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BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 10.99 - dejure.org

Rechtsprechung
   BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 10.99   

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https://dejure.org/1999,17738
BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 10.99 (https://dejure.org/1999,17738)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.1999 - 1 C 10.99 (https://dejure.org/1999,17738)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 1999 - 1 C 10.99 (https://dejure.org/1999,17738)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit von Beförderungsverboten asylsuchender Ausländer auf dem Luftweg - Verstoß gegen das Grundrecht auf Asyl durch die Untersagung an einen Beförderungsunternehmer durch die Bundesminister des Innern und für Verkehr Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis in den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 48.89

    Ausländer - Beförderung asylsuchender Ausländer - Untersagung bei fehlender

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 10.99
    Der erkennende Senat hat mit Beschluß vom 14. April 1992 - BVerwG 1 C 48.89 - das Verfahren ausgesetzt, um gemäß Art. 100 Abs. 1 GG die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage einzuholen, ob § 18 Abs. 5 Satz 1 AuslG 1965 wegen Verletzung des Grundgesetzes nichtig ist, soweit sich diese Vorschrift auf die Beförderung asylsuchender Ausländer auf dem Luftweg erstreckt.

    Die gegen die Klägerin erlassenen Anordnungen seien dann mangels Rechtsgrundlage rechtswidrig und verletzten die Klägerin in ihren Rechten, auch wenn sie sich nicht auf das Grundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a.F. berufen könne (vgl. im einzelnen Buchholz 402.24 § 18 AuslG Nr. 1 = NVwZ 1992, 682 = InfAuslR 1992, 262).

  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 10.99
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 2. Dezember 1997 - 2 BvL 55, 56/92 - (BVerfGE 97, 49) die Vorlage für unzulässig angesehen und Bedenken geäußert, die die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage betreffen.

    An dieser Beurteilung der Rechtsposition der Klägerin hält der erkennende Senat in Würdigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Dezember 1997 - 2 BvL 55, 56/92 - (BVerfGE 97, 49 ) nicht fest.

  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 1.97

    Ausländerrecht - Erforderlichkeit der Durchführung des Sichtvermerksverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 10.99
    Denn aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a.F. folge, daß Asylsuchenden ohne einen sonst erforderlichen Sichtvermerk die Einreise unmittelbar aus dem Verfolgerland in das Bundesgebiet grundsätzlich nicht verwehrt werden dürfe (stRspr; vgl. Urteil vom 3. Juni 1997 - BVerwG 1 C 1.97 - BVerwGE 105, 28 m.w.N.).

    Die erwähnte Gewährleistung des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a.F. vermittelt dem Ausländer, der das Bundesgebiet erreicht hat, ein persönliches, auf einen bestimmten Aufenthaltszweck beschränktes grundsätzliches Einreise- und Aufenthaltsrecht (vgl. Urteil vom 3. Juni 1997, a.a.O., S. 32 f.).

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