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BGH, 28.01.1969 - 1 StR 540/68 - dejure.org

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   BGH, 28.01.1969 - 1 StR 540/68   

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BGH, 28.01.1969 - 1 StR 540/68 (https://dejure.org/1969,2846)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1969 - 1 StR 540/68 (https://dejure.org/1969,2846)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1969 - 1 StR 540/68 (https://dejure.org/1969,2846)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 619
  • MDR 1969, 405
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 02.10.1973 - 1 StR 422/73

    Vorliegen des Raubtatbestandes bei zuerst anderen Zwecken dienender

    Die Fallgestaltung gibt keinen Anlaß, auf die Frage einzugehen, ob eine Wegnahme unter bloßer Ausnutzung einer nicht zum Zwecke des Diebstahls geschaffenen Zwangslage den Tatbestand erfüllen kann (vgl. dazu BGH NJW 1969, 619; BGH, Urteil vom 12. Juli 1967 - 2 StR 234/67 -, wiedergegeben bei Dallinger MDR 1968, 17; LK 9. Aufl. § 249 Rdn. 10).
  • BGH, 14.10.1971 - 4 StR 367/71

    Tatbestandsvoraussetzungen des Raubes - Nachträgliche Zueignungsabsicht bei

    Dagegen sind die Voraussetzungen des Raubes nicht erfüllt, wenn der Entschluß, die Sache wegzunehmen, der Gewaltanwendung nachfolgt, der Täter also nur die mit anderer Zielsetzung geschaffene Lage ausnutzt (BGH NJW 1969, 619; 2StR 234/67 vom 12.7.1967 in MDR 1968, 17/18).
  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 249/71

    Geltung des In dubio pro reo - Grundsatzes

    Denn faßt der Täter den Entschluß zur Wegnahme erst zu einem Zeitpunkt, in dem die Gewaltanwendung abgeschlossen ist, und ist ihm die Wegnahme dann ohne weitere Gewaltanwendung möglich, so ist die Gewalt nicht zum Zwecke der Wegnahme angewendet worden, wie dies § 249 StGB voraussetzt (OGHSt 3, 113; BGH NJW 1969, 619; Schönke-Schröder 15. Aufl. § 249 Rdn. 6; LK 9. Aufl. § 249 Rdn. 10 m.w. Hinweisen: ausdrücklich für den Fall, daß der Täter sein Opfer mit anderer Zielrichtung bewußtlos geschlagen hat und sich jetzt zur Wegnahme entschließt).
  • BGH, 11.11.1970 - 4 StR 477/70

    Voraussetzungen des Raubtatbestandes - Köperverletzung und Diebstahl in

    Dagegen kann von einem räuberischen Vorgehen nicht die Rede sein, wenn der Täter nur eine mit anderer Zielsetzung durch Gewaltanwendung geschaffene Lage dazu ausnutzt, dem Betroffenen - ohne dessen Wissen und Widerstand - eine Sache wegzunehmen (BGH, Urteil vom 12. Juli 1967 - 2 StR 234/67 - bei Dallinger MDR 1968, 17, 18; BGH NJW 1969, 619).
  • BGH, 07.10.1976 - 3 StR 349/76

    Mord durch Verdeckung einer Straftat, um das Opfer zum Schweigen zu bringen -

    Die bloße Ausnutzung der Wirkung einer nicht mit Raubvorsatz begonnenen Gewaltanwendung macht eine Wegnahme aber noch nicht zum Raub (BGH NJW 1969, 619; BGH, 2 StR 234/67 vom 12. Juli 1967 bei Dallinger MDR 1968, 17).
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