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Immer mehr Kindesunterhalt muss in Deutschland eingeklagt werden

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Artikel enthält möglicherweise Werbung. Conny (Diskussion) 10:55, 30. Okt. 2016 (CET).

Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland), 28.10.2016 – Für die betroffenen Frauen ist es ein großes Problem: Sie sind alleinerziehend, der Vater des Kindes ist nicht in der Lage, Unterhalt zu zahlen. Finanzielle Engpässe und Zukunftsängste gehören zur Tagesordnung. Unabhängig davon, ob der ehemalige Ehe- oder Lebenspartner nicht zahlen kann oder will, handelt es sich nicht um Einzelfälle. Natürlich besteht die Möglichkeit, auf gerichtlichem Weg den Unterhalt einzuklagen. Doch das kann langwierig sein, und nicht immer ist das Gericht auf der Seite der betroffenen Frauen. Allein im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern erhalten rund 15.000 Kinder einen staatlichen Unterhaltsvorschuss, weil die Väter nicht zahlen.

Für Fachanwälte im Familienrecht sind diese Fälle nicht selten. Alleinerziehende Frauen reichen Klage ein, weil die Väter ihrer Kinder der finanziellen Verantwortung nicht nachkommen und keinen Unterhalt zahlen. Manchen Vätern mangelt es nicht an Kreativität, wenn es darum geht, Einkünfte zu verheimlichen, weil sie dann nicht zu Kasse gebeten werden können. Manche arbeiten schwarz und erhalten Einkünfte, die nicht nachweisbar sind. Männer mit Vermögen überschreiben den Besitz und die eigene Firma an die Lebensgefährtin. Nach dem deutschen Unterhaltsrecht müssen dem allein lebenden Schuldner rund 1.080 Euro pro Monat zum Leben bleiben. Nicht selten riskieren unterhaltspflichtige Väter die Kündigung, weil sie nicht zahlen wollen. Die Gerichte zeigen sich überlastet, sie haben kaum die Kapazität, alle eingehenden Fälle von Unterhaltsklagen zu bearbeiten. Manchmal wird ein Prozess sabotiert, indem die Beklagten Ablehnungsgesuche gegen einzelne Prozessbeteiligte einreichen. Befangenheitsanträge sind ebenfalls keine Seltenheit. Ob eine härtere Gangart gegen die Unterhaltssünder hilft, ist vor einem Prozess nie sicher. Für die betroffenen Frauen hilft letztlich nur, sich gerichtlich zu wehren.

Wer eine Privatrechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, findet dort auch Aussagen zum Thema Unterhalt. Die Klauseln belegen, welche Leistungen der Versicherer bei entsprechenden Forderungen erbringt. Häufig besteht leider nur ein beschränkter Versicherungsschutz. Er greift als Beratungsrechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschaft- und Erbrecht. Das heißt, der Versicherte kann eine Erstberatung in Anspruch nehmen. Die Kosten sind über die Versicherung abgedeckt. Geht es aber um eine gerichtliche Forderung und steht ein Gerichtsprozess an, sind die Kosten für das Gericht und den Anwalt oft nicht versichert. Gerichtliche und außergerichtliche Streitigkeiten können dann teuer werden, wenn eine betroffene Frau dafür einen Fachanwalt beauftragen muss. Nur wenige Versicherer haben das Unterhaltsrecht in ihrem Versicherungsschutz vorgesehen.

In der Regel deckt der Unterhaltsrechtsschutz Kosten bis zu einer Versicherungssumme von 30.000 Euro ab. Es besteht eine Wartezeit von einem Jahr, der Versicherungsfall darf nicht in dieser Wartezeit und nicht davor eintreten. Damit verhindert der Versicherer, dass eine Versicherung abgeschlossen wird, wenn sich der Rechtsstreit bereits abzeichnet. Versichert sind Fälle von Kindesunterhalt und Vaterschaftsklagen, die in Deutschland entstehen und die vor deutschen Gerichten verhandelt werden.


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