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VGH Hessen, 20.01.1994 - 10 UE 2364/93 - dejure.org

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   VGH Hessen, 20.01.1994 - 10 UE 2364/93   

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https://dejure.org/1994,4009
VGH Hessen, 20.01.1994 - 10 UE 2364/93 (https://dejure.org/1994,4009)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.01.1994 - 10 UE 2364/93 (https://dejure.org/1994,4009)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. Januar 1994 - 10 UE 2364/93 (https://dejure.org/1994,4009)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 6 Abs 2 AsylVfG, § 79 Abs 2 AsylVfG, § 81 AsylVfG
    (Fiktive Klagerücknahme gemäß AsylVfG 1992 § 81 durch Untätigbleiben des Bundesbeauftragten als Kläger)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 44, 184
  • NVwZ-RR 1994, 468 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 23.04.1985 - 9 C 48.84

    Asylverfahren - Gerichtsbeschluß - Verfügung - Vorsitzender - Berichterstatter -

    Auszug aus VGH Hessen, 20.01.1994 - 10 UE 2364/93
    Diese verfassungsrechtlichen Grenzen werden im wesentlichen durch die vom Bundesverwaltungsgericht zu § 33 AsylVfG a.F. entwickelten Grundsätze markiert (vgl. BVerfG, a.a.O., unter Hinweis auf folgende Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts: Urteil vom 23. April 1985 - 9 C 48.84 -, BVerwGE 71, 213; Urteile vom 13. Januar 1987 - 9 C 259.86 -, vom 26. April 1988 - 9 C 267.86 - und vom 15. Januar 1991 - 9 C 96.89 - Buchholz 402.25, § 33 AsylVfG Nr. 6, 8 und 11): "Hiernach müssen zum einen zum Zeitpunkt des Erlasses der Betreibensaufforderung sachlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Klägers bestehen, die den späteren Eintritt der Fiktion als gerechtfertigt erscheinen lassen.

    Solche Anhaltspunkte sind insbesondere dann gegeben, wenn der Kläger seine prozessualen Mitwirkungspflichten nach § 86 Abs. 1 VwGO verletzt hat (vgl. BVerwGE 71, 213 (218 f.)).

  • BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Voraussetzungen der

    Auszug aus VGH Hessen, 20.01.1994 - 10 UE 2364/93
    Es ist jedoch nicht von vornherein ausgeschlossen, daß der danach mit dieser Regelung verfolgte Zweck, zur Beschleunigung gerichtlicher Asylverfahren berechtigterweise aufgekommene Zweifel am Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses eines Klägers innerhalb einer überschaubaren Zeit zu klären (vgl. BVerfG, B. v. 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92 - DVBl. 1993, 1000) und diesen zur Mitwirkung an dem von ihm angestrengten Verfahren zu bewegen (vgl. BVerfG, B. v. 15.08.1984 - 2 BvR 357/84 - DVBl. 1984, 1005) auch bei vom Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten eingeleiteten Klageverfahren durch eine Aufforderung zu entsprechenden Verfahrenshandlungen nicht ebenso erreicht werden könnte (vgl. Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Aufl., § 81 AsylVfG Rz 9; Marx/Strate, AsylVfG, 1. Aufl. 1982, Rz. 2 zu § 33 AsylVfG a. F.).

    Die auf den Kläger im vorliegenden Verfahren demzufolge anzuwendende Vorschrift des § 81 AsylVfG hat jedoch hier schon deshalb nicht das Verfahren kraft eingetretener Fiktionswirkung nach § 81 AsylVfG beendet, weil die hierfür von der Rechtsprechung entwickelten und insbesondere vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 19. Mai 1993 -2 BvR 1972/92 - präzisierten materiellen Voraussetzungen nicht gegeben sind.

  • BVerfG, 12.08.1992 - 2 BvR 293/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung von Verfolgungsgefahr -

    Auszug aus VGH Hessen, 20.01.1994 - 10 UE 2364/93
    Er möge binnen 1 Monats unter Zugrundelegung der vom Bundesverfassungsgericht in dessen Beschluß vom 12.08.1992 - 2 BvR 293/90 - und der vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof in dessen Urteil vom 25.09.1992 - 10 UE 2587/86 - geäußerten Rechtsauffassung und dargestellten Erkenntnisquellen darlegen, begründen und belegen,.
  • BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 96.89

    Asylrecht - Erledigung eines Asylrechtsstreits - Verfahrenserledigung kraft

    Auszug aus VGH Hessen, 20.01.1994 - 10 UE 2364/93
    Diese verfassungsrechtlichen Grenzen werden im wesentlichen durch die vom Bundesverwaltungsgericht zu § 33 AsylVfG a.F. entwickelten Grundsätze markiert (vgl. BVerfG, a.a.O., unter Hinweis auf folgende Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts: Urteil vom 23. April 1985 - 9 C 48.84 -, BVerwGE 71, 213; Urteile vom 13. Januar 1987 - 9 C 259.86 -, vom 26. April 1988 - 9 C 267.86 - und vom 15. Januar 1991 - 9 C 96.89 - Buchholz 402.25, § 33 AsylVfG Nr. 6, 8 und 11): "Hiernach müssen zum einen zum Zeitpunkt des Erlasses der Betreibensaufforderung sachlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Klägers bestehen, die den späteren Eintritt der Fiktion als gerechtfertigt erscheinen lassen.
  • BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 259.86

    Asylverfahren - Aufforderung zur Betreibung des Verfahrens - Nichtbetreiben des

    Auszug aus VGH Hessen, 20.01.1994 - 10 UE 2364/93
    Diese verfassungsrechtlichen Grenzen werden im wesentlichen durch die vom Bundesverwaltungsgericht zu § 33 AsylVfG a.F. entwickelten Grundsätze markiert (vgl. BVerfG, a.a.O., unter Hinweis auf folgende Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts: Urteil vom 23. April 1985 - 9 C 48.84 -, BVerwGE 71, 213; Urteile vom 13. Januar 1987 - 9 C 259.86 -, vom 26. April 1988 - 9 C 267.86 - und vom 15. Januar 1991 - 9 C 96.89 - Buchholz 402.25, § 33 AsylVfG Nr. 6, 8 und 11): "Hiernach müssen zum einen zum Zeitpunkt des Erlasses der Betreibensaufforderung sachlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Klägers bestehen, die den späteren Eintritt der Fiktion als gerechtfertigt erscheinen lassen.
  • BVerfG, 15.08.1984 - 2 BvR 357/84

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Erledigungsfiktion bei Nichtbetreiben

    Auszug aus VGH Hessen, 20.01.1994 - 10 UE 2364/93
    Es ist jedoch nicht von vornherein ausgeschlossen, daß der danach mit dieser Regelung verfolgte Zweck, zur Beschleunigung gerichtlicher Asylverfahren berechtigterweise aufgekommene Zweifel am Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses eines Klägers innerhalb einer überschaubaren Zeit zu klären (vgl. BVerfG, B. v. 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92 - DVBl. 1993, 1000) und diesen zur Mitwirkung an dem von ihm angestrengten Verfahren zu bewegen (vgl. BVerfG, B. v. 15.08.1984 - 2 BvR 357/84 - DVBl. 1984, 1005) auch bei vom Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten eingeleiteten Klageverfahren durch eine Aufforderung zu entsprechenden Verfahrenshandlungen nicht ebenso erreicht werden könnte (vgl. Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Aufl., § 81 AsylVfG Rz 9; Marx/Strate, AsylVfG, 1. Aufl. 1982, Rz. 2 zu § 33 AsylVfG a. F.).
  • BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 267.86

    Betreiben des Verfahrens - Aufforderung zum Betreiben

    Auszug aus VGH Hessen, 20.01.1994 - 10 UE 2364/93
    Diese verfassungsrechtlichen Grenzen werden im wesentlichen durch die vom Bundesverwaltungsgericht zu § 33 AsylVfG a.F. entwickelten Grundsätze markiert (vgl. BVerfG, a.a.O., unter Hinweis auf folgende Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts: Urteil vom 23. April 1985 - 9 C 48.84 -, BVerwGE 71, 213; Urteile vom 13. Januar 1987 - 9 C 259.86 -, vom 26. April 1988 - 9 C 267.86 - und vom 15. Januar 1991 - 9 C 96.89 - Buchholz 402.25, § 33 AsylVfG Nr. 6, 8 und 11): "Hiernach müssen zum einen zum Zeitpunkt des Erlasses der Betreibensaufforderung sachlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Klägers bestehen, die den späteren Eintritt der Fiktion als gerechtfertigt erscheinen lassen.
  • VGH Hessen, 25.09.1992 - 10 UE 2587/86

    Zur Situation der Ahmadis in Pakistan - Asylrelevanz der Strafvorschriften sec

    Auszug aus VGH Hessen, 20.01.1994 - 10 UE 2364/93
    Er möge binnen 1 Monats unter Zugrundelegung der vom Bundesverfassungsgericht in dessen Beschluß vom 12.08.1992 - 2 BvR 293/90 - und der vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof in dessen Urteil vom 25.09.1992 - 10 UE 2587/86 - geäußerten Rechtsauffassung und dargestellten Erkenntnisquellen darlegen, begründen und belegen,.
  • BVerfG, 15.08.1984 - 2 BvR 157/84
    Auszug aus VGH Hessen, 20.01.1994 - 10 UE 2364/93
    So läßt das Bundesverfassungsgericht nach den Ausführungen in seinem Beschluß vom 15. August 1984 - 2 BvR 157/84 - (ZfSH/SGB 1984, 451) selbst unter der Geltung des früheren § 33 AsylVfG a.F. den bloßen Hinweis auf die Verfahrenserledigung genügen.
  • VGH Hessen, 18.02.1999 - 9 UE 812/96

    Antrag auf Fortsetzung eines durch Beschluß eingestellten Verfahrens wegen

    Diesem Begehren steht § 79 Abs. 2 AsylVfG entgegen, der § 130 VwGO für nicht anwendbar erklärt und damit ausdrücklich die Möglichkeit einer Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Gericht erster Instanz ausschließt (vgl. in diesem Sinne auch Hess. VGH, Zwischenurteil vom 20. Januar 1994 - 10 UE 2364/93 -, ESVGH 44, 184).

    Der Senat hat in der Vergangenheit mehrfach unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts wie auch des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zu § 33 AsylVfG a. F. auf den Ausnahmecharakter jener Vorschrift wie auch des § 81 AsylVfG hingewiesen und die einschneidenden Rechtsfolgen hervorgehoben, die mit der Anwendung einer solchen Vorschrift und der darin normierten fiktiven Verfahrensbeendigung verbunden sind (vgl. z. B. Beschluß vom 21. November 1994 - 13 UZ 1572/94 -, ZAR 95, 39 = InfAuslR 95, 78 = AuAS 95, 22 = EZAR 631 Nr. 34, mit Verweis auf BVerfG, Beschluß des 2. Senats (1. Kammer) vom 19. Mai 1993 - 2 BvR 1972/92 -, DVBl. 93, 1000, BVerwG, Urteil vom 23. April 1985 - BVerwG 9 C 48.84 -, (Buchholz 402.25 Nr. 3 zu § 33 AsylVfG); Hess. VGH, Urteile vom 11. September 1989 - 13 UE 1667/85 - und - 13 UE 495/89 - und vom 20. Januar 1994 - 10 UE 2364/93 -, ZAR 94, 88).

  • VGH Hessen, 12.09.1996 - 12 UZ 518/96

    Nichtbetreiben des Verfahrens - gerichtliche Betreibensaufforderung nach AsylVfG

    Grundsätzlich kann durch eine fehlerhafte Anwendung des § 81 AsylVfG das rechtliche Gehör dadurch verletzt werden, daß das Verwaltungsgericht, obwohl die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Vorschrift nicht vorliegen, feststellt, daß das gerichtliche Verfahren erledigt sei und dadurch das gesamte Asylvorbringen nicht zur Kenntnis nimmt und bei der ihm obliegenden Entscheidung in Erwägung zieht (Hess. VGH, 01.03.1996 - 13 UZ 4039/95 - Hess. VGH, 03.07.1996 - 13 UZ 2749/95 - 20.01.1994 - 10 UE 2364/93 - 27.02.1990 - 10 TH 559/90 -).
  • VGH Hessen, 01.03.1996 - 13 UZ 4039/95

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer gerichtlichen Betreibensaufforderung im

    Der Senat hat in der Vergangenheit mehrfach unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts wie auch des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zu § 33 AsylVfG a. F. auf den Ausnahmecharakter jener Vorschrift wie auch des § 81 AsylVfG hingewiesen und die einschneidenden Rechtsfolgen hervorgehoben, die mit der Anwendung einer solchen Vorschrift und der darin normierten fiktiven Verfahrensbeendigung verbunden sind (vgl. z. B. Beschluß vom 21. November 1994 - 13 UZ 1572/94 -, ZAR 95, 39 = InfAuslR 95, 78 = AuAS 95, 22 = EZAR 631 Nr. 34, mit Verweis auf BVerfG, Beschluß des 2. Senats (1. Kammer) vom 19. Mai 1993 - 2 BvR 1972/92 -, DVBl. 93, 1000, BVerwG, Urteil vom 23. April 1985 - BVerwG 9 C 48.84 -, (Buchholz 402.25 Nr. 3 zu § 33 AsylVfG); Hess. VGH, Urteile vom 11. September 1989 - 13 UE 1667/85 - und - 13 UE 495/89 - und vom 20. Januar 1994 - 10 UE 2364/93 -, ZAR 94, 88).
  • VGH Hessen, 21.11.1994 - 13 UZ 1572/94

    Fiktive Klagerücknahme nach AsylVfG 1992 § 81 bei Nichtbetreiben des

    Auch hier regelt das Gesetz eine fiktive Verfahrensbeendigung, die angesichts des Ausnahmecharakters der Vorschrift und der über eine bloße Präklusion erheblich hinausgehenden Konsequenzen eines Untätigbleibens des Klägers nur angenommen werden kann, wenn dieser ein Verhalten zeigt, das als Ausdruck seines Desinteresses an der Weiterverfolgung seines Rechtsschutzbegehrens gewertet werden muß und deshalb die Annahme des Wegfalls des schutzwürdigen Interesses an einer Sachentscheidung rechtfertigt (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 20. Januar 1994 - 10 UE 2364/93 - (ZAR 1994, 88)).
  • OVG Thüringen, 13.03.1998 - 4 EO 305/98

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Abschiebung; vorläufiger Rechtsschutz;

    Diese verfassungsrechtlichen Grenzen werden im wesentlichen durch die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten und vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Grundsätze markiert (vgl. BVerwG, Urteil v. 15. Januar 1991 - 9 C 96.89 - NVwZ-RR 1991, 443 m.w.N.; HessVGH, Urteil v. 20.1.1994 - 10 UE 2364/93 - InfAuslR 1994, 291 - 295; OVG Koblenz, Urteil v. 23.1.1998 - 10 A 11564/97.OVG - AuAS 1998, 58), wonach zum Zeitpunkt des Erlasses der Betreibensaufforderung sachlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Klägers bestanden haben müssen, die den späteren Eintritt der Fiktion der Klagerücknahme als gerechtfertigt erscheinen lassen.
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