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BVerwG, 22.06.1992 - 1 B 70.92 - dejure.org

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   BVerwG, 22.06.1992 - 1 B 70.92   

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https://dejure.org/1992,14893
BVerwG, 22.06.1992 - 1 B 70.92 (https://dejure.org/1992,14893)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.1992 - 1 B 70.92 (https://dejure.org/1992,14893)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 1992 - 1 B 70.92 (https://dejure.org/1992,14893)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 27.06.1995 - 1 C 5.94

    Ausländerrecht - Assoziationsrat - Aufenthaltserlaubnis - Fortfall zwingender

    Dabei kann es, da die Eheleute im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides bereits dauernd getrennt lebten, nur um das Umgangsrecht des Klägers mit seinem Kind gehen; ein solches Umgangsrecht wird ebenfalls vom Familienschutz erfaßt und ist bei ausländerrechtlichen Entscheidungen zu berücksichtigen (Beschluß vom 22. Juni 1992 - BVerwG 1 B 70.92 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 112 = InfAuslR 1992, 308 (309) m. w. N.).
  • VGH Bayern, 25.01.2024 - 19 ZB 23.1946

    Aufenthaltserlaubnis zur Wahrnehmung des Umgangsrechts

    Des Weiteren wendet der Kläger ohne Erfolg unter Verweis auf die Kommentierung von Dienelt (in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl. 2022, AufenthG § 28 Rn. 27 ff.) ein, die Einschränkung des Aufenthaltsanspruchs auf Fälle bereits gelebter familiärer Lebensgemeinschaften sei verfassungs- und menschenrechtswidrig, wenn der "nur" biologische Vater aus Art. 8 EMRK und wohl auch Art. 6 GG ein Recht auf Umgang ableiten könne, auch wenn er noch nie Kontakt mit seinem Kind gehabt habe, weil dies in der Regel dem Wohl des Kindes diene, könne es für das Bestehen eines Aufenthaltsanspruchs nicht auf die bereits gelebte familiäre Gemeinschaft ankommen bzw. verstoße eine solche Voraussetzung gegen Art. 8 EMRK, Art. 6 GG, und vorliegend müsse auch berücksichtigt werden, dass die Versagung des Aufenthaltstitels dazu führe, dass die schützenswerte Vater-Kind-Beziehung nur aus dem Ausland gelebt werden könnte, da die Kindeseltern allerdings hierfür keine stabile Grundlage hätten, sei das Ausleben bzw. die Aufrechterhaltung der schützenswerten Vater-Kind-Beziehung vom Ausland aus schier nicht machbar (m.V.a. Dienelt in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Auflage 2022, § 28 Rn. 39; BVerwG, B.v. 22.6.1992 - 1 B 70.92, InfAuslR 1992, 308; U.v. 27.9.1988 - 1 C 41.87, InfAuslR 1989, 56; HmbOVG, B.v. 14.2.1992 - Bs VII 127/91, EZAR 020 Nr. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.1995 - 1 S 3605/94

    Keine Aufenthaltserlaubnis für ausländischen Elternteil im Falle einer bloßen

    Eine familiäre Lebensgemeinschaft kann in diesem Fall ausnahmsweise nur dann angenommen werden, wenn Lebensverhältnisse bestehen, die einen über die Aufrechterhaltung dieser Begegnungsgemeinschaft hinausgehenden familienrechtlichen Schutz angezeigt erscheinen lassen (vgl. hierzu und zum folgenden: BVerfG, Beschl. v. 10.8.1989, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 22.6.1992 - 1 B 70.92 -, InfAuslR 1992, 308 ff.).
  • BVerwG, 10.03.1995 - 1 B 217.94
    Es ist im übrigen in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Versagung der Aufenthaltserlaubnis aus einwanderungspolitischen Gründen im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG jedenfalls dann unbedenklich ist, wenn keine Lebensverhältnisse bestehen, die einen über die Aufrechterhaltung der Begegnungsgemeinschaft hinausgehenden familienrechtlichen Schutz angezeigt erscheinen lassen (Beschluß vom 22. Juni 1992 - BVerwG 1 B 70.92 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 112 = InfAuslR 1992, 308 ; BVerfG, InfAuslR 1990, 3 f.).
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