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Wohnrecht auf Lebenszeit | STERN.de - Noch Fragen?
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Gast

Wohnrecht auf Lebenszeit

Wir sind eine Erbengemeinschaft, wobei ein Mitglied ein lebenslanges Wohnrecht in Teilen des Hauses hat.
Er zahlt bisher auch alle laufenden Kosten wie Strom, Wasser usw.
Nun entbrennt ein Streut darüber wer die Steuern und Besitzabgaben und die Gebäudeversicherung zahlt.
Im Internet findet man dazu leider unterschiedliche Antworten.
Frage Nummer 3000287651

Antworten (12)
wokk
Die laufenden Kosten zu übernehmen war wahrscheinlich sehr gut. Und wegen den Steuern usw verkracht sich jetzt die Familie für die nächsten Generationen. Wobei es doch Gemeingut der Erben ist . . .
rayer
Steht normalerweise, wenn man vernünftig beraten wurde in der notariellen Urkunden.
Deho
"Im Internet findet man dazu leider unterschiedliche Antworten."
Das wird hier nicht anders sein.
rayer
Zumindest gibt es von manchen Teilnehmern Antworten zur oder auf die Frage. Bei einigen nur inhaltslose Kommentare. Da braucht man auch nicht antworten, wenn man nichts auf der Pfanne hat.
ingSND
Stimmt 😃😃 Ich bräuchte hier nur "rot" zu sagen, schon käme eine Stimme aus dem off, die einen schwarzen Fachanwalt für unentbehrlich hält 🤣🤣
rayer
Auch wenn Du im Internet unterschiedliche Antworten gefunden hast, normalerweise zahlt derjenige, der lebenslanges Wohnrecht hat die Betriebskosten, Grundsteuer und Gebäudeversicherung wird geteilt.
Stollenhutze
Das Wohnrecht ist doch sicherlich notariell beurkundet. Im Notarvertrag steht alles weitere. Einfach mal nachlesen.
ingSND
Mich verwirrt die Formulierung "Wohnrecht in Teilen des Hauses". Was bedeutet das? Benutzt er auch den Rest, aber das nur geduldet? Oder wohnt im Rest jemand anderes?
Grundsätzlich sehe ich das sie, dass Kosten, die einem Bewohner klar zugeordnet werden können, von diesem bezahlt werden. Bei den Verbrauchskosten funktioniert das recht gut, da gibt es in der Regel Zähler, zumindest aber definierte Abrechnungsregeln.
Steuern, Abgaben, Versicherung und allgemeinen Verbrauch zahlen die Eigentümer. Die können das dann an die Bewohner nach einem bestimmten Schlüssel weitergeben. Es wäre also fair, den Anteil zu berechnen (und von der anderen Seite auch zu bezahlen), der dem bewohnten Teil entspricht.
Wobei das schwierig werden kann. All diese Anteile sind nur umlagefähig, wenn es so vereinbart ist. Bei einem Mietverhältnis müssen sie im Mietvertrag stehen. Es hört sich in der Frage nicht so an, als ob es einen Mietvertrag oder auch sonst eine Regelung gäbe.
Wenn nichts vertraglich geregelt ist und ich als Bewohner mich quer stellen will, dann verweise ich auf die Betriebskostenverordnung und zahl nichts davon. Dann bleibt es m.E. an der Erbengemeinschaft hängen.
rayer
@ing
"Steuern, Abgaben, Versicherung und allgemeinen Verbrauch zahlen die Eigentümer. "

Wer sind denn die Eigentümer bei einer Erbengemeinschaft?
ingSND
Verstehe die Frage nicht. Willst Du wissen, ob mir klar ist, dass auch der Bewohner Teil der Gemeinschaft ist? Ja, ist es.
Er (oder sie) muss auch beitragen, aber er müsste, wenn es sich tatsächlich so verhält, nur einen Anteil entsprechend seines Besitzanteiles zahlen. Das ist wahrscheinlich weniger als sein Anteil an der Nutzung, sonst gäbe es keinen Streit.
umjo2.1
rayer, du hast vergessen zu postulieren, dass neben der gesamtschuldnerischen Erbengemeinschaft der Inhaber eines lebenslangen Wohnrechts eben nur dieses, aber keine weiteren Rechte hat.
Oder doch?
rayer
@umjo
Siehe meine erste Einlassung.