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„Industriepark“ – Versionsunterschied – Wikipedia
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== Konzept ==
Die Bildung von Industrieparks ist eine besondere Form des [[Outsourcing]], damit die beteiligten Unternehmen durch ''Konzentration auf ihre [[Kernkompetenz]]'' einen [[Wettbewerbsvorteil]] erlangen, z.&thinspnbsp;B. durch [[Synergie]]n und [[Skaleneffekt]]e im Betrieb einer [[Investitionsrechnung|kapitalintensiven]] Infrastruktur, oder durch Verringerung der [[Kapazität (Wirtschaft)|Kapazitätsbindung]] für Dienstleistungen. Der Betreiber eines Industrieparks verfolgt das Ziel, durch Ausnutzung von [[Standortfaktor]]en die Attraktivität des Industrieparks zu verbessern und (z.&thinspnbsp;B. durch [[Unternehmensstandort|Neuansiedlungen]]) seine [[Opportunitätskosten]] zu senken.
 
Der Begriff ''Industriepark'' wird seit den 1960er Jahren verwendet.<ref>[http://www.ebz-beratungszentrum.de/organisation/industrieparks.html Produzieren in Industrieparks].</ref> Die Mehrzahl der Industrieparks entstand seit den 1990er Jahren, vor allem in der [[Automobilindustrie]] und der [[Chemische Industrie|Chemischen Industrie]], deren Industrieparks oft auch als ''Chemiepark'' bezeichnet werden. Die meisten Industrieparks sind nicht durch gezielte Ansiedlung von Unternehmen an einem neuen Standort entstanden, sondern durch Ausgliederung oder Verkauf von Unternehmensteilen an bestehenden Standorten, in den [[Neue Bundesländer|Neuen Bundesländern]] auch durch Auflösung der ehemaligen [[Kombinat|Chemiekombinate]]. Da es in der Regel keinen gesamtverantwortlichen Betreiber gibt, ist der rechtliche Status von Industrieparks im Einzelfall zu betrachten.<ref>[http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/2139.pdf Industriepark und Störfallrecht] (PDF; 1,7&nbsp;MB), Forschungsbericht des [[Umweltbundesamt (Deutschland)|Umweltbundesamtes]] 2002, {{ISSN |0722-186X}}.</ref> Es gibt jedoch Bestrebungen, die Rechts- und Vollzugsfragen im Zusammenhang mit Industrieparks einheitlich zu regeln, z.&thinspnbsp;B. unter dem Gesichtspunkt des [[Störfallverordnung|Störfallrechts]] sowie des [[Wasserrecht]]s, des [[Gefahrgutrecht]]s und des [[Chemikaliengesetz|Chemikalienrechts]].
 
Die heute bestehenden Industrieparks lassen sich im Wesentlichen in drei Betreibermodelle kategorisieren:
# Die meisten Industrieparks verfügen über eine ''Infrastrukturgesellschaft'', die den Standortunternehmen nicht nur Flächen zur Verfügung stellt, sondern auch Infrastruktur und Dienstleistungen. Diese Leistungen werden zusammenfassend als ''Industrieparkmanagement'' bezeichnet. Die Infrastrukturgesellschaft kann zugleich Eigentümer des Industrieparks sein. Sie kann ein branchenfremdes Unternehmen sein (z.&thinspnbsp;B. Tochtergesellschaft eines Energiekonzerns). Oft ist sie aber eine [[Tochtergesellschaft]] oder ein [[Joint Venture|Gemeinschaftsunternehmen]] anderer Standortunternehmen. Ihre Leistungen stehen im Allgemeinen frei im Wettbewerb, sofern ein [[Rahmenvertrag]] nicht andere Regelungen vorsieht (z.&thinspnbsp;B. [[Marktschranke|Abnahmepflichten]] für bestimmte Leistungen, [[Gestaltungsgeschäft|Last Call]]).
# Einzelne, meist kleinere Industrieparks haben keine Infrastrukturgesellschaft, sondern die Standortunternehmen erbringen alle erforderlichen Dienstleistungen selbst oder beschaffen sie bei darauf spezialisierten Unternehmen.
# In manchen Industrieparks übernimmt eine der Standortgesellschaften als ''major user'' auch die Funktion der Infrastrukturgesellschaft.
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=== Energieversorgung ===
Als ''Energie'' wird im Allgemeinen nicht nur [[Primärenergie]] (z.&thinspnbsp;B. [[Erdgas]]) und [[Elektrizität|Strom]] verstanden, sondern auch andere über [[Stromnetz|Kabel]]- und [[Rohrleitung|Rohrnetze]] verteilte Medien. Hierzu zählen z.&thinspnbsp;B. [[Gas|Technische Gase]] (z.&thinspnbsp;B. [[Druckluft]], [[Sauerstoff]], [[Stickstoff]], [[Wasserstoff]]), [[Wasser]] ([[Trinkwasser]], [[Vollentsalztes Wasser]], [[Kühlwasser]] und spezielle Wasserqualitäten für die Produktion) und [[Kältemittel]] (z.&thinspnbsp;B. [[Sole|Kühlsole]], [[Ammoniak]]). Eine besondere Rolle spielt die [[Dampferzeuger|Dampferzeugung]], da Dampf im Industriepark nicht nur zur [[Stromerzeugung]] in Kraftwerken benötigt wird, sondern auch zur Übertragung von [[Enthalpie|Wärme]] für die Produktion. Durch [[Kraft-Wärme-Kopplung]] lassen sich dabei verhältnismäßig hohe Wirkungsgrade erreichen. Als Brennstoffe in Industriekraftwerken werden neben Erdgas und [[Kohle]] zunehmend auch [[Biogas]] und [[Ersatzbrennstoff]] eingesetzt.
 
