Rechtsprechung
BGH, 07.11.2007 - 1 StR 366/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 29 BtMG; § 30 BtMG; Art. 103 Abs. 3 GG
Konkurrenzen beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit und Tateinheit bei der Einfuhr einer nicht geringen Menge); ne bis in idem (Doppelbestrafungsverbot) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer Tateinheit bei Einfuhr einer nicht geringen Menge eines Betäubungsmittels und bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 § 29a Abs. 1 Nr. 2
Konkurrenzen bei Handel, Erwerb, Einfuhr, Veräußerung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 88
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80
Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte …
Auszug aus BGH, 07.11.2007 - 1 StR 366/07
Zwar verbindet das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln die im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinanderfolgenden Teilakte - wie Erwerb, Einfuhr, Veräußerung - grundsätzlich zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit (BGHSt 30, 28). - BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82
Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten …
Auszug aus BGH, 07.11.2007 - 1 StR 366/07
Die Einfuhr einer nicht geringen Menge eines Betäubungsmittels steht jedoch mit dem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im Verhältnis der Tateinheit, weil diese Einfuhr mit höherer Strafe bedroht ist als das Handeltreiben mit einer nicht geringen Menge (BGHSt 31, 163, 165; 40, 73 ff.). - BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93
Tateinheit von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Auszug aus BGH, 07.11.2007 - 1 StR 366/07
Die Einfuhr einer nicht geringen Menge eines Betäubungsmittels steht jedoch mit dem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im Verhältnis der Tateinheit, weil diese Einfuhr mit höherer Strafe bedroht ist als das Handeltreiben mit einer nicht geringen Menge (BGHSt 31, 163, 165; 40, 73 ff.).
- BGH, 31.07.2013 - 4 StR 223/13
Vorlageverfahren (Divergenzvorlage; Anfrageverfahren); unerlaubte Einfuhr von …
Die mit zwei Jahren gegenüber einem Jahr bei § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG höhere Mindeststrafe des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG hat zwar zur Folge, dass die zum Zwecke des Handeltreibens vorgenommene unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - anders als im Rahmen des Grundtatbestandes des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG bei Rauschgiftmengen unter dem Grenzwert zur nicht geringen Menge (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2005 - 3 StR 133/05, NStZ 2006, 172, 173;… Weber, aaO, § 29 Rn. 984) - nicht als unselbständiger Teilakt im unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge aufgeht, sondern zu § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG in Tateinheit steht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2007 - 1 StR 366/07, NStZ-RR 2008, 88; Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 708/93, BGHSt 40, 73, 74 f.). - BGH, 22.05.2014 - 4 StR 223/13
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; unerlaubtes Handeltreiben mit …
Die mit zwei Jahren gegenüber einem Jahr bei § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG höhere Mindeststrafe des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG hat zwar zur Folge, dass die zum Zwecke des Handeltreibens vorgenommene unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - anders als im Rahmen des Grundtatbestandes des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG bei Rauschgiftmengen unter dem Grenzwert zur nicht geringen Menge (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2005 - 3 StR 133/05, NStZ 2006, 172, 173;… Weber, aaO, § 29 Rn. 984) - nicht als unselbständiger Teilakt im unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge aufgeht, sondern zu § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG in Tateinheit steht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2007 - 1 StR 366/07, NStZ-RR 2008, 88; Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 708/93, BGHSt 40, 73, 74 f.). - BGH, 06.02.2014 - 3 ARs 7/13
Vorlageverfahren (Divergenzvorlage; Festhalten an der bisherigen Rechtsprechung); …
Das Verbrechen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren Freiheitsstrafe stellt gegenüber dem - mit Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität (OrgKG) vom 15. Juli 1992 (BGBl. I S. 1302) ebenfalls als Verbrechen ausgestalteten - Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, der eine Mindeststrafe von lediglich einem Jahr vorsieht, ungeachtet der gleichen Obergrenze des jeweiligen Strafrahmens (jeweils 15 Jahre, vgl. § 38 Abs. 2 StGB) das schwerer wiegende Delikt dar (BGH, Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 708/93, BGHSt 40, 73, 74 f.; Beschluss vom 7. November 2007 - 1 StR 366/07, NStZ-RR 2008, 88). - BGH, 12.08.2008 - 3 StR 260/08
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit; Konkurrenzen)
Ausgehend vom (weiten) Begriff des Handeltreibens erfasst die Rechtsfigur der Bewertungseinheit alle Betätigungen, die sich auf den Vertrieb desselben Betäubungsmittels richten (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ-RR 2008, 88; BGH, Beschl. vom 23. Mai 2003 - 3 StR 134/03;… Weber, BtMG 2. Aufl. vor §§ 29 ff. Rdn. 436 ff. m. w. N.). - BGH, 29.04.2009 - 2 StR 570/08
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Bewertungseinheit: …
Insoweit kann daher das Vorliegen einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit nicht ausgeschlossen werden (vgl. BGHSt 30, 28; BGH NStZ-RR 2008, 88;… Weber, BtMG 3. Aufl. Rdn. 484 ff. vor § 29 BtMG).