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BVerwG, 18.03.2003 - 1 C 2.02 - dejure.org

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.03.2003 - 1 C 2.02   

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https://dejure.org/2003,1765
BVerwG, 18.03.2003 - 1 C 2.02 (https://dejure.org/2003,1765)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.2003 - 1 C 2.02 (https://dejure.org/2003,1765)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 2003 - 1 C 2.02 (https://dejure.org/2003,1765)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    ARB 1/80 Art. 6
    Aufenthaltsrecht; türkischer Seemann; Erwerbstätigkeit an Land; Unterbrechungen der Beschäftigung; unbezahlte Urlaube; Assoziationsrechte; Arbeitgeberwechsel.

  • Bundesverwaltungsgericht

    ARB 1/80 Art. 6
    Arbeitgeberwechsel; Assoziationsrechte; Aufenthaltsrecht; Erwerbstätigkeit an Land; Unterbrechungen der Beschäftigung; türkischer Seemann; unbezahlte Urlaube

  • Judicialis

    ARB 1/80 Art. 6

  • Wolters Kluwer

    Vorlage von Rechtsfragen an Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung ; Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ; Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung an Land ; Über 15-jährige Tätigkeit in der deutschen Seeschifffahrt ; Zwischen zwei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB 1/80 Art. 6
    Aufenthaltsrecht; türkischer Seemann; Erwerbstätigkeit an Land; Unterbrechungen der Beschäftigung; unbezahlte Urlaube; Assoziationsrechte; Arbeitgeberwechsel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Aufenthaltsrecht eines türkischen Seemannes für eine Erwerbstätigkeit an Land?

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Aufenthaltsrecht eines türkischen Seemannes für eine Erwerbstätigkeit an Land?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 118, 61
  • NVwZ 2003, 73
  • DVBl 2003, 1283 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 17.04.1997 - C-351/95

    Kadiman / Freistaat Bayern

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2003 - 1 C 2.02
    Zum Merkmal des dreijährigen ordnungsgemäßen Wohnsitzes in einem Mitgliedstaat heißt es dort, das Erfordernis eines grundsätzlich ununterbrochenen Wohnsitzes bedeute nicht, dass sich der Betroffene nicht aus berechtigten Gründen für einen angemessenen Zeitraum von diesem Wohnsitz entfernen dürfte; erst recht habe dies für einen weniger als sechsmonatigen Aufenthalt des Betroffenen in seinem Heimatland zu gelten, wenn dieser Aufenthalt nicht von seinem Willen abhängig war (Urteil vom 17. April 1997, Rs. C-351/95, - Kadiman - Slg. 1997 I-2133).
  • EuGH, 10.02.2000 - C-340/97

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER, DER STRAFRECHTLICH

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2003 - 1 C 2.02
    So hat der Gerichtshof in der Sache Nazli eine Beschäftigungsunterbrechung von mehr als einem Jahr aufgrund von Untersuchungshaft als unschädlich für die nach Art. 6 Abs. 1 dritter Spiegelstrich ARB 1/80 erworbenen Rechte angesehen (Urteil vom 10. Februar 2000, Rs. C-340/97, Slg. 2000 I-957; vgl. auch Generalanwalt Mischo, Schlussanträge vom 8. Juli 1999, Rs. C-340/97, - Nazli - Rz. 27 und 31).
  • EuGH, 06.06.1995 - C-434/93

    Bozkurt / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2003 - 1 C 2.02
    Anderenfalls würde selbst eine sehr kurze Zeit der Arbeitslosigkeit zum Erlöschen einer derartigen Position führen, was nicht dem nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften bei der Auslegung des ARB 1/80 zu berücksichtigenden Grundsatz der praktischen Wirksamkeit dieses Beschlusses entsprechen dürfte, der eine möglichst weitgehende Annäherung der türkischen Arbeitnehmer an die Stellung freizügigkeitsberechtigter EG-Arbeitnehmer bezweckt (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Juni 1995, Rs. C-434/93 - Bozkurt - Slg. 1995 I-1475 Rn. 20).
  • EuGH, 23.01.1997 - C-171/95

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE FRAGE, OB EIN TÜRKISCHER ARBEITNEHMER, DER

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2003 - 1 C 2.02
    An anderer Stelle heißt es, Art. 6 Abs. 2 Satz 2 ARB 1/80 solle verhindern, dass ein türkischer Arbeitnehmer, der bereits die dritte Stufe des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 erreicht hatte, erneut die in den drei Spiegelstrichen der Vorschrift vorgesehenen Zeiten ordnungsgemäßer Beschäftigung zurücklegen muss (Urteil vom 23. Januar 1997, Rs. C-171/95 - Tetik - Slg. 1997 I-329, Rz. 39).
  • EuGH, 30.09.1997 - C-98/96

