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OVG Bremen, 08.01.2004 - 1 B 411/03 - dejure.org

Rechtsprechung
   OVG Bremen, 08.01.2004 - 1 B 411/03   

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https://dejure.org/2004,11514
OVG Bremen, 08.01.2004 - 1 B 411/03 (https://dejure.org/2004,11514)
OVG Bremen, Entscheidung vom 08.01.2004 - 1 B 411/03 (https://dejure.org/2004,11514)
OVG Bremen, Entscheidung vom 08. Januar 2004 - 1 B 411/03 (https://dejure.org/2004,11514)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AuslG § 8 Abs. 1 Nr. 1; ; AuslG § 9 Abs. 1 Nr. 1; ; AuslG § 17 Abs. 5; ; AuslG § 46 Nr. 2; ; AuslG § 69 Abs. 2 Satz 3

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 69 Abs. 3 S. 1; AuslG § 23 Abs. 3; AuslG § 8 Abs. 1 Nr. 1; AuslG § 9 Abs. 1 Nr. 1; AuslG § 17 Abs. 5; AuslG § 46 Nr. 2; VwGO § 80 Abs. 5; VwGO § 123; RL 64/221/EWG; RL 68/360/EWG; RL 73/148/EW
    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Erlaubnisfiktion, Abgelehnte Asylbewerber, Deutschverheiratung, Gemeinschaftsrecht, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Straftäter, Ausweisungsgründe, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerspruch gegen die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis; Anordnung der aufschiebenden Wirkung im Falle zuvor unerlaubten Aufenthalts; Rechtliche Wirkung ausgestellter Fiktionsbescheinigungen; Erlaubnisfiktion bei beschiedener Ausreisepflichtigkeit; Ausweisungsgrund ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.07.2002 - 1 C 8.02

    Aufenthaltserlaubnis; Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbeendigung;

    Auszug aus OVG Bremen, 08.01.2004 - 1 B 411/03
    Ein Ausweisungsgrund im Sinne des § 17 Abs. 5 AuslG liegt insbesondere dann vor, wenn der Ausländer einen nicht nur geringen Verstoß gegen Rechtsvorschriften im Sinne des § 46 Nr. 2 AuslG begangen hat (BVerwG, Urt. v. 16.07.2002 - 1 C 8.02 - BVerwGE 116, 378 = NVwZ 2003, 217 ).

    Darauf, ob der Ausländer im konkreten Fall auch ermessensfehlerfrei ausgewiesen werden könnte, kommt es im Rahmen des § 17 Abs. 5 AuslG nicht an; auch der besondere Ausweisungsschutz nach § 48 AuslG spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle (BVerwG, Urt. v. 16.07.2002 - 1 C 8.02 - BVerwGE 116, 378 = NVwZ 2003, 217 .

  • EuGH, 25.07.2002 - C-459/99

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE BEDEUTUNG, DIE DER GEWÄHRLEISTUNG DES SCHUTZES DES

    Auszug aus OVG Bremen, 08.01.2004 - 1 B 411/03
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 25.07.2002 in der Rechtssache C-459/99 (MRAX gegen Belgien; Slg. 1-6591), auf das sich der Antragsteller beruft.
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus OVG Bremen, 08.01.2004 - 1 B 411/03
    Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis war nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 AuslG schon deshalb nicht möglich, weil der Antragsteller ohne den für einen asylunabhängigen Daueraufenthalt erforderlichen Sichtvermerk eingereist war; dem stand nicht entgegen, dass der Antragsteller als Asylbewerber nach Deutschland gekommen war (BVerwG, Urt. v. 09.12.1997 - 1 C 19.96 - BVerwGE 106, 13 = NVwZ 1998, 742f.).
  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

    Auszug aus OVG Bremen, 08.01.2004 - 1 B 411/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 24.09.1996 - 1 C 9.94 - BVerwGE 102, 63 = NVwZ 1997, 1123 ), der sich der beschließende Senat anschließt, ist eine vorsätzlich begangene Straftat grundsätzlich nicht geringfügig im Sinne des § 46 Nr. 2 AuslG.
  • BVerwG, 18.06.1996 - 1 C 17.95

