„Promotionjob“ – Versionsunterschied

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→‎Steuerliche Behandlung: Hinweis vermerkt, dass der Promotionjob tatsächlich eine abhängige Beschäftigung darstellt und nur in Ausnahmefällen als selbstständige Tätigkeit abgerechnet werden darf.
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Unter einem '''Promotionjob''' ([{{IPA|prɔˈmɔuʃənˌdʒɔb}}], zu {{EnS|''promotion''}} ‚Werbeveranstaltung‘) ist eine zumeist erwerbswirtschaftliche und zeitlich regulierte Tätigkeit zu verstehen, die sich auf eine personalgestützte Werbeaktion bezieht. Diese wiederum dient der Steigerung des Bekanntheitsgrades und der [[Verkaufsförderung]] ausgewählter Produkte und Marken.
Ein '''Promotionjob''' ([{{IPA|prɔˈmɔuʃənˌdʒɔb}}], zu {{EnS|''promotion''}} ‚Werbeveranstaltung‘) ist eine zumeist erwerbswirtschaftliche und zeitlich regulierte Tätigkeit im Rahmen einer personalgestützten Werbeaktion. Diese dient der Steigerung des Bekanntheitsgrades und der [[Verkaufsförderung]] ausgewählter Produkte und Marken. Promotionsjobs als Instrument des [[Marketing]]s setzen mehr auf menschliche Beziehungen als klassische Werbung im Internet, in den Printmedien oder im Fernsehen.


Die Aufgaben personalgestützter Werbeaktionen beinhalten je nach Zielsetzung:
== Aufgabenstellung ==

Bei einer personalgestützten Werbeaktion, die auch als Promotion-Aktion bezeichnet wird, handelt es sich um ein Instrument aus dem Bereich des [[Marketing]]s, welches vor allem auf den Faktor der menschlichen Beziehungen setzt und sich hierdurch deutlich von klassischer Werbung im Internet, den Printmedien oder dem Fernsehen abhebt.

Die Aufgaben bei personalgestützten Werbeaktionen beinhalten je nach Zielsetzung
* die Durchführung von Gewinnspielen
* die Durchführung von Gewinnspielen
* das Verteilen von Informationsblättern (englisch ''flyer'') oder Werbegeschenken (englisch ''give-away'' oder englisch ''incentive'')
* das Verteilen von Informationsblättern (englisch ''flyer'') oder Werbegeschenken (englisch ''give-away'' oder englisch ''incentive'')
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* die Betreuung von Kunden als VIP-Host/ess oder Host/ess auf Messen und sonstigen Events
* die Betreuung von Kunden als VIP-Host/ess oder Host/ess auf Messen und sonstigen Events
* die Moderation von Veranstaltungen (Messen, sonstige Events)
* die Moderation von Veranstaltungen (Messen, sonstige Events)

Viele Schlagwörter, die eng mit der Werbe- respektive Promotion-Branche verbunden sind, entstammen dem englischen Sprachgebrauch.


== Steuerliche Behandlung ==
== Steuerliche Behandlung ==
Bei einem Promotionjob handelt es sich in der Regel um eine abhängige Tätigkeit als [[Arbeitnehmer]], da der Promoter an feste Arbeitszeiten bzw. einen festen Arbeitsort gebunden ist und kein unternehmerisches Risiko trägt.
Bei einem Promotionjob handelt es sich in der Regel um eine abhängige Tätigkeit als [[Arbeitnehmer]], die über [[Lohnsteuerkarte]] abgerechnet werden muss. Denn der Promoter ist an feste Arbeitszeiten bzw. einen festen Arbeitsort gebunden und trägt kein unternehmerisches Risiko.<ref>http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_koeln/j2004/5_Ta_187_04beschluss20040623.html Landesarbeitsgericht Köln, 5 Ta 187/04</ref> Nur in Ausnahmefällen, wenn das gesamte Entgelt erfolgsabhängig als Provision gezahlt wird und der Promoter an keine Arbeitszeiten gebunden ist, handelt es sich um eine [[Selbständigkeit (beruflich)|selbständige]] Tätigkeit.<ref>https://www.xing.com/communities/posts/promoter-strich-verkaufsberater-sind-keine-arbeitnehmer-1002951200 Promoter/ Verkaufsberater sind keine Arbeitnehmer</ref>
<ref>http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_koeln/j2004/5_Ta_187_04beschluss20040623.html Landesarbeitsgericht Köln, 5 Ta 187/04</ref> Nur in Ausnahmefällen, wenn das gesamte Entgelt erfolgsabhängig als Provision gezahlt wird und der Promoter an keine Arbeitszeiten gebunden ist, handelt es sich um eine selbstständige Tätigkeit.<ref>https://www.xing.com/communities/posts/promoter-strich-verkaufsberater-sind-keine-arbeitnehmer-1002951200 Promoter/ Verkaufsberater sind keine Arbeitnehmer</ref>

Dennoch rechnen viele Auftraggeber sämtliche Promotionjobs auf selbstständiger Basis ab, um Sozialbeiträge, Lohnsteuerzahlungen und arbeitsrechtliche Formalien zu umgehen. Sollte ein Promotionjob, der eine abhängige Tätigkeit darstellt, als selbstständige Tätigkeit abgerechnet werden, so handelt es sich um [[Scheinselbstständigkeit]].<ref>https://www.instaff.jobs/hostess-jobs/scheinselbststaendigkeit-promotion Promoter: (Schein-) Selbstständig oder Arbeitnehmer?</ref> Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall dann mithilfe eines [[Gewerbeschein]]s über eine im eigenen Namen ausgestellte [[Rechnung]] ([[Umsatzsteuer]], [[Gewerbesteuer (Deutschland)]]). Dies bedeutet, dass ein Promoter mit einem eigenen Gewerbe gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber auftritt.

== Abgrenzung von Messejobs ==

Tätigkeiten auf Messen stellen hingegen eine Ausnahme im Bereich der Promotionjobs dar: Hier erfolgt die Abrechnung mit dem Auftraggeber auf Grundlage eines Angestelltenverhältnisses über eine [[Lohnsteuerkarte]]. Grund hierfür ist unter anderem die Weisungsgebundenheit von Messehostessen und Messehosts, wie in einem Gerichtsurteil des [http://www.lsg-darmstadt.justiz.hessen.de/irj/LSG_Darmstadt_Internet?rid=HMdJ_15/LSG_Darmstadt_Internet/sub/a21/a21c7f6a-6e2a-11ae-b6df-197ccf4e69f2,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm Landessozialgerichts Hessen] (Aktenzeichen Hessisches Landessozialgericht L8/14KR334/04; S30/9KR2810/02 / Sozialgericht Frankfurt/M.) festgestellt wurde.

== Ablauf ==

Für die Konzeption und Durchführung von Promotion-Aktionen beauftragen die werbenden Unternehmen meist spezielle Promotion-Agenturen. Diese wiederum suchen ihrerseits in eigenen Datenbanken oder in speziellen Online-Portalen nach geeignetem Personal.


Für Messejobs ist die Rechtslage nach einem Urteil des [[hessisches Landessozialgericht|Landessozialgerichtes Hessen]] noch deutlicher, da die Arbeit auf einer Messe grundsätzlich weisungsgebunden erfolge.<ref>http://www.lsg-darmstadt.justiz.hessen.de/irj/LSG_Darmstadt_Internet?rid=HMdJ_15/LSG_Darmstadt_Internet/sub/a21/a21c7f6a-6e2a-11ae-b6df-197ccf4e69f2,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm Hessisches Landessozialgericht AZ L8/14KR334/04; S30/9KR2810/02 </ref>
== Anforderungen ==


Dennoch rechnen viele Auftraggeber sämtliche Promotionjobs auf selbständiger Basis ab, um Sozialbeiträge, Lohnsteuerzahlungen und arbeitsrechtliche Formalien zu umgehen. Sollte ein Promotionjob, der eine abhängige Tätigkeit darstellt, als selbständige Tätigkeit abgerechnet werden, so handelt es sich um [[Scheinselbständigkeit]].<ref name="welt-135985365">{{Internetquelle | url=http://www.welt.de/wirtschaft/article135985365/Die-grosse-Luege-mit-den-falschen-Verkaeufern.html | titel=Immer mehr Promoter ersetzen Verkaufspersonal | autor=Raphael Moritz | werk=[[Die Welt#Online-Ausgabe|welt.de]] | datum=2015-01-04 |zugriff=2018-10-07}}</ref> Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall dann mithilfe eines [[Gewerbeschein]]s über eine im eigenen Namen ausgestellte [[Rechnung]] ([[Umsatzsteuer]], [[Gewerbesteuer (Deutschland)]]). Dies bedeutet, dass ein Promoter mit einem eigenen Gewerbe gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber auftritt.
Als Promoter sollte man vor allem über eine ausgeprägte soziale Kompetenz (englisch ''Soft Skills'') im Umgang mit Anderen verfügen. So sind beispielsweise Extrovertiertheit, Empathie, Kommunikationsfreudigkeit und Spontaneität für die Durchführung eines Promotionjobs sehr wichtig. Darüber hinaus sollte ein gepflegtes Aussehen selbstverständlich sein, damit man erfolgreich mit den jeweiligen Zielgruppen in Kontakt treten kann.


== Einzelnachweise ==
Wenn besondere fachliche Kenntnisse (englisch ''Hard Skills'') im Rahmen des jeweiligen Promotioneinsatzes notwendig sind, erfolgt in der Regel eine spezielle Schulung durch den Auftraggeber respektive durch die beauftragte Promotion-Agentur.
<references />


[[Kategorie:Beruf in der Werbung]]
[[Kategorie:Beruf in der Werbung]]

Aktuelle Version vom 13. April 2020, 19:49 Uhr

Ein Promotionjob ([prɔˈmɔuʃənˌdʒɔb], zu englisch promotion ‚Werbeveranstaltung‘) ist eine zumeist erwerbswirtschaftliche und zeitlich regulierte Tätigkeit im Rahmen einer personalgestützten Werbeaktion. Diese dient der Steigerung des Bekanntheitsgrades und der Verkaufsförderung ausgewählter Produkte und Marken. Promotionsjobs als Instrument des Marketings setzen mehr auf menschliche Beziehungen als klassische Werbung im Internet, in den Printmedien oder im Fernsehen.

Die Aufgaben personalgestützter Werbeaktionen beinhalten je nach Zielsetzung:

  • die Durchführung von Gewinnspielen
  • das Verteilen von Informationsblättern (englisch flyer) oder Werbegeschenken (englisch give-away oder englisch incentive)
  • das Verteilen von Produktproben (englisch sampling) – auch im Rahmen von Verkostungen (Degustation)
  • die Steigerung des Abverkaufs im Einzelhandel als Fachberater (englisch sales-promoter)
  • die Optimierung der Leistungsqualität eines Anbieters als Testkäufer (englisch mystery-shopper)
  • die Betreuung des Groß- und Einzelhandels als Merchandiser oder Leasing-Außendienstler
  • die Betreuung von Kunden als VIP-Host/ess oder Host/ess auf Messen und sonstigen Events
  • die Moderation von Veranstaltungen (Messen, sonstige Events)

Steuerliche Behandlung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei einem Promotionjob handelt es sich in der Regel um eine abhängige Tätigkeit als Arbeitnehmer, die über Lohnsteuerkarte abgerechnet werden muss. Denn der Promoter ist an feste Arbeitszeiten bzw. einen festen Arbeitsort gebunden und trägt kein unternehmerisches Risiko.[1] Nur in Ausnahmefällen, wenn das gesamte Entgelt erfolgsabhängig als Provision gezahlt wird und der Promoter an keine Arbeitszeiten gebunden ist, handelt es sich um eine selbständige Tätigkeit.[2]

Für Messejobs ist die Rechtslage nach einem Urteil des Landessozialgerichtes Hessen noch deutlicher, da die Arbeit auf einer Messe grundsätzlich weisungsgebunden erfolge.[3]

Dennoch rechnen viele Auftraggeber sämtliche Promotionjobs auf selbständiger Basis ab, um Sozialbeiträge, Lohnsteuerzahlungen und arbeitsrechtliche Formalien zu umgehen. Sollte ein Promotionjob, der eine abhängige Tätigkeit darstellt, als selbständige Tätigkeit abgerechnet werden, so handelt es sich um Scheinselbständigkeit.[4] Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall dann mithilfe eines Gewerbescheins über eine im eigenen Namen ausgestellte Rechnung (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer (Deutschland)). Dies bedeutet, dass ein Promoter mit einem eigenen Gewerbe gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber auftritt.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_koeln/j2004/5_Ta_187_04beschluss20040623.html Landesarbeitsgericht Köln, 5 Ta 187/04
  2. https://www.xing.com/communities/posts/promoter-strich-verkaufsberater-sind-keine-arbeitnehmer-1002951200 Promoter/ Verkaufsberater sind keine Arbeitnehmer
  3. http://www.lsg-darmstadt.justiz.hessen.de/irj/LSG_Darmstadt_Internet?rid=HMdJ_15/LSG_Darmstadt_Internet/sub/a21/a21c7f6a-6e2a-11ae-b6df-197ccf4e69f2,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm Hessisches Landessozialgericht AZ L8/14KR334/04; S30/9KR2810/02
  4. Raphael Moritz: Immer mehr Promoter ersetzen Verkaufspersonal. In: welt.de. 4. Januar 2015, abgerufen am 7. Oktober 2018.