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BGBl. I 2012 S. 2730 - Drittes Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften - dejure.org

Gesetzgebung
   BGBl. I 2012 S. 2730   

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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 61, ausgegeben am 27.12.2012, Seite 2730
  • Drittes Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
  • vom 20.12.2012

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Stellungnahmen, Anhörung)
  • bundestag.de

    Drittes Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (10)

  • 25.09.2012   BT   Investitionshindernisse für Offshore-Anlage werden beseitigt
  • 18.10.2012   BT   Öffentliche Anhörung zu energiewirtschaftsrechtlichen Vorschriften
  • 22.10.2012   BT   Wirtschaft: Strompreise werden wegen Offshore-Anlagen steigen
  • 22.10.2012   BT   Energieversorger erwarten neue Lasten für Verbraucher
  • 08.11.2012   BT   Anschlussverzögerungen von Offshore-Windparks
  • 23.11.2012   BT   Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (in: Windparks, Patientenrechte, Griechenland)
  • 27.11.2012   BT   Bundestag will Haftung bei Offshore-Windparks regeln
  • 28.11.2012   BT   Bau von Offshore-Anlagen wird erleichtert
  • 29.11.2012   BT   Stromerzeugung in Windparks vor der Küste (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 29. und 30. November)
  • 29.11.2012   BT   Ja zu Regeln für den Ausbau von Offshore-Windparks
 
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Wird zitiert von ... (54)

  • BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17

    Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz wegen fehlender

    Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes von 2012 (Drittes Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 2012 <BGBl I S. 2730>) wurden § 17 Abs. 2a und 2b EnWG 2006 gestrichen und die §§ 17a ff. EnWG 2012 eingeführt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2017 - 11 D 70/09

    Klage gegen Neubau der B 474n - Ortsumgehung Datteln - erfolglos

    Der Planfeststellungsbeschluss in der Fassung seiner nachfolgenden Änderungen verstößt nicht gegen die §§ 2 Abs. 1, 11 und 12 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010, BGBl. I S. 94, für den hier maßgeblichen Zeitpunkt zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2012, BGBl. I S. 2730.
  • BGH, 13.11.2018 - EnZR 39/17

    Bestehen eines Entschädigungsanspruchs durch Festlegung des verbindlichen

    Deshalb ist die Entschädigung grundsätzlich auf 90 % der entgangenen Einspeisevergütung beschränkt und ein Anspruch auf Ersatz weiterer Vermögensschäden ausgeschlossen (BT-Dr. 17/10754 S. 26 f.).

    Offshore-Anlagen, für die bei Bekanntwerden des Entwurfs für die neue Regelung bereits eine unbedingte Netzanbindungszusage erteilt worden war, bleiben aus Gründen des Vertrauensschutzes von den sich daraus ergebenden Beschränkungen ausgenommen, denn die Betreiber durften aufgrund der erteilten Zusage darauf vertrauen, dass ihre Anlage zum mitgeteilten Termin angeschlossen wird (BT-Dr. 17/10754 S. 34).

    Im Interesse einer für beide Seiten klaren Regelung hat der Gesetzgeber deshalb auch für solche Anlagen weitergehende Ansprüche ausgeschlossen (BT-Dr. 17/10754 S. 28 f.).

    Mit der Einbeziehung von Fällen, in denen vor dem 29. August 2012 eine unbedingte Netzanbindungszusage erteilt wurde, sollen Konstellationen erfasst werden, in denen das schadensauslösende Ereignis, zum Beispiel die Ursache für eine Verzögerung, schon vor dem Inkrafttreten von § 17e EnWG liegt und ein Schaden deshalb bereits absehbar war, in denen der Schaden aber noch nicht eingetreten ist und deshalb ein noch nicht abgeschlossener Sachverhalt vorliegt (BT-Dr. 17/10754 S. 28).

    Beides dient dem Zweck, die Vorhersehbarkeit möglicher Entschädigungsfolgen sowohl für Netzbetreiber als auch für Investoren zu erhöhen (BT-Dr. 17/10754 S. 28).

    Dieser Haftungstatbestand bildet nach den Vorstellungen des Gesetzgebers und nach der Konzeption der Vorschrift den gesetzlichen Regelfall (vgl. BT-Dr. 17/10754 S. 28 rechts unten).