    Ausländerrecht: Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung bei Einreise

    Auszug aus OVG Bremen, 08.01.2004 - 1 B 411/03
    Ein Anspruch in diesem Sinne muss ein strikter Rechtsanspruch sein, nicht ein solcher, der seinerseits nur Ermessen eröffnet, selbst wenn im Einzelfall das Ermessen auf Null reduziert sein sollte (BVerwG, Urt.v.18.06.1996 -1 C 17.95 - BVerwGE 101, 265 = NVwZ 1997, 192 ).
  • OVG Bremen, 17.01.2000 - 1 B 461/99

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Eheschließung;

    Auszug aus OVG Bremen, 08.01.2004 - 1 B 411/03
    Diese hat aufgrund einer Abwägung nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden, ob die gegen den Aufenthalt sprechenden öffentlichen Interessen so gewichtig sind, dass sie die bei Ablehnung der Erlaubnis zu erwartende Beeinträchtigung für Ehe und Familie eindeutig überwiegen (OVG Bremen, Beschl. v. 17.01.2000 - 1 B 461/99 - NordÖR 2000, 116).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2007 - 11 S 58.07

    Erlöschen von Aufenthaltserlaubnissen bei Bezug von Sozialleistungen

    Diese, ohnehin nur deklaratorisch wirkende (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 8. Januar 2004 - 1 B 411/03 -, InfAuslR 2004, 154), Bescheinigung eines gesetzlichen Aufenthaltsrechts führt nach dem eindeutigen Wortlaut von § 81 Abs. 4 AufenthG nur dazu, dass bei Beantragung der Verlängerung eines Aufenthaltstitels dieser bisherige Aufenthaltstitel vom Zeitpunkt seines Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde über den Antrag als fortbestehend gilt.
  • OVG Bremen, 17.09.2010 - 1 B 140/10

    Aufenthaltserlaubnis für den Ehegattennachzug; Sicherung des Lebensunterhalts -

    Zwar hat die Fiktionsbescheinigung nur deklaratorische Bedeutung (Beschl. des Senats vom 08.01.2004 - 1 B 411/03 -, InfAusIR 2004, 154 , Hailbronner, AusIR , Rn 42 zu § 81 m.w.Nwn.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2008 - 13 S 499/08

    Beweis durch Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 AufenthG 2004

    Die dem Antragsteller über mehrere Jahre hinweg ausgestellten Fiktionsbescheinigungen hatten allerdings keine konstitutive Wirkung, d.h. aus ihnen allein kann die für das Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO notwendige Fiktionswirkung des Antrags (siehe VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.11.2007 a.a.O.) nicht selbst abgeleitet werden (siehe BVerwG, Urteil vom 3.6.1997 - 1 C 7/96 -, NVwZ 1998, 185: kein feststellender oder rechtsgestaltender Verwaltungsakt, sondern lediglich eine Bescheinigung, die nicht hindert, auf die wahre Rechtslage zurückzugreifen; ebenso OVG Bremen, Beschluss vom 8.1.2004 - 1 B 411/03 -, InfAuslR 2004, 154; Senat, Beschluss vom 21.7.2004 - 13 S 1532/04 -, InfAuslR 2004, 393 und Funke-Kaiser, GK-AufenthG, Rn 55 zu § 81).
  • VG Bremen, 13.04.2011 - 4 V 62/11

    Verfahrensfiktionsbescheinigung, Anordnungsgrund, Abschiebungshindernis,

    Zwar hat die Fiktionsbescheinigung nur deklaratorische Bedeutung (OVG Bremen, Beschl. v. 08.01.2004 - 1 B 411/03 -, InfAuslR 2004, 154 , Hailbronner, AuslR , Rn 42 zu § 81 m.w.Nwn.).
  • VG Göttingen, 05.08.2004 - 4 B 84/04

    Ausländer; Duldungsfiktion; Fiktionsbescheinigung; räumliche Beschränkung

    Der Fiktionsbescheinigung kommt keine konstitutive, sondern lediglich deklaratorische Wirkung zu (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 8.1.2004, InfAuslR 2004, S. 154).
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