Es könnte als unzulässige Beeinflussung der Wahlergebnisse gewertet werden: Zu den Landtagswahlen im Saarland, in Sachsen und in Thüringen lagen bereits vor der Schließung der Wahllokale detaillierte Prognosen vor. Sie wurden am späten Sonntagnachmittag auf dem Microblogging-Dienst Twitter verbreitet. Die Mitteilungen hatten keine Quelle, beruhten aber wahrscheinlich auf Daten, die Wahlforscher erhoben haben.

Die Zahlen der Twitter-Mitteilungen unterschieden sich nicht wesentlich von denjenigen, die um 18 auf ARD und ZDF verbreitet wurden (siehe Screenshot). Bei diesen ersten Wahlprognosen stützen sich die Sender auf Wählerbefragungen von  Meinungsforschungsinstituten wie Infratest dimap und der Forschungsgruppe Wahlen. Deren Daten bekommen aber nicht nur die TV-Sender, Nachrichtenagenturen und einige andere Medien. Sie gehen auch an die Spitzenpolitiker der großen Parteien, damit die auf die Prognosen um 18 Uhr halbwegs vorbereitet sind.

Vor 18 Uhr auf Twitter: Recht genaue Prognosen über den Wahlausgang © Screenshot: ZEIT ONLINE

Prognosen vorab zu verbreiten ist verboten. Es verstößt gegen Wahlgesetze, Wahlen werden damit anfechtbar. Der Hamburger Medienrechtler Ralf Burmester sagte der Nachrichtenagentur dpa, die Wahlgesetze seien eindeutig: "Das kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro belegt werden. Das kann vom jeweiligen Wahlleiter festgelegt werden."

Dabei sei die Art der Verbreitung nicht entscheidend. "Es geht um die Veröffentlichung. Ob die ein Flugblatt verschicken oder eben per Twitter oder im Radio oder wie auch immer - es ist durchgängig unzulässig, wenn es vor Schließung der Wahllokale erfolgt, weil eben immer die Gefahr der Wählerbeeinflussung gegeben ist."

Der stellvertretende Landeswahlleiter von Sachsen, Uwe Reimund Korzen-Krüger schließt Konsequenzen nicht aus. Man werde rechtliche Schritte prüfen, sollte sich herausstellen, dass die auf Twitter verbreiteten Prognosen "nicht nur auf Hörensagen, sondern auf Umfrageergebnissen nach der Stimmabgabe beruhen", sagte er SPIEGEL ONLINE.

Für die Bundestagswahl am 27. September hatte sich Wahlleiter Roderich Egeler schon vor einigen Tagen sehr besorgt gezeigt – er sprach von einem GAUえーゆー, wenn vor der Schließung der Wahllokale Ergebnisse verbreitet würden.

Burmester sagte, das Vorab-Twittern könne das Wahlergebnis als Ganzes infrage stellen. Es könne diejenigen beeinflussen, die ihre Stimme noch nicht abgegeben hätten.