    Ertanir / Land Hessen

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2003 - 1 C 2.02
    So spricht der Gerichtshof von der "Kohärenz" bzw. dem "inneren Zusammenhang" des durch die drei Spiegelstriche des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 geschaffenen Systems der "schrittweisen" Eingliederung der türkischen Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaates (vgl. etwa Urteil vom 29. Mai 1997, Rs. C-386/95 - Eker - Slg. 1997 I-2697, dritter Leitsatz und Rz. 23 und 25; Urteil vom 30. September 1997, Rs. C-98/96 - Ertanir - Slg. 1997 I-5193, Rz. 31 und 35).
  • BVerwG, 27.06.1995 - 1 C 5.94

    Ausländerrecht - Assoziationsrat - Aufenthaltserlaubnis - Fortfall zwingender

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2003 - 1 C 2.02
    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung zwar davon ausgegangen, dass die Aufzählung von anspruchsunschädlichen Beschäftigungsunterbrechungen in Art. 6 Abs. 2 ARB 1/80 abschließenden Charakter hat (vgl. etwa Urteil vom 27. Juni 1995 - BVerwG 1 C 5.94 - BVerwGE 99, 28 ; Beschluss vom 12. November 1996 - BVerwG 1 B 195.96 - Buchholz 402.240 § 6 AuslG 1990 Nr. 9 S. 54 ; Urteil vom 29. April 1997 - BVerwG 1 C 3.95 - Buchholz, a.a.O., Nr. 10 S. 56 ).
  • EuGH, 29.05.1997 - C-386/95

    Eker / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2003 - 1 C 2.02
    So spricht der Gerichtshof von der "Kohärenz" bzw. dem "inneren Zusammenhang" des durch die drei Spiegelstriche des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 geschaffenen Systems der "schrittweisen" Eingliederung der türkischen Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaates (vgl. etwa Urteil vom 29. Mai 1997, Rs. C-386/95 - Eker - Slg. 1997 I-2697, dritter Leitsatz und Rz. 23 und 25; Urteil vom 30. September 1997, Rs. C-98/96 - Ertanir - Slg. 1997 I-5193, Rz. 31 und 35).
  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 3.95

    Ausländerrecht - Regelungsgehalt des Art. 6 Abs. 2 ARB 1/80, Zeitweiliges Fehlen

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2003 - 1 C 2.02
    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung zwar davon ausgegangen, dass die Aufzählung von anspruchsunschädlichen Beschäftigungsunterbrechungen in Art. 6 Abs. 2 ARB 1/80 abschließenden Charakter hat (vgl. etwa Urteil vom 27. Juni 1995 - BVerwG 1 C 5.94 - BVerwGE 99, 28 ; Beschluss vom 12. November 1996 - BVerwG 1 B 195.96 - Buchholz 402.240 § 6 AuslG 1990 Nr. 9 S. 54 ; Urteil vom 29. April 1997 - BVerwG 1 C 3.95 - Buchholz, a.a.O., Nr. 10 S. 56 ).
  • BVerwG, 12.11.1996 - 1 B 195.96

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht nach dem

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2003 - 1 C 2.02
    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung zwar davon ausgegangen, dass die Aufzählung von anspruchsunschädlichen Beschäftigungsunterbrechungen in Art. 6 Abs. 2 ARB 1/80 abschließenden Charakter hat (vgl. etwa Urteil vom 27. Juni 1995 - BVerwG 1 C 5.94 - BVerwGE 99, 28 ; Beschluss vom 12. November 1996 - BVerwG 1 B 195.96 - Buchholz 402.240 § 6 AuslG 1990 Nr. 9 S. 54 ; Urteil vom 29. April 1997 - BVerwG 1 C 3.95 - Buchholz, a.a.O., Nr. 10 S. 56 ).
  • OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 3 LD 1/13

    Verpflichtung eines Beamten zur Beschaffung einer erforderliche

    78 Das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 27.2.2003 - 1 C 2.02 -, ZBR 2004, 58, juris) hat zur BAB unter anderem ausgeführt:.
  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 2.04

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

    Dabei wird es auch zu prüfen haben, ob die zahlreichen Unterbrechungen der Beschäftigung des Klägers, die sich aus der genannten Bescheinigung (vgl. insbesondere deren linke Spalte) ergeben, anspruchsschädlich sind (vgl. auch das Vorabentscheidungsersuchen des Senats vom 18. März 2003 - BVerwG 1 C 2.02 - BVerwGE 118, 61).
  • BVerwG, 26.03.2004 - 1 B 79.03

    Recht auf Wiederkehr; Ermessensreduzierung auf Null; Bindungswirkung

    Zu der ferner noch angesprochenen Frage der "Anwendung der Stufenregelungen des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80" (Beschwerdebegründung S. 5 Abs. 3) formuliert die Beschwerde weder eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung noch legt sie eine solche den Erfordernissen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechend dar; hierfür genügt es nicht, die rechtlichen Ausführungen und Schlussfolgerungen des Berufungsgerichts als unrichtig anzugreifen (zur Auslegung von Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 vgl. im Übrigen den Beschluss des Senats vom 18. März 2003 - BVerwG 1 C 2.02 - BVerwGE 118, 61).
  • BVerwG, 23.01.2007 - 1 C 1.06

