Rechtsprechung
LG Bochum, 02.09.2014 - 11 S 45/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versorgung des Mieters mit Hörfunk- und Fernsehprogrammen während des Mietverhältnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Recklinghausen, 22.01.2014 - 52 C 210/13
- LG Bochum, 02.09.2014 - 11 S 45/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.10.2009 - VIII ZR 244/08
Auslegung des verwendeten Begriffs der "Mietraumfläche" in einem formularmäßigen …
Auszug aus LG Bochum, 02.09.2014 - 11 S 45/14
Da es sich bei der Regelung um eine AGB handelt, ist die Regelung nach ständiger Rechtsprechung des BGH nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden wird, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (vgl. (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2009 - VIII ZR 244/08 -, juris).