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FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2004 - 1 K 356/01 - dejure.org

Rechtsprechung
   FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2004 - 1 K 356/01   

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https://dejure.org/2004,10111
FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2004 - 1 K 356/01 (https://dejure.org/2004,10111)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21.04.2004 - 1 K 356/01 (https://dejure.org/2004,10111)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21. April 2004 - 1 K 356/01 (https://dejure.org/2004,10111)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurechnung eines Wirtschaftsgutes zu einem anderen als dem Eigentümer ; Erlangung der Herrschaft über das Wirtschaftsgut; Abbruchkosten als aktivierungspflichtige Herstellungskosten ; Voraussetzung für die Einordnung von Aufwendungen als Anschaffungskosten oder ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bilanzierung von wirtschaftlichem Eigentum an einem Gebäude; Rückstellung für Abbruchkosten; Betriebsbereitschaft von Betriebsgebäuden; Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 1992-1994

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bilanzierung von wirtschaftlichem Eigentum an einem Gebäude - Rückstellung für Abbruchkosten - Betriebsbereitschaft von Betriebsgebäuden - Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 1992-1994

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Herstellungskosten bei Nutzungsänderung eines Betriebsgebäudes

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Herstellungskosten bei Nutzungsänderung eines Betriebsgebäudes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2004, 2515
  • EFG 2004, 1126
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 12.12.1991 - IV R 28/91

    1. Wirtschaftliche Verursachung der Verpflichtung, Uferschutzarbeiten und

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2004 - 1 K 356/01
    Unter welchen Voraussetzungen ein Unternehmer Rückstellungen zu bilden hat, ergibt sich aus § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB , der einen nach § 5 Abs. 1 EStG auch steuerlich zu beachtenden Grundsatz ordnungsgemäßer Buchführung wiedergibt (BFH-Urteil vom 12. Dezember 1991 IV R 28/91, BFHE 167, 334 , BStBl II 1992, 600 ).

    Eine Verbindlichkeit ist wirtschaftlich verursacht, wenn der Tatbestand, dessen Rechtsfolge die Verbindlichkeit ist, im Wesentlichen vor dem Bilanzstichtag verwirklicht ist und die Verbindlichkeit damit so eng mit dem betrieblichen Geschehen dieses Wirtschaftsjahres verknüpft ist, dass es gerechtfertigt ist, sie wirtschaftlich als eine bereits am Bilanzstichtag bestehende Verbindlichkeit zu behandeln (vgl. BFH in BFHE 167, 334 , BStBl II 1992, 600 ).

    In Fällen dieser Art. ist es nach den Entscheidung in BFHE 167, 334 , BStBl II 1992, 600 nicht möglich, die wirtschaftliche Verursachung zeitanteilig bereits den früheren Wirtschaftsjahren zuzuordnen, in der die spätere Erhaltungsmaßnahme ausgelöst wurde.

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97

    Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2004 - 1 K 356/01
    Zu den Anschaffungskosten zählen daher die Aufwendungen, die erforderlich sind, um den Vermögensgegenstand bestimmungsgemäß nutzen zu können (BFH-Urteil vom 12. September 2001 IX R 39/97 BFHE 198, 74 , BStBl II 2003, 569 ).

    Unter Zugrundelegung der neueren Rechtsprechung des BFH (BFHE 198, 74 , BStBl II 2003, 569 und BFHE 198, 85 , BStBl II 2003, 574 ) ist das Kriterium der wesentlichen Verbesserung i.S.d. § 255 Abs. 2 HGB inhaltsgleich mit dem Merkmal betriebsbereit i.S.d. § 255 Abs. 1 HGB (vgl. Wolff-Diepenbrock DB 2002, S. 1286, 1290).

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 52/00

    Die Begriffsbestimmung der Anschaffungskosten

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2004 - 1 K 356/01
    Zweck bedeutet vielmehr, die konkrete Art. und Weise, in der der Erwerber das Wirtschaftsgut zur Erzielung von Einnahmen im Rahmen einer Einkunftsart nutzen will (BFH-Urteil vom 12. September 2001 IX R 52/00 BFHE 198, 85 , BStBl II 2003, 574 ).

    Unter Zugrundelegung der neueren Rechtsprechung des BFH (BFHE 198, 74 , BStBl II 2003, 569 und BFHE 198, 85 , BStBl II 2003, 574 ) ist das Kriterium der wesentlichen Verbesserung i.S.d. § 255 Abs. 2 HGB inhaltsgleich mit dem Merkmal betriebsbereit i.S.d. § 255 Abs. 1 HGB (vgl. Wolff-Diepenbrock DB 2002, S. 1286, 1290).

