Luftreinhalteplan Göttingen
1. Erstellung
Die Erstellung eines Luftreinhalteplanes war erforderlich, weil das von der EU-Luftqualitätsrichtlinie vorgegebene Tagesgrenzwertkriterium (35 Tage > 50
2. Sachstand bis 2010
In Göttingen wurde im Jahr 2010 ein NO2-Jahresmittelwert über dem Grenzwert von 40
3. Fristverlängerung zur Einhaltung des NO2-Jahresgrenzwertes
Die Stadt hat gegenüber dem Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zur Weiterleitung an das Bundesumweltministerium und die Europäische Kommission mitgeteilt, von der Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Fristverlängerung für NO2 bis 2015 zur Einhaltung des NO2-Grenzwertes Gebrauch machen zu wollen. Gegen die Verlängerung der Frist für die Einhaltung des in Anhang XI der Richtlinie 2008/50/EG festgesetzten NO2-Jahresgrenzwerts wurden keine Einwände erhoben. Die Verlängerung galt bis zum 1. Januar 2015 (Beschluss der Europäischen Kommission vom 20.2.2013 (C(2013) 900 final)).
4. Entwicklung der Luftqualität
Die sich in den letzten Jahren abzeichnende NO2-Verminderung hält weiter an. Während im Jahre 2006 an der Verkehrsmessstation in Göttingen eine NO2-Immission von 47 µg/m³ gemessen wurde, konnte bereits in den Jahren 2007, 2011 und 2012 vorübergehend eine Einhaltung des Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ messtechnisch festgestellt werden. Die NO2-Konzentration lag zuletzt im Jahr 2015 mit 42 µg/m³ über dem NO2-Jahresgrenzwert und sank seitdem an diesem Standort kontinuierlich und deutlich auf 26 µg/m³ im Jahr 2021 ab.
Artikel-Informationen
erstellt am:
05.02.2009
zuletzt aktualisiert am:
28.07.2022