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OVG Niedersachsen, 11.12.2000 - 11 M 3943/00 - dejure.org

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 11.12.2000 - 11 M 3943/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,18357
OVG Niedersachsen, 11.12.2000 - 11 M 3943/00 (https://dejure.org/2000,18357)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.12.2000 - 11 M 3943/00 (https://dejure.org/2000,18357)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Dezember 2000 - 11 M 3943/00 (https://dejure.org/2000,18357)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Voraussetzungen eines Verbleibes im Bundesgebiet von abgelehnten Asylbewerbern und im Bundesgebiet geborenen Ausländern

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 Abs 1 Nr 1 AuslG; § 9 Abs 1 Nr 1 AuslG; § 1 AuslGDV; § 9 Abs 2 AuslGDV; § 9 Abs 5 AuslGDV; § 20 AuslG; § 17 AuslG; § 71 Abs 2 S 1 AuslG; § ... 123 VwGO; § 30 Abs 5 AuslG; § 30 Abs 4 AuslG; § 30 Abs 3 AuslG; Art 6 GG; § 1626 Abs 1 S 1 BGB
    Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Duldung; Ehe; Familie; Familienzusammenführung; fehlendes Visum; Kinder; rechtmäßiger Aufenthalt; Sorgerecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2000 - 11 M 3943/00
    Eine Erteilung nach § 30 Abs. 4 AuslG scheitert daran, dass die Beigeladenen, soweit in diesem summarischen Verfahren erkennbar, keine Duldung besitzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.4.1997 - 1 C 12.94 - Buchholz 402.240 § 30 AuslG 1990 Nr. 4; Urt. v. 9.12.1997 - 1 C 19.96 - BVerwGE 106, 13).

    Hierin liegt ein seiner freiwilligen Ausreise und seiner Abschiebung entgegenstehendes, von ihm nicht zu vertretendes Hindernis im Sinne des § 30 Abs. 3 AuslG (BVerwG, Urt. v. 4.6.1997 - 1 C 9.95 - InfAuslR 1997, 355; v. 9.12.1997 - 1 C 19.96 - BVerwGE 106, 13).

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2000 - 11 M 3943/00
    Zudem vermittelt die Duldung keinen aufenthaltsrechtlichen Status, der dem Anliegen des Familiennachzuges gerecht würde (§ 56 Abs. 1, 3 und 4 AuslG; vgl. BVerwG, Urt. v. 4.6.1997 - 1 C 9.95 - InfAuslR 1997, 355, 358).

    Hierin liegt ein seiner freiwilligen Ausreise und seiner Abschiebung entgegenstehendes, von ihm nicht zu vertretendes Hindernis im Sinne des § 30 Abs. 3 AuslG (BVerwG, Urt. v. 4.6.1997 - 1 C 9.95 - InfAuslR 1997, 355; v. 9.12.1997 - 1 C 19.96 - BVerwGE 106, 13).

  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 1.97

    Ausländerrecht - Erforderlichkeit der Durchführung des Sichtvermerksverfahrens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2000 - 11 M 3943/00
    Auch sie müssen eine asylunabhängige Aufenthaltsgenehmigung im Sichtvermerksverfahren einholen, es sei denn, sie sind aus anderen Gründen davon befreit oder können die Aufenthaltsgenehmigung ausnahmsweise nach der Einreise einholen (BVerwG, Urt. v. 3.6.1997 - 1 C 1.97 - InfAuslR 1997, 352 = NVwZ 1998, 187).

    Zwar sind die Beigeladenen zu 1) bis 3) als Asylsuchende und damit im Sinne dieser Bestimmung erlaubt eingereist (BVerwG, Urt. v. 3.6.1997, a. a. O.).

  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2000 - 11 M 3943/00
    Auch hat das Bundesverfassungsgericht in dem vom Antragsteller zitierten Beschluss vom 31. August 1999 (- 2 BvR 1523/99 - InfAuslR 2000, 97) dem Interesse von minderjährigen Kindern, auch mit dem nicht mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Elternteil in Kontakt zu bleiben, ein wesentliches Interesse beigemessen.
  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2000 - 11 M 3943/00
    Auch unter Berücksichtigung dieser Vorgaben ist nach der Rechtsprechung des Senats jedoch davon auszugehen, dass es bei der ausländerrechtlichen Beurteilung der Frage, ob eine familiäre Lebensgemeinschaft zwischen einem (mitsorgeberechtigten) Elternteil und seinem nicht mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden minderjährigen Kind vorliegt, (weiterhin) ganz wesentlich auf die tatsächliche Ausübung des Sorgerechtes ankommt (vgl. z. B. Beschl. v. 18.9.2000 - 11 M 2929/00 - ebenso OVG Hamburg, Beschl. v. 28.4.1999 - NVwZ 2000, 105; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 10.4.2000 - 10 B 10369/00. - OVG - InfAuslR 2000, 308).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 9 B 372.99

