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LG Bochum, 02.07.2015 - I-1 S 4/14 - dejure.org

Rechtsprechung
   LG Bochum, 02.07.2015 - I-1 S 4/14   

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https://dejure.org/2015,61709
LG Bochum, 02.07.2015 - I-1 S 4/14 (https://dejure.org/2015,61709)
LG Bochum, Entscheidung vom 02.07.2015 - I-1 S 4/14 (https://dejure.org/2015,61709)
LG Bochum, Entscheidung vom 02. Juli 2015 - I-1 S 4/14 (https://dejure.org/2015,61709)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. 2% in einem KfW-Darlehensvertrag; Anwendbarkeit des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Vereinbarung einer Risikoprämie; Grundsätze zur Geltendmachung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Auszug aus LG Bochum, 02.07.2015 - 1 S 4/14
    Bei Verbraucherverträgen wird gem. § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB widerleglich vermutet, dass eine Vertragsbedingung gestellt ist, wenn sie nicht durch den Verbraucher in den Vertrag eingeführt wurde (vgl. auch BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13).

    Die Abgrenzung zwischen einer Preisnebenabrede und einem Entgelt für eine gesonderte Leistung ist durch Auslegung i.S.d. §§ 133, 157 BGB nach dem objektiven Empfängerhorizont unter Berücksichtigung der Interessen der beteiligten Verkehrskreise zu ermitteln (vgl. BGH, 13.05.2015 - XI ZR 170/13).

    Die Annahme einer gesondert vergütungspflichtigen Beratungsleistung setzt eine Beratungstätigkeit voraus, die über bloße Akquise- und Vorbereitungstätigkeiten im Rahmen der Antragsbearbeitung hinausgeht (vgl. BGH, 13.5.2014 - XI ZR 170/13).

    Gesetzliche Grundlagen für die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr sind nicht ersichtlich, sie ergeben sich insbesondere nicht aus §§ 491 ff. BGB (vgl. BGH, 13.5.2014 - XI ZR 170/13).

    Auch aus dem Wesen des Darlehens als Gebrauchsüberlassungsvertrag auf Zeit folgt, dass ein angemessenes Entgelt von der Laufzeit des Vertrages abhängig ist (vgl. BGH, 13.5.2014 - XI ZR 170/13, juris, Rn. 75).

  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 17/14

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam

    Auszug aus LG Bochum, 02.07.2015 - 1 S 4/14
    Die Beklagte hat etwas i.S.d. § 812 Abs. 1 S. 1, Var. 1 BGB erlangt, indem sie durch Verrechnung ihres Anspruchs auf Zahlung der Bearbeitungsgebühr mit dem Anspruch der Klägerin auf Auszahlung des Darlehens von ihrer Pflicht zur Darlehensleistung teilweise in Höhe der Bearbeitungsgebühr befreit worden ist (vgl. BGH, 28.10.2014 - XI ZR 17/14, juris Rn. 19).

    Eine Klageerhebung war daher erst nach Herausbildung einer gefestigten oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung im Jahre 2011 zumutbar (vgl. BGH, 28.10.2014 - XI ZR 17/14).

  • BGH, 07.12.2010 - XI ZR 3/10

    Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer

    Auszug aus LG Bochum, 02.07.2015 - 1 S 4/14
    Bei der streitgegenständlichen Klausel handelt es sich um eine Preisnebenabrede, die einer Inhaltskontrolle gem. § 307 Abs. 1 BGB unterworfen ist (vgl. BGH, 21.04.2009 - XI ZR 78/08; BGH, 7.12.2010 - XI ZR 3/10; BGH, 13.09.2012 - XI ZR 500/11).

    Der zusätzliche Bearbeitungsaufwand bei KfW-Förderkrediten sei im Interesse aller Kredit- und Förderungsnehmer zum Erhalt der günstigen Konditionen auf die Neukunden umzulegen, dies billige der BGH bei Bausparkassen (BGH, 7.12.2010 - XI ZR 3/10).

  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 500/11

    Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten

    Auszug aus LG Bochum, 02.07.2015 - 1 S 4/14
    Bei der streitgegenständlichen Klausel handelt es sich um eine Preisnebenabrede, die einer Inhaltskontrolle gem. § 307 Abs. 1 BGB unterworfen ist (vgl. BGH, 21.04.2009 - XI ZR 78/08; BGH, 7.12.2010 - XI ZR 3/10; BGH, 13.09.2012 - XI ZR 500/11).