=== Entsorgung ===
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=== Facilitymanagement ===
Die Verwaltung und Bewirtschaftung von Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen eines Standortes bezeichnet man als [[Facilitymanagement]]. Aus dem besonderen Charakter eines geschlossenen Industriegeländes ergeben sich dabei meist Anforderungen, die über die herkömmliche Definition von kaufmännischem, technischem und infrastrukturellem Facilitymanagement hinausgehen. Große Standorte verfügen z.&thinspnbsp;B. meist über eine eigene [[Werkfeuerwehr]] und einen [[Werkschutz]]. Zum Facilitymanagement im weitesten Sinne kann auch der Betrieb einer Infrastruktur für [[Informationstechnik]] und [[Telekommunikation]] gehören.
 
=== Standortlogistik ===
Zur Standortlogistik gehört die [[Lagerhaltung]] für [[Rohstoff|Roh-]], Hilfs- und [[Betriebsstoff]]e sowie für [[Halbfabrikat|Vorprodukte]] und [[Fertigerzeugnis]]se. Wareneingänge und -ausgänge eines Industrieparks erfordern besondere Einrichtungen am Werkstor, z.&thinspnbsp;B. für die Abfertigung von [[Gefahrgut]]transporten oder für die [[Waage|Verwiegung]] von Fahrzeugen.
 
Viele Standorte verfügen über einen Bahnanschluss sowie über einen [[Hafen]]betrieb. Werksinterne Transporte werden mit Straßenfahrzeugen oder mittels einer [[Werkbahn]] durchgeführt.
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== Liste der Industrieparks ==
In der deutschen chemischen Industrie gibt es bislang über 40 Industrie- und Chemieparks, die sich in einer eigenen ''Fachvereinigung'' des [[Verband der Chemischen Industrie|VCI]] zusammengeschlossen haben,<ref>[http://www.vci.de/Chemieparks/default2~cmd~shd~docnr~119903~lastDokNr~117619.htm Mitglieder der Fachvereinigung Chemieparks/Chemiestandorte ].</ref> darunter
 
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! Name des Industrieparks
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== Literatur ==
* Hans-Jürgen Müggenborg,: ''Umweltrechtliche Anforderungen an Chemie- und Industrieparks,''. 1. AuflAuflage. 2008, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2008, ISBN 978-3-503-10659-2.
* Hans-Jürgen Müggenborg,: ''Chemieparks unter der Lupe,''. Fortsetzungsserie in der Zeitschrift ''Chemie-Technik'', Hüthig Verlag, Heidelberg,. Folge 1: ''Chemietechnik'' 1-2/2003, S. 10 ff., zuletzt: Folge 59, in: ''Chemie-Technik'', 7/2015 S. 58 ff.
* Thomas Bergmann, Matthias Bode, Gunter Festel, Hermann G. Hauthal (Hrsg.),: ''Industrieparks: Herausforderungen und Trends in der Chemie- und Pharmaindustrie'',. Festel Capital, 2004, ISBN 3-00-014280-0
* ''Kompendium Industrieparks'',. erschienen inIn: ''Chemie-Technik'', 12S/2007,. Hüthig-Verlag, Heidelberg 2007 ([http://www.chemietechnik.de/ct/12S,2007 Online-Ausgabe])
* Jan Schipper,: ''Betriebliche Mitbestimmung im Industriepark'',. Nomos Verlag, 2009, ISBN 978-3-8329-3942-7, [http://www.nomos-shop.de/productview.aspx?isbn=9783832939427 Verlagsseite]
 
== Weblinks ==
* [http://www.chemicalparks.com/Seiten/default.aspx Webseite der Fachvereinigung Chemieparks/Chemiestandorte] im [[Verband der Chemischen Industrie|VCI]]
* [http://www.chemieatlas.de/ Kartenanwendung für Chemieparks/-standorte im Ruhrgebiet]
 
== Einzelnachweise ==