    D (A), Revisionsverfahren, Erledigung der Hauptsache,

    Der erkennende Senat hat das Revisionsverfahren durch Beschluss vom 18. März 2003 BVerwG 1 C 2.02 (BVerwGE 118, 61 = Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 36) ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften gemäß Art. 234 Abs. 1 und 3 EG Fragen zur Auslegung von Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 gestellt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2006 - 2 M 260/06

    Selbständiges Aufenthaltsrecht

    Die Aufzählung von anspruchsunschädlichen Beschäftigungsunterbrechungen in Art. 6 Abs. 2 ARB 1/80 hat für den Fall des Art. 6 Abs. 1, 1. Spiegelstrich auch nach dem Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.03.2003 (1 C 2/02) abschließenden Charakter.

    In Anlehnung an eine Entscheidung des Hess. VGH (Beschl. v. 09.02.2004 - 12 TG 3548/03 - DÖV 2004, 539) hat das Verwaltungsgericht hier zutreffend entschieden, dass die Aufgabe einer Beschäftigung als Arbeitnehmer zu Gunsten einer Tätigkeit als selbstständiger zum Verlust der Rechtsstellung nach Art. 6 Abs. 1, 1. Spiegelstrich ARB 1/80 führt; denn Art. 6 Abs. 1, 1.Spiegelstrich gewährt nur einen Anspruch auf Beschäftigung bei dem gleichen Arbeitgeber (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.03.2003 - 1 C 2/02 - nach juris).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht die Frage, welchen Einfluss Unterbrechungen wegen unbezahlten Urlaubs auf das Entstehen eines Anspruchs nach Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 haben, im Hinblick auf einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Art. 6 Abs. 1, 3. Spiegelstrich ARB 1/80 in einem Vorabentscheidungsverfahren dem EUGH vorgelegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.03.2003, a. a. O.; eine Entscheidung des EuGH in diesem Verfahren steht noch aus).

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 26.02

    Europäischer Gerichtshof soll Ausweisungsschutz für Kinder türkischer

    Er hat dem Gerichtshof im Übrigen mit Beschluss vom 18. März 2003 in der Sache, EuGH Rs. C-230/03 Sedef (BVerwGE 118, 61) die Frage vorgelegt, ob bestimmte kurzzeitige Unterbrechungen der Beschäftigung, die nicht von Art. 6 Abs. 2 ARB 1/80 erfasst werden, das Entstehen eines Anspruchs nach Art. 6 Abs. 1 dritter Spiegelstrich ARB 1/80 verhindern oder den anspruchserhaltenden Unterbrechungen des Art. 6 Abs. 2 ARB 1/80 gleichgestellt werden können.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 11 S 1303/04

    Wegfall des aufgrund Familiennachzugs erworbenen assoziationsrechtlichen

    Ob ihm dabei eine den weitreichenden Rechten des Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 vergleichbare Position nach Art. 6 Abs. 1 2. bzw. 3. Spiegelstrich ARB 1/80 zugewachsen war, kann dahinstehen (vgl. zum Zusammenhang der einzelnen Anspruchsstufen nach Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 BVerwG, (Vorlage-)Beschluss vom 18.3.2003 - 1 C 2.02 -, BVerwGE 118, 61).
  • OVG Bremen, 08.06.2004 - 1 A 303/03

    Ausweisungsschutz nach Art. 8 EMRK - Ausweisung; Ehe; Verhältnismäßigkeit

    Gegenstand eines laufenden Vorabentscheidungsverfahrens ist auch die weitere, hier ebenfalls entscheidungserhebliche Frage, ob die Voraussetzung des Art. 6 Abs. 1 3. Spiegelstrich ARB 1/80 auch durch eine Beschäftigung bei verschiedenen Arbeitgebern erfüllt werden kann (vgl. BVerwG, B. v. 18.03.2003 - 1 C 2/02).
  • BVerwG, 23.01.2002 - 1 B 198.01

    Zulassung zur Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache bzgl. der

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 1 C 2.02 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • OVG Bremen, 23.08.2004 - 1 B 244/04

    Ausweisung türkischer Arbeitnehmer - Ausweisung; türkische Arbeitnehmer

    Aus diesem Grund läßt sich auch derzeit nicht beurteilen, ob Arbeitgeberwechsel vorgelegen haben, die im Hinblick auf eine Rechtsposition nach Art. 6 Abs. 1 3. Spiegelstrich ARB 1/80 anspruchsschädlich sein könnten (vgl. dazu das Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts an den EUGH vom 18.03.2003 - 1 C 2/02).
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