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VG Stuttgart, 23.09.2003 - 11 K 2976/03 - dejure.org

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   VG Stuttgart, 23.09.2003 - 11 K 2976/03   

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VG Stuttgart, 23.09.2003 - 11 K 2976/03 (https://dejure.org/2003,20157)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 23.09.2003 - 11 K 2976/03 (https://dejure.org/2003,20157)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 23. September 2003 - 11 K 2976/03 (https://dejure.org/2003,20157)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abschiebungshindernis im einstweiligen Rechtsschutzverfahren bei zweifelhafter Sachlage wegen mangelhafter medizinischer Behandlungsmöglichkeiten im Zielstaat, hier Bosnien-Herzegowina

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.09.2003 - 11 K 2976/03
    Diese Bestimmung fragt nicht danach, von wem die Gefahr ausgeht oder wodurch sie hervorgerufen wird; die Regelung stellt vielmehr lediglich auf das Bestehen einer konkreten Gefahr ab ohne Rücksicht darauf, ob sie vom Staat ausgeht oder ihm zumindest zuzurechnen ist (vgl. BVerwG, Urt. vom 17.10.1995, NVwZ 1996, 199).

    Eine Aussetzung der Abschiebung nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG kommt jedoch nicht in Betracht, wenn die geltend gemachten Gefahren nicht landesweit drohen und der Ausländer sich ihnen durch Ausweichen in sichere Gebiete seines Herkunftslandes entziehen kann (vgl. BVerwG, Urt. vom 17.10.1995 aaO.).

    Die besondere Schwere eines drohenden Eingriffs ist im Rahmen der gebotenen qualifizierenden Betrachtungsweise im Sinne einer Gewichtung, Abwägung und zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts vermittels des Kriteriums, ob die Wahrscheinlichkeit der Rechtsgutverletzung beachtlich ist, zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. vom 17.10.1995 aaO. und Urt. vom 05.07.1994, InfAuslR 1995, 24).

    Dieser Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit ist auch in Fällen bereits erlittener gleichartiger Gefahrenlagen nicht herabzusetzen (vgl. BVerwG, Urt. vom 17.10.1995 aaO.).

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.09.2003 - 11 K 2976/03
    Sie würde einen ungeregelten Aufenthalt nach sich ziehen, der der gesetzlichen Systematik fremd ist (vgl. BVerwG, Urt. vom 25.09.1997, BVerwGE 105, 232 = NVwZ 1998, 297 = DVBl 1998, 278).
  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.09.2003 - 11 K 2976/03
    Denn eine zielstaatsbezogene Gefahr für Leib und Leben besteht auch dann, wenn die notwendige Behandlung oder Medikation zwar allgemein zur Verfügung steht, dem betroffenen Ausländer individuell jedoch aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht zugänglich ist (vgl. BVerwG, Urt. vom 29.10.2002, DVBl 2003, 463).
  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.09.2003 - 11 K 2976/03
    Auch die drohende Verschlimmerung einer Krankheit wegen ihrer nur unzureichenden medizinischen Behandlung im Zielstaat der Abschiebung kann ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG darstellen (vgl. BVerwG, Urt. vom 25.11.1997, BVerwGE 105, 383 = NVwZ 1998, 524; Urt. vom 27.04.1998, NVwZ 1998, 973 und Urt. vom 21.09.1999, NVwZ 2000, 206).
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.09.2003 - 11 K 2976/03
    Denn bei unzumutbarer Trennung einer familiären Lebensgemeinschaft in Form der Beistandsgemeinschaft besteht ein rechtliches Abschiebungshindernis aus Art. 6 Abs. 1 GG, das einen Duldungsanspruch nach § 55 Abs. 2 AuslG begründet (vgl. BVerwG, Urt. vom 09.12.1997, BVerwGE 106, 13; VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 05.07.1999, NVwZ-Beilage I 1999, 97 und Beschl. vom 22.12.2000, VBlBW 2001, 228).
  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 8.99

    Abschiebungshindernis; inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis; psychische

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.09.2003 - 11 K 2976/03
    Auch die drohende Verschlimmerung einer Krankheit wegen ihrer nur unzureichenden medizinischen Behandlung im Zielstaat der Abschiebung kann ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG darstellen (vgl. BVerwG, Urt. vom 25.11.1997, BVerwGE 105, 383 = NVwZ 1998, 524; Urt. vom 27.04.1998, NVwZ 1998, 973 und Urt. vom 21.09.1999, NVwZ 2000, 206).
  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.09.2003 - 11 K 2976/03
    Derartige Abschiebungshindernisse sind aber nur dann ausschließlich vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zu prüfen, wenn ein Asylverfahren anhängig ist bzw. war (vgl. BVerwG, Beschl. vom 03.12.1997, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 11 und Urt. vom 07.09.1999, InfAuslR 2000, 16).
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.09.2003 - 11 K 2976/03
    Die Gerichte sind zu einer Interessenabwägung (Folgenabwägung) auch berechtigt und verpflichtet, wenn eine eingehende Klärung der Sach- und Rechtslage z. B. wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit oder wegen der Notwendigkeit weiterer Aufklärungsmaßnahmen untunlich ist (vgl. BVerfG, Beschl. vom 25.07.1996, NVwZ 1997, 479; OVG Hamburg, Beschl. vom 13.10.2000, NVwZ-Beilage I 2001, 31).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94

    Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.09.2003 - 11 K 2976/03
    Die besondere Schwere eines drohenden Eingriffs ist im Rahmen der gebotenen qualifizierenden Betrachtungsweise im Sinne einer Gewichtung, Abwägung und zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts vermittels des Kriteriums, ob die Wahrscheinlichkeit der Rechtsgutverletzung beachtlich ist, zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. vom 17.10.1995 aaO. und Urt. vom 05.07.1994, InfAuslR 1995, 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.2000 - 13 S 2540/99

    Sicherung eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über Duldung

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.09.2003 - 11 K 2976/03
    Denn bei unzumutbarer Trennung einer familiären Lebensgemeinschaft in Form der Beistandsgemeinschaft besteht ein rechtliches Abschiebungshindernis aus Art. 6 Abs. 1 GG, das einen Duldungsanspruch nach § 55 Abs. 2 AuslG begründet (vgl. BVerwG, Urt. vom 09.12.1997, BVerwGE 106, 13; VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 05.07.1999, NVwZ-Beilage I 1999, 97 und Beschl. vom 22.12.2000, VBlBW 2001, 228).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1995 - 13 S 2185/95

    Ausländerrecht: Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung - tatsächliche

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1998 - A 6 S 3421/96

    Afghanistan: Abschiebungshindernis trotz lediglich regional begrenzter

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2000 - 11 S 1080/00

    Ausnahme von Regelausweisung eines Straftäters - Erkrankung an Aids

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