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LAG Hessen, 02.03.2023 - 11 Sa 1342/22 - dejure.org

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   LAG Hessen, 02.03.2023 - 11 Sa 1342/22   

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LAG Hessen, 02.03.2023 - 11 Sa 1342/22 (https://dejure.org/2023,26850)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02.03.2023 - 11 Sa 1342/22 (https://dejure.org/2023,26850)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02. März 2023 - 11 Sa 1342/22 (https://dejure.org/2023,26850)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 517/08

    Teilzeitanspruch - Neuverteilung außerhalb des vertraglichen

    Auszug aus LAG Hessen, 02.03.2023 - 11 Sa 1342/22
    a) Die Geltendmachung eines Rechtsanspruchs auf Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit nach § 8 Abs. 1 TzBfG kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn ihr kein schutzwürdiges Eigeninteresse zugrunde liegt und sie nur als Vorwand zur Erreichung vertragsfremder Zwecke dient (vgl. dazu BAG 11. Juni 2013 - 9 AZR 786/11 - Rn. 11; 18. August 2009 - 9 AZR 517/08 - Rn. 37; Hessisches Landesarbeitsgericht 21. September 2017 - 11 Sa 1495/16 -, juris, Rn. 24; 22. August 2011 - 17 Sa 133/11 -, juris, Rn. 14).

    Anderenfalls würde das Ziel des Gesetzgebers unterlaufen, der die Ansprüche aus § 8 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 TzBfG nicht an ein bestimmtes Restarbeitszeitvolumen gebunden hat (vgl. BAG 11. Juni 2013 - 9 AZR 786/11 - Rn. 11; 18. August 2009 - 9 AZR 517/08 - Rn. 37).

    bb) Entscheidend für die Annahme eines Rechtsmissbrauchs sind die Umstände des Einzelfalls, wobei der Arbeitgeber für die den Ausnahmefall des Rechtsmissbrauchs begründenden Tatsachen darlegungs- und beweisbelastet ist (vgl. BAG 18. August 2009 - 9 AZR 517/08 - Rn. 37).

    Aufgrund der Besonderheiten der Arbeitszeitgestaltung