    Außer Betracht bleiben dabei nur solche Auslegungsmöglichkeiten, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fernliegend und daher nicht ernstlich in Betracht zu ziehen sind (BGH, 7.6.2011 - XI ZR 388/10, BGHZ 190, 66 Rn. 21 und BGH, 13.11.2012 - XI ZR 500/11, BGHZ 195, 298 Rn. 15 f., jeweils mwN).

  • BGH, 19.03.2008 - III ZR 220/07

    Verjährungsbeginn - Kenntnis vom Schaden setzt generell keine zutreffende

    Auszug aus LG Bochum, 02.07.2015 - 1 S 4/14
    Ausnahmsweise kann die grundsätzlich nicht erforderliche Rechtsunkenntnis des Gläubigers den Verjährungsanspruch aber hinausschieben, wenn eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage vorliegt, die selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag (BGH, 19.03.2008 - III ZR 220/07).
  • BGH, 18.05.1999 - XI ZR 219/98

    Bankgebühren für die Bearbeitung von Pfändungsmaßnahmen unzulässig

    Auszug aus LG Bochum, 02.07.2015 - 1 S 4/14
    Derartige Entgeltklauseln stellen eine Abweichung von Rechtsvorschriften dar und sind deshalb grundsätzlich nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam (vgl. BGH, 18.05.1999 - XI ZR 219/98; BGH, 21.04.2009 - XI ZR78/08).
  • BGH, 16.09.2004 - III ZR 346/03

    Amtshaftung für Behandlungsfehler eines Notarztes im Rettungsdiensteinsatz

    Auszug aus LG Bochum, 02.07.2015 - 1 S 4/14
    Das gilt erst Recht, wenn der Durchsetzung des Anspruchs eine gegenteilige höchstrichterliche Rechtsprechung entgegensteht (BGH, 16.09.2004 - III ZR 346/03).
  • BGH, 25.06.1991 - XI ZR 257/90

    Formularmäßige Überwälzung von Schäden in AGB der Banken

    Auszug aus LG Bochum, 02.07.2015 - 1 S 4/14
    Nach dem dem § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB zugrundeliegenden Gedanken, dass das dispositive Recht für jeden Vertragstyp einen gerechten Ausgleich der Interessen der Parteien enthält, sind die maßgeblichen Vorschriften der Disposition des Verwenders von Allgemeinen Geschäftsbedingungen entzogen, wenn die gesetzliche Regelung nicht nur auf Zweckmäßigkeitserwägungen beruht, sondern eine Ausprägung dieses Gerechtigkeitsgebots darstellt (vgl. BGH, 25.6.1991 - XI ZR 257/90).
  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 405/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Auszug aus LG Bochum, 02.07.2015 - 1 S 4/14
    Aus diesen ergibt sich, dass Entgelte für die Gewährung des Darlehens grundsätzlich wie Zinsen laufzeitabhängig ausgestaltet sind (vgl. BGH, 13.5.2014 - XI ZR 405/12).
  • BGH, 21.04.2009 - XI ZR 78/08

    BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam

    Auszug aus LG Bochum, 02.07.2015 - 1 S 4/14
    Bei der streitgegenständlichen Klausel handelt es sich um eine Preisnebenabrede, die einer Inhaltskontrolle gem. § 307 Abs. 1 BGB unterworfen ist (vgl. BGH, 21.04.2009 - XI ZR 78/08; BGH, 7.12.2010 - XI ZR 3/10; BGH, 13.09.2012 - XI ZR 500/11).
  • BGH, 07.06.2011 - XI ZR 388/10

    Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des

  • VG Augsburg, 29.06.2020 - Au 9 K 18.1776

    Keine Überlassungspflicht für infektiöse Abfälle zur Verwertung

    Der in Anlage 1 S 4/14 zur Vollzugshilfe der LAGA für Abfälle der Schlüsselnummer ... unter dem Punkt Entsorgung angebrachte Hinweis "keine Verwertung!" ist deshalb nicht geeignet, eine Verwertung der Abfälle durch beauftragte Abfallentsorger unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 23 KrWG verbindlich auszuschließen.

    Dies muss dann ausweislich der Anlage 1 S 4/14 zur Vollzugshilfe der LAGA auch für Abfälle der Schlüsselnummer ... gelten, wenn diese nach der Desinfektion wie Abfälle der Schlüsselnummer ... entsorgt werden können.

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