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Gaijin – Wikipedia

Das japanische Wort gaijin (japanisch 外人がいじん, wörtlich „Außen-Mensch“ im Sinne von „Ausländer“, „Fremder“)[1] ist eine mit negativen Konnotationen belastete Bezeichnung für Nichtjapaner, besonders westliche Ausländer,[2][3] die inzwischen von den Medien vermieden wird und auch in der Alltagssprache im Schwinden begriffen ist.[4] Stattdessen wird das Wort gaikokujin (外国がいこくじん)[5] bevorzugt, das wertfrei „Ausländer“ bedeutet.

Historischer Hintergrund

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Historisch gesehen handelt es sich bei gaijin nicht um eine Kontraktion von gaikokujin. Die ältesten Belege für das aus dem Chinesischen – chinesisch 外人がいじん, Pinyin wàirén – „Auswärtige, Außenstehende“[6][7] – übernommene Wort gaijin finden sich in Texten der Heian-Zeit.[8] Bis in die Frühe Neuzeit bezeichnete man damit Personen, die nicht zur Familie, zur lokalen Gemeinschaft gehörten, die fremd waren, gelegentlich auch als Bedrohung empfunden wurden.[9]

Dem 1603 von portugiesischen Jesuiten in Nagasaki gedruckten „Vocabulario da Lingoa de Iapam“ zufolge schloss „Guaijin“ semantisch auch Menschen aus anderen Ländern ein, doch benutzte man seit dem 16. Jahrhundert in Anlehnung an chinesische Wortwahl für die als fremd empfundenen Europäer eine Reihe spezifischer Termini wie „Südbarbaren“ (nambanjin, 南蛮なんばんじん)[10] oder „Rotschöpfe“ (kōmōjin, 紅毛こうもうじん, oder kōmō, 紅毛こうもう).[11][12] Diese wurden im Zuge der Öffnung des Landes gegen Ende der Edo-Zeit durch ijin (異人いじん, wörtlich etwa „anderer [bzw. andersartiger] Mensch“)[13], ihōjin (邦人ほうじん, etwa „Mensch aus einer anderen Nation“)[14] oder ikokujin (異国いこくじん, „Fremder“, wörtlich etwa „Mensch aus einem anderen Land“)[15] abgelöst. Seit den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts verbreitete sich die Form gaikokujin. Nach 1872 wurde diese von der neuen Meiji-Regierung in offiziellen Dokumenten verwendet. Zugleich entstand der Terminus naikokujin (内国ないこくじん, „Inländer“),[16] um nicht-japanische Volksgruppen innerhalb des rasch expandierenden Territoriums zu kennzeichnen (siehe: Taiwan unter japanischer Herrschaft, Korea unter japanischer Herrschaft).

Die meisten dieser Ausdrücke verschwanden nach dem Zweiten Weltkrieg aus dem allgemeinen Sprachgebrauch. Nambanjin und kōmōjin dienen heute als Fachtermini der Geschichtsschreibung; ersterer hat im Alltagsjapanischen durch das Andenken- und Kunstgewerbe inzwischen gar eine romantisierende Konnotation erhalten. Mit der Zunahme der ausländischen Wohnbevölkerung in Japan stieg auch unter den Einheimischen das Bewusstsein für den leicht pejorativen Beiklang von gaijin. Diverse Zwischenfälle und Prozesse beschleunigten diesen Vorgang. Großes Aufsehen erregte im Jahr 2001 der Fall des in den USA geborenen japanischen Staatsbürgers Debito Arudou und seiner Familie, dem in Otaru (Hokkaidō) der Zugang zu einer Therme verweigert wurde. Arudo und zwei weitere Kläger führten einen Prozess bis zum Obersten Gerichtshof, in dem der Betreiber der Therme zu einer Schadensersatzzahlung von jeweils einer Million Yen (ca. 8000 Euro) an jeden der Kläger verurteilt wurde. Die Bezeichnung erscheint noch heute in Publikationen westlicher Autoren – zumeist, um auf die exponierte Stellung westlicher Ausländer in Japan hinzuweisen.[17]

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. 外人がいじん. In: Wadoku. Abgerufen am 20. August 2020.
  2. Edwin O. Reischauer: Japan: the Story of a Nation. Hrsg.: Alfred A. Knopf. 3. Auflage. Alfred A. Knopf Inc., New York 1981, ISBN 0-394-51362-2, S. 255 (englisch, eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche – online im Internet Archive).
  3. Endymion Wilkinson: Japan versus Europe: a History of Misunderstanding. überarbeitete Auflage. Penguin Books, Harmondsworth, Middlesex 1983, ISBN 0-14-022469-6, S. 126 (englisch, eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche – online im Open Library).
  4. 放送ほうそう禁止きんし用語ようご一覧いちらんÜberblick der in Funk- und Druckmedien verbotenen Wörter (japanisch)
  5. 外国がいこくじん. In: Wadoku. Abgerufen am 20. August 2020.
  6. Begriff „外人がいじん – wairen“. In: leo.org. Abgerufen am 20. August 2020 (chinesisch, deutsch).
  7. Begriff „外人がいじん – wairen“. In: zdic.net. Abgerufen am 20. August 2020 (chinesisch, englisch).
  8. Nihon kokugo daijiten. Shogakukan, 2000-2002. Einige im 16. Jahrhundert redigierte Versionen des klassischen Zeichenlexikons Setsuyōshū ersetzen das zweite Schriftzeichen ひと (Mensch, Person) durch das gleichlautende ひとし (Menschlichkeit) und schreiben gaijin als そとひとし.
  9. Vgl. auch Georg Simmels „Exkurs über den Fremden“ (1908)
  10. 南蛮なんばんじん. In: Wadoku. Abgerufen am 20. August 2020.
  11. 紅毛こうもうじん. In: Wadoku. Abgerufen am 20. August 2020.
  12. 紅毛こうもう. In: Wadoku. Abgerufen am 20. August 2020.
  13. 異人いじん. In: Wadoku. Abgerufen am 4. Juli 2022.
  14. 邦人ほうじん. In: Wadoku. Abgerufen am 4. Juli 2022.
  15. 異国いこくじん. In: Wadoku. Abgerufen am 4. Juli 2022.
  16. 内国ないこくじん. In: Wadoku. Abgerufen am 4. Juli 2022.
  17. Siehe z. B. Martin B. Stanzeleit: Neugierig auf Japan: Entdeckungen und Erlebnisse eines Gaijin im Land der aufgehenden Sonne. Wiesenburg, 2013, S. 32–36.