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AG Memmingen, 24.05.2019 - 1 IN 175/12 - dejure.org

Rechtsprechung
   AG Memmingen, 24.05.2019 - 1 IN 175/12   

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https://dejure.org/2019,83902
AG Memmingen, 24.05.2019 - 1 IN 175/12 (https://dejure.org/2019,83902)
AG Memmingen, Entscheidung vom 24.05.2019 - 1 IN 175/12 (https://dejure.org/2019,83902)
AG Memmingen, Entscheidung vom 24. Mai 2019 - 1 IN 175/12 (https://dejure.org/2019,83902)
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  • BGH, 11.11.2004 - IX ZB 48/04

    Überprüfung der Entgelte für die Beauftragung externer Sachverständiger durch den

    Auszug aus AG Memmingen, 24.05.2019 - 1 IN 175/12
    Verlagert der Verwalter eigene Tätigkeitsbereiche auf andere, so ist das Insolvenzgericht berechtigt und verpflichtet zu überprüfen, ob die Beauftragung Externer gerechtfertigt war (BGH IX ZB 48/04 vom 11.11.2004).
  • BGH, 11.05.2006 - IX ZB 249/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Festsetzung von Zu- und Abschlägen

    Auszug aus AG Memmingen, 24.05.2019 - 1 IN 175/12
    Nach BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04 -, Rn. 48, juris sind diese Feststellungskosten Bestandteil der Berechnungsgrundlage und damit der Regelvergütung, Fall ging es um Feststellungskosten von EUR 1.635,90. Vorliegend sollen 50% von EUR 323.708,91 mithin EUR 161.854,46 zusätzlich zur Staffelvergütung dem Verwalter als Sondervergütung zufließen.
  • BGH, 15.01.2004 - IX ZB 96/03

    Mindestvergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus AG Memmingen, 24.05.2019 - 1 IN 175/12
    Durch § 63 InsO und die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung soll dem Insolvenzverwalter und dem vorläufigen Insolvenzverwalter eine angemessene Vergütung gewährleistet werden (BGHZ 116, 233, 238; 157, 282, 287).
  • BGH, 10.07.2003 - IX ZR 113/01

    Wahrung der Anfechtungsfrist bei Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags

    Auszug aus AG Memmingen, 24.05.2019 - 1 IN 175/12
    Nach der Rechtsprechung des BGH (Entscheidung v. 24.7.2003; NJW-RR 2003, 1558 = ZInsO 2003, 790 - 791) gilt für die Entscheidung über Erhöhungstatbestände folgendes:.
  • BGH, 21.09.2017 - IX ZB 28/14

    Verwirkung des Vergütungsanspruchs des vorläufigen Insolvenzverwalters bei

    Auszug aus AG Memmingen, 24.05.2019 - 1 IN 175/12
    Zuschläge für einen quantitativ höheren Aufwand setzen daher die Darlegung voraus, dass der tatsächlich erforderliche Aufwand in dem fraglichen Verfahrensabschnitt erheblich über dem bei vergleichbaren Massen Üblichen liegt (BGH, Beschluss vom 21. September 2017 - IX ZB 28/14 -, Rn. 24, juris).
  • BGH, 05.12.1991 - IX ZR 275/90

    Vergütung und Auslagen des Konkursverwalters für die Zeit ab Feststellung der

    Auszug aus AG Memmingen, 24.05.2019 - 1 IN 175/12
    Durch § 63 InsO und die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung soll dem Insolvenzverwalter und dem vorläufigen Insolvenzverwalter eine angemessene Vergütung gewährleistet werden (BGHZ 116, 233, 238; 157, 282, 287).
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