  • BVerwG, 21.11.2016 - 10 AV 1.16

    Akteneinsicht; Altkonzessionär; Anspruchskonkurrenz; Anspruchsnormenkonkurrenz;

    Die Klägerin begehrt Einsicht in Angebotsunterlagen, die der beklagten Stadt im Rahmen eines von dieser geführten Verfahrens auf Abschluss eines Konzessionsvertrages nach § 46 Abs. 2 bis 4 Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2730) von Seiten eines Mitbewerbers eingereicht wurden, sowie vollständige Einsicht in die Auswertungsunterlagen der Beklagten.
  • BVerwG, 28.02.2013 - 7 VR 13.12

    Neubau einer Höchstspannungsfreileitung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Gemäß § 43e Abs. 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005 (BGBl I S. 1970 in der hier maßgeblichen Fassung von Art. 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2012, BGBl I S. 2730) hat die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss keine aufschiebende Wirkung.
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2016 - 3 Kart 169/14

    Entscheidung der Bundesnetzagentur über die Zuweisung von Netzkapazitäten an den

    Aus der Gesetzesbegründung (BR-Drs.520/12, Seite 44 f.) werde deutlich, dass der Gesetzgeber sich nicht bewusst gewesen sei, dass mit den §§ 17a ff. EnWG eine echte Rückwirkung geschaffen werde.

    Die Bundesregierung hatte seinerzeit darauf hingewiesen, dass bei der Errichtung von OWPs eine bessere Koordinierung und mehr Planungssicherheit erforderlich seien (Gesetzentwurf Bundesregierung, BT-Drs. 17/10754, S. 1, 4, 29).

    So hatte die Bundesregierung festgestellt, dass die Risiken bislang nicht planbar gewesen seien (Gesetzentwurf Bundesregierung, BT-Drs. 17/10754, S. 18).

    Auch die Bundesnetzagentur ging in ihrer Stellungnahme im Jahr 2012 zu dem Gesetzentwurf zur Schaffung der §§ 17a ff. EnWG 2012 davon aus, dass nun verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden (Beschlussempfehlung, BT-Drs. 17/11705, S. 42), sie das bisherige System daher als reformbedürftig angesehen hatte.

    In der Begründung zu § 17e EnWG-E vom 24.9.2012 (BT-Drs. 17/10754, S. 28) heißt es dazu:.

  • OLG Jena, 28.02.2019 - 4 U 343/16

    Stromversorgungsvertrag mit einem mittelständischen Produktionsbetrieb: Erhebung

    Der Erhebung der Umlage nach § 19 Abs. 2 der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zur Elektrizitätsversorgungsnetzen - Stromnetzentgeltverordnung in der Fassung vom 26. Juli 2011 (BGBl. I S. 1554, 1594) bzw. in Fassungen vom 14. August 2013 (BGBl. I S. 3250: mit Geltung ab 22. August 2013 bzw. ab 1. Januar 2014), der sogenannten "Offshore-Haftungsumlage" nach § 17f Abs. 1 Satz 2 und Satz 3, Abs. 5 Satz 1 EnWG in der Fassung vom 20. Dezember 2012 (BGBl I S. 2730) sowie der Umlage nach § 18 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten in der Fassung vom 28. Dezember 2012 (BGBl I S. 2998) durch den Stromlieferanten mit der Rechnung für die Stromlieferung an den Letztverbraucher verstößt nicht gegen höherrangigem Recht, insbesondere nicht gegen das unionsrechtliche Beihilfeverbot.

    Die sogenannte "Offshore-Haftungsumlage" nach § 17f Abs. 1 Satz 2 und Satz 3, Abs. 5 Satz 1 EnWG in der Fassung vom 20.12.2012 (BGBl I S. 2730) sollte die Kosten der Netzbetreiber für Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windanlagen ausgleichen, die von den Netzbetreibern zu leisten waren, wenn die Anbindung von Offshore-Anlagen an die Netze verzögert erfolgte oder gestört war.

    5) Die Klägerin hat auch einen Anspruch gegen die Beklagte auf Zahlung der Umlage nach § 17f Abs. 1 Satz 2 und Satz 3, Abs. 5 Satz 1 EnWG in der Fassung vom 20.12.2012 (BGBl I S. 2730; im Folgenden: "Offshore-Haftungsumlage").

    § 17f EnWG wurde auch erst mit Wirkung vom 28.12.2012 durch Gesetz vom 20.12.2012 (BGBl. I S. 2730) eingeführt und damit nach Vertragsabschluss.

    b) Mit § 13 Abs. 4b Satz 6 und Satz 7 EnWG in der Fassung vom 20.12.2012 (BGBl I S. 2730) bestand eine nach Art. 80 Abs. 1 GG hinreichende Rechtsgrundlage für den Erlass der AbLaV.