  • BFH, 27.06.2001 - I R 45/97

    Passivierung rechtlich entstandener Verbindlichkeiten

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2004 - 1 K 356/01
    Zudem ist nach der Rechtsprechung für die Rückstellbarkeit einer sich aus öffentlichem Recht ergebenden Verpflichtung erforderlich, dass an ihre Verletzung Sanktionen geknüpft sind, so dass sich der Steuerpflichtige der Erfüllung der Verpflichtung im Ergebnis nicht entziehen kann (BFH-Urteile vom 27. Juni 2001 I R 45/97, BFH/NV 2001, 1334 und vom 19. November 2003 I R 77/01, DStR 2004, 134 ).
  • BFH, 08.11.2000 - I R 6/96

    Keine Rückstellung für Abfallentsorgung

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2004 - 1 K 356/01
    Eine Verpflichtung des Unternehmens gegen sich selbst kann nicht zu einer rückstellungsfähigen Außenverpflichtung führen (vgl. BFH-Urteil vom 08. November 2000 I R 6/96 BFHE 193, 399 , BStBl II 2001, 570 ).
  • BFH, 19.11.2003 - I R 77/01

    Rückstellung und Teilwertabschreibung bei Schadstoffbelastung

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2004 - 1 K 356/01
    Zudem ist nach der Rechtsprechung für die Rückstellbarkeit einer sich aus öffentlichem Recht ergebenden Verpflichtung erforderlich, dass an ihre Verletzung Sanktionen geknüpft sind, so dass sich der Steuerpflichtige der Erfüllung der Verpflichtung im Ergebnis nicht entziehen kann (BFH-Urteile vom 27. Juni 2001 I R 45/97, BFH/NV 2001, 1334 und vom 19. November 2003 I R 77/01, DStR 2004, 134 ).
  • BFH, 06.05.2003 - IX R 51/00

    Ablösung der Stellplatzpflicht nach LBO steuerlich absetzbar?

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2004 - 1 K 356/01
    Dabei kann der erkennende Senat die Frage offen lassen, ob eine Änderung der Funktions- und Zweckbestimmung eines Betriebsgebäudes unter den Begriff der Herstellung eines Vermögensgegenstandes fällt und damit zu Herstellungskosten führt (vgl. BFH-Urteil vom 06. Mai 2003 IX R 51/00 DStRE 2003, 911 ).
  • BFH, 19.08.1998 - XI R 8/96

    Keine Rückstellung für künftige Herstellungskosten

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2004 - 1 K 356/01
    Die Bildung einer Rückstellung scheidet aus, soweit der nach den Verhältnissen des Bilanzstichtages, auf den ausschließlich abzustellen ist, künftig zu erwartende Aufwand als Herstellungsaufwand zu aktivieren ist (BFH-Urteil vom 19. August 1998 XI R 8/96, BFHE 186, 417 , BStBl II 1999, 18 ; vgl. auch § 5 Abs. 4 b EStG 1999).
  • BFH, 28.03.2000 - VIII R 13/99

    Abbruchverpflichtung des Grundstückspächters

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2004 - 1 K 356/01
    Als weitere Voraussetzung beider Rückstellungstatbestände muss der Schuldner ernsthaft mit einer Inanspruchnahme rechnen (BFH-Urteil vom 28. März 2000 VIII R 13/99, BFHE 191, 517 , BStBl II 2000, 612).
  • BFH, 02.05.1984 - VIII R 276/81

    Stille Gesellschaft - Atypische stille Gesellschaft - Sonderbetriebsvermögen -

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2004 - 1 K 356/01
    Erforderlich ist, dass der Verkauf des Grundstücks zwischen den Beteiligten endgültig beschlossen ist und lediglich der Vollzug dieser Absicht noch von bestimmten Gegebenheiten abhängt (BFH-Urteil vom 02. Mai 1984 VIII R 276/81, BFHE 141, 498 , BStBl II 1984, 820 ).
  • BFH, 25.06.1974 - VIII R 163/71

    Abzinsung - Kaufpreisraten - Ausschluß der Verzinsung - Notarieller Kaufvertrag -

  • BFH, 14.11.1974 - IV R 3/70

    Mietvertrag - Pachtvertrag - Vertragliche Vereinbarung - Überlassung des

  • BFH, 25.01.2006 - I R 58/04

    Umbau einer betrieblichen Halle als wesentliche Verbesserung - beschränkte

    Das Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 21. April 2004 1 K 356/01 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1126 abgedruckt.
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