

Hast Du denn eine Alternative, wo Du hinziehen kannst?
Und wenn Du bei dem Entschluss bleibst:
Warum sprichst Du nicht einfach mal mit Deinem Vermieter?
Es gibt Regeln und es gibt Absprachen, von diesen Regeln auch mal abzuweichen.
Aber dazu müsste man miteinander reden.
dschinn
Der nächste Schritt für Fragesteller ist ja dann der Auszug / Umzug.
Viele kalkulieren da wirklich knapp auf Kante und ziehen erst am letzten Tag um.
Lass da mal etwas passieren und dann ist das Geschrei groß.

Über einen oder mehrere Monate zwei Wohnungen zu zahlen, können oder wollen sich die wenigsten leisten.
Heutzutage (also in diesen Zeiten) würde ich sowas grundsätzlich einplanen.
murphyfrank
Hallo Gast, eine Erkrankung begründet kein Sonderkündigungsrecht. Sie können mit einer Frist von 3 Monaten Ihre Wohnung kündigen. Am Besten schriftlich per Brief als Einschreiben. Falls Ihr Vermieter die Wohnung renovieren/ modernisieren will, kommen Sie auch früher raus. Alternativ haben Sie 3 geeignete Nachmieter, welche verbindlich einziehen sollen. Dann können Sie die 12 Wochenfrist umgehen.
Vandit
"Alternativ haben Sie 3 geeignete Nachmieter, welche verbindlich einziehen sollen. Dann können Sie die 12 Wochenfrist umgehen."

Das ist offensichtlich ein nicht ausrottbarer Rechtsirrtum. Kein Vermieter muss einen Nachmieter akzeptieren. Mithin kann man damit auch nicht die Einhaltung von Kündigungsfristen umgehen.
ingSND
"Drei potentielle Nachmieter" gibt es im Mietrecht nicht!!!
murphyfrank
ingSND _/_ Vandit. Danke für den Hinweis.
Habe mich nachträglich mit dem Thema beschäftigt. Es gibt eine Nachmieterklausel und auch ein Gerichtsurteil aus 2003, wo eine mögliche, vorzeitige Vertragsauflösung behandelt wurde. Praktisch muss der Vermieter den Mieter nicht vor Ablauf der 3 monatigen Kündigungsfrist rauslassen. -> wieder was gelernt ;-).