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 357/12

    Begriff der Mindestnennleistungsgrenze i.S. von § 13 Abs. 1a EnWG

    Vor diesem Hintergrund erschien ihm eine Absenkung des Schwellenwertes und damit eine Ausweitung des Kreises der potentiell Verpflichteten zielführend (BT-Drs. 17/11705, S. 50).

    Anders als bei der Verordnungsänderung des § 15 Abs. 1 Satz 1 ARegV (BR-Drs. 447/13 vom 05.07.2013, S. 28), auf die sich der Senatsbeschluss vom 18.12.2013 bezieht, enthält die Begründung der Herabsetzung der Leistungsgrenze in der Bundestags-Drucksache 17/11705 keinerlei ausdrückliche Erwägungen zum Verständnis der bisherigen Regelung.

    Dies hat sich erst aufgrund der Erfahrungen im Umgang mit den Versorgungsengpässen im Winter 2011/12 geändert, die gezeigt hatten, dass auch Kraftwerke mit einer Nennwertleistung von mindestens 10 MW entscheidenden Einfluss auf den Erhalt der Systemstabilität haben können (BT-Drs. 17/11705 vom 28.11.2012, S. 50).

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 331/12

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur zur "Standardisierung

    Vor diesem Hintergrund erschien ihm eine Absenkung des Schwellenwertes und damit eine Ausweitung des Kreises der potentiell Verpflichteten zielführend (BT-Drs. 17/11705, S. 50).

    Anders als bei der Verordnungsänderung des § 15 Abs. 1 Satz 1 ARegV (BR-Drs. 447/13 vom 05.07.2013, S. 28), auf die sich der Senatsbeschluss vom 18.12.2013 bezieht, enthält die Begründung der Herabsetzung der Leistungsgrenze in der Bundestags-Drucksache 17/11705 keinerlei ausdrückliche Erwägungen zum Verständnis der bisherigen Regelung.

    Dies hat sich erst aufgrund der Erfahrungen im Umgang mit den Versorgungsengpässen im Winter 2011/12 geändert, die gezeigt hatten, dass auch Kraftwerke mit einer Nennwertleistung von mindestens 10 MW entscheidenden Einfluss auf den Erhalt der Systemstabilität haben können (BT-Drs. 17/11705 vom 28.11.2012, S. 50).

  • OLG Karlsruhe, 26.03.2014 - 6 U 68/13

    Gemeindliche Konzessionsvergabe für ein Energieversorgungsnetz: Nichtigkeit eines

    Eine sachliche Änderung war damit nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers nicht verbunden (vgl. BT-Drucks. 17/11269 S. 35: "klargestellt"); die Maßgeblichkeit der in § 1 genannten Ziele für die Auswahlentscheidung galt schon nach der bis zum 03.08.2011 geltenden Fassung des EnWG (BGH, Urt. v. 17.12.2013, KZR 66/12, Rn. 39 ff.; OLG Schleswig ZNER 2013, 403, juris-Rn. 89 ff.).

    Die Maßgabe, dass der Netzbetrieb wirtschaftlich effizient zu erfolgen hat, muss auch durch die Auswahl des Konzessionärs sichergestellt werden" (so BT-Drucks. 17/11269 S. 35).

    Dementsprechend schließt die Regelung des § 46 Abs. 3 S. 5 EnWG die Berücksichtigung weiterer Ziele im Rahmen des Rechts der kommunalen Selbstverwaltung nicht aus (vgl. BT-Drucks. 17/11269 S. 35).

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 2/13

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur zur "Standardisierung

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 363/12

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur zur "Standardisierung

  • OLG Düsseldorf, 14.01.2015 - 3 Kart 70/13

    Genehmigung von Investitionsmaßnahmen durch die Bundesnetzagentur im Zusammenhang

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 316/12

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur zur "Standardisierung

  • BVerfG, 13.03.2014 - 1 BvR 3570/13

    Verfassungsbeschwerde gegen § 13 Energiewirtschaftsgesetz ist unzulässig

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 1/13

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur zur "Standardisierung

  • VG Frankfurt/Main, 02.02.2016 - 5 K 995/15

    Zur Frage, ob es sich bei Einnahmen für Verwaltungstätigkeiten, die vom eigenen

  • OLG Stuttgart, 07.11.2013 - 201 Kart 1/13

    Ziele des § 1 EnWG müssen Hauptkriterium bei Konzessionsvergabe sein

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 312/12

    Begriff der Mindestnennleistungsgrenze i.S. von § 13 Abs. 1a EnWG

  • BGH, 21.01.2014 - EnVR 22/13

    Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Voraussetzungen einer wirksamen

