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BGH, 04.12.1979 - 1 StR 703/79 - dejure.org

Rechtsprechung
   BGH, 04.12.1979 - 1 StR 703/79   

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https://dejure.org/1979,5028
BGH, 04.12.1979 - 1 StR 703/79 (https://dejure.org/1979,5028)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1979 - 1 StR 703/79 (https://dejure.org/1979,5028)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1979 - 1 StR 703/79 (https://dejure.org/1979,5028)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beginn des Stadiums des Versuchs - Gedeihen der Tatbestandsverwirklichung bis zu einem "unmittelbaren Ansetzen" im Sinne der gesetzlichen Bestimmung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Auszug aus BGH, 04.12.1979 - 1 StR 703/79
    Nach dieser Verknüpfung subjektiver und objektiver Abgrenzungskriterien wird das Versuchsstadium erreicht, wenn der Täter in seiner Vorstellung die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und Handlungen vornimmt, die im Falle ungestörten Fortgangs ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung einmünden (BGHSt 26, 201, 203/204; BGH NJW 1979, 378 = MDR 1979, 152; BGH, Beschl. vom 9. August 1978 - 3 StR 281/78 - bei Holtz MDR 1978, 985; Lackner, StGB 12. Aufl. § 22 Anm. 1 b).
  • BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78

    Unmittelbares Ansetzen bei einem Kraftfahrzeugdiebstahl - Beschaffen eines

    Auszug aus BGH, 04.12.1979 - 1 StR 703/79
    Nach dieser Verknüpfung subjektiver und objektiver Abgrenzungskriterien wird das Versuchsstadium erreicht, wenn der Täter in seiner Vorstellung die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und Handlungen vornimmt, die im Falle ungestörten Fortgangs ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung einmünden (BGHSt 26, 201, 203/204; BGH NJW 1979, 378 = MDR 1979, 152; BGH, Beschl. vom 9. August 1978 - 3 StR 281/78 - bei Holtz MDR 1978, 985; Lackner, StGB 12. Aufl. § 22 Anm. 1 b).
  • BGH, 26.07.1978 - 3 StR 248/78

    Erfordernis der Bestimmung der Höhe der einzelnen Tagessätze bei Bildung einer

    Auszug aus BGH, 04.12.1979 - 1 StR 703/79
    Nach dieser Verknüpfung subjektiver und objektiver Abgrenzungskriterien wird das Versuchsstadium erreicht, wenn der Täter in seiner Vorstellung die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und Handlungen vornimmt, die im Falle ungestörten Fortgangs ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung einmünden (BGHSt 26, 201, 203/204; BGH NJW 1979, 378 = MDR 1979, 152; BGH, Beschl. vom 9. August 1978 - 3 StR 281/78 - bei Holtz MDR 1978, 985; Lackner, StGB 12. Aufl. § 22 Anm. 1 b).
  • BGH, 09.08.1978 - 3 StR 281/78

    Überschreiten der Versuchsschwelle zum Banküberfall bei Vorfahren bis zum

    Auszug aus BGH, 04.12.1979 - 1 StR 703/79
    Nach dieser Verknüpfung subjektiver und objektiver Abgrenzungskriterien wird das Versuchsstadium erreicht, wenn der Täter in seiner Vorstellung die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und Handlungen vornimmt, die im Falle ungestörten Fortgangs ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung einmünden (BGHSt 26, 201, 203/204; BGH NJW 1979, 378 = MDR 1979, 152; BGH, Beschl. vom 9. August 1978 - 3 StR 281/78 - bei Holtz MDR 1978, 985; Lackner, StGB 12. Aufl. § 22 Anm. 1 b).
  • BGH, 26.07.1989 - 2 StR 342/89

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Versuchs - Versuchter Diebstahl durch

    Subjektive und objektive Abgrenzungskriterien sind miteinander verknüpft: Der konkrete Tatplan bildet die Beurteilungsgrundlage und auf dieser Grundlage ist nach objektivem Bewertungsmaßstab zu entscheiden, ob die Tatbestandsverwirklichung mindestens bis zu einem 'unmittelbaren Ansetzen' gediehen war (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1979 - 1 StR 703/79 -, auszugsweise mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 271, 272; krit. Vogler in LK 10. Aufl. § 22 Rdn. 31).
  • BGH, 24.07.1987 - 2 StR 338/87

    Versuchsbeginn bei sexueller Nötigung; Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung

    Der Versuch beginnt, wenn der Täter "nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt." Das Versuchsstadium wird hiernach erst erreicht, wenn der Täter Handlungen vornimmt, die nach seiner Vorstellung der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals unmittelbar vorgelagert sind, bzw. im Falle eines ungestörten Fortganges ohne Zwischenakte in die tatbestandliche Ausführungshandlung unmittelbar einmünden (vgl. BGHSt 26, 201, 202 f; 28, 162, 163; 30, 363, 364 [BGH 26.01.1982 - 4 StR 631/81]; BGH, Urteil vom 4. Dezember 1979 - 1 StR 703/79; Beschlüsse vom 25. Juni 1985 - 1 StR 273/84 und vom 10. April 1984 - 5 StR 183/84).
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