Die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk Isar 1 ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts rechtmäßig. Eine atomrechtliche Stilllegungsgenehmigung regelt nur die Fragen, die durch die Stilllegung und den Abbau einer kerntechnischen Anlage aufgeworfen werden, und lässt den Genehmigungsbestand i.Ü. unberührt. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Verfahren hatte sich
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Biblis ist nicht Fukushima
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat auf Klage der RWE Power AG festgestellt, dass die nach den schweren Unfällen im Kernkraftwerk Fukushima ergangenen Anordnungen des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 18. März 2011, den Leistungsbetrieb des Kernkraftwerks Biblis vorübergehend einzustellen (Biblis Block A) bzw. nicht wieder
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