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 14/12

    Netzkostenbefreiung für Unternehmen ist nichtig

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 43/12

    Netzkostenbefreiung für Unternehmen ist nichtig

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 65/12

    Netzkostenbefreiung für Unternehmen ist nichtig

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 49/12

    Wirksamkeit der Änderung des § 19 Abs. 2 StromNEV; Anforderungen an die

  • BGH, 19.07.2022 - EnVR 33/21

    Energiespezifische Dienstleistungserbringer - Vorgaben für die Erstellung und

  • BGH, 21.01.2014 - EnVR 24/13

    Entscheidung der Bundesnetzagentur: Festlegung der in Anwendung zu bringenden

  • VG Frankfurt/Main, 18.10.2018 - 5 K 2992/16

    Nach § 67 Abs. 3 EEG 2014 i.V.m. § 5 Nr. 32 EEG 2014 setzt Umwandlung die

  • BGH, 19.07.2022 - EnVR 29/21

    Energiewirtschaftliche Verwaltungssache: Festlegung von Vorgaben für Erstellung

  • VG Frankfurt/Main, 04.06.2021 - 5 K 962/18

    Kein Übergang einer Begrenzungsentscheidung für das Begrenzungsjahr 2014

  • VerfGH Sachsen, 23.10.2014 - 66-IV-13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Bestimmungen des Sächsischen

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 57/12

    Netzkostenbefreiung für Unternehmen ist nichtig

  • VG Frankfurt/Main, 24.11.2020 - 5 K 4255/18

    Zur Übertragung eines Begrenzungsbescheides für das Jahr 2014

  • VG Frankfurt/Main, 06.05.2015 - 5 K 174/14

    Begrenzung der EEG Umlage bei Herstellung von Sekundärbrennstoff

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 369/12

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur zur "Standardisierung

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2016 - 3 Kart 132/15

    Beiladung eines Windparkbetreibers im Verwaltungsverfahren wegen der Bestätigung

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 306/12

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur zur "Standardisierung

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2013 - 3 Kart 225/12

    Beginn der Beschwerdefrist gegen Festlegungen der Bundesnetzagentur;

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 314/12

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur zur "Standardisierung

  • OLG Düsseldorf, 28.01.2015 - 3 Kart 347/12

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur zur "Standardisierung

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2013 - 3 Kart 226/12

    Beginn der Rechtsmittelfrist gegen Festlegungen der Bundesnetzagentur im Falle

  • LG Bayreuth, 14.11.2019 - 1 HKO 47/18

    Fertigstellung der Netzanbindung einer Windenergieanlage auf See

  • VG Frankfurt/Main, 09.07.2019 - 5 K 2362/16

    Zur Umwandlung im Sinne des EEG 2014

  • VG Frankfurt/Main, 12.07.2016 - 5 K 3701/15

    § 41 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2012: Letztes abgeschlossenes Geschäftsjahr im Falle der

  • VG Frankfurt/Main, 01.09.2021 - 5 K 4944/18

    EEG 2014: Kein ipso iure-Übergang und keine Übertragung von Härtefallbescheiden

  • VerfGH Sachsen, 23.10.2014 - 37-IV-14
  • VerfGH Sachsen, 23.10.2014 - 30-IV-14
  • VGH Hessen, 29.11.2023 - 6 A 2173/18

    Nachweis der selbst verbrauchten Strommenge und Berechnung der

  • VG Frankfurt/Main, 22.03.2016 - 5 K 2975/15
  • VG Frankfurt/Main, 29.09.2021 - 5 K 1270/18

    EEG 2014: Kein Verstoß gegen Rückwirkungsverbot durch Ausschluss des Abzugs der

  • VG Frankfurt/Main, 22.07.2021 - 5 K 4647/18

    EEG 2014: Brutowertschöpfung eines Steinbruchs umfasst Erlöse aus Erverfüllung

  • VG Frankfurt/Main, 10.12.2015 - 5 K 2522/14
  • VG Frankfurt/Main, 13.05.2015 - 5 K 1536/14

    Die Klägerin stellte am 29.06.2012 über das Online-Portal ELAN-K2 einen Antrag

  • VG Frankfurt/Main, 22.01.2014 - 5 K 2558/13
  • VG Frankfurt/Main, 28.11.2023 - 5 K 1724/19

    Begrenzung EEG-Umlage, Recycling

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