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2000 - 11 M 3943/00
    Auch hat das Bundesverfassungsgericht in dem vom Antragsteller zitierten Beschluss vom 31. August 1999 (- 2 BvR 1523/99 - InfAuslR 2000, 97) dem Interesse von minderjährigen Kindern, auch mit dem nicht mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Elternteil in Kontakt zu bleiben, ein wesentliches Interesse beigemessen.
  • OVG Niedersachsen, 18.09.2000 - 11 M 2929/00

    Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltsbefugnis; Ausländer; ausländischer Elternteil;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2000 - 11 M 3943/00
    Auch unter Berücksichtigung dieser Vorgaben ist nach der Rechtsprechung des Senats jedoch davon auszugehen, dass es bei der ausländerrechtlichen Beurteilung der Frage, ob eine familiäre Lebensgemeinschaft zwischen einem (mitsorgeberechtigten) Elternteil und seinem nicht mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden minderjährigen Kind vorliegt, (weiterhin) ganz wesentlich auf die tatsächliche Ausübung des Sorgerechtes ankommt (vgl. z. B. Beschl. v. 18.9.2000 - 11 M 2929/00 - ebenso OVG Hamburg, Beschl. v. 28.4.1999 - NVwZ 2000, 105; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 10.4.2000 - 10 B 10369/00. - OVG - InfAuslR 2000, 308).
  • OVG Hamburg, 28.04.1999 - 4 Bs 92/99

    Rechtsfolgen einer Neuregelung der elterlichen Sorge durch das

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2000 - 11 M 3943/00
    Auch unter Berücksichtigung dieser Vorgaben ist nach der Rechtsprechung des Senats jedoch davon auszugehen, dass es bei der ausländerrechtlichen Beurteilung der Frage, ob eine familiäre Lebensgemeinschaft zwischen einem (mitsorgeberechtigten) Elternteil und seinem nicht mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden minderjährigen Kind vorliegt, (weiterhin) ganz wesentlich auf die tatsächliche Ausübung des Sorgerechtes ankommt (vgl. z. B. Beschl. v. 18.9.2000 - 11 M 2929/00 - ebenso OVG Hamburg, Beschl. v. 28.4.1999 - NVwZ 2000, 105; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 10.4.2000 - 10 B 10369/00. - OVG - InfAuslR 2000, 308).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.2000 - 10 B 10369/00

    Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 Ausländergesetz (AuslG)

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2000 - 11 M 3943/00
    Auch unter Berücksichtigung dieser Vorgaben ist nach der Rechtsprechung des Senats jedoch davon auszugehen, dass es bei der ausländerrechtlichen Beurteilung der Frage, ob eine familiäre Lebensgemeinschaft zwischen einem (mitsorgeberechtigten) Elternteil und seinem nicht mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden minderjährigen Kind vorliegt, (weiterhin) ganz wesentlich auf die tatsächliche Ausübung des Sorgerechtes ankommt (vgl. z. B. Beschl. v. 18.9.2000 - 11 M 2929/00 - ebenso OVG Hamburg, Beschl. v. 28.4.1999 - NVwZ 2000, 105; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 10.4.2000 - 10 B 10369/00. - OVG - InfAuslR 2000, 308).
  • BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 12.94

    Ausländerrecht - Anspruch auf Duldung bei im Ermessen der Ausländerbehörde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2000 - 11 M 3943/00
    Eine Erteilung nach § 30 Abs. 4 AuslG scheitert daran, dass die Beigeladenen, soweit in diesem summarischen Verfahren erkennbar, keine Duldung besitzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.4.1997 - 1 C 12.94 - Buchholz 402.240 § 30 AuslG 1990 Nr. 4; Urt. v. 9.12.1997 - 1 C 19.96 - BVerwGE 106, 13).
  • BVerwG, 18.06.1996 - 1 C 17.95

    Ausländerrecht: Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung bei Einreise

  • OVG Bremen, 19.07.1994 - 1 BA 61/93

    Positivstaater; Aufenthaltsgenehmigung; Einreise ; Sichtvermerk; Visum

  • VG Oldenburg, 06.08.2004 - 11 B 3121/04

    Duldung; familiäres Ermessen; Lebensgemeinschaft; länderübergreifende

    In der Rechtsprechung wird der besondere Schutz der Vater-Kind-Beziehung selbst für die Fälle eines nichtehelichen und getrennt lebenden minderjährigen Kindes betont, wenn sich eine hinreichende Ausübung des Sorgerechts feststellen lässt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. Dezember 2003 - 2 BvR 2108/00 - NJW 2004, 606 und vom 30. Januar 2001 - 2 BvR 231/00 - InfAuslR 2002, 171; Nds. OVG, Beschlüsse vom 26. Mai 2004 -11 ME 70/04 - und vom 11. Dezember 2000 - 11 M 3943/00 - m.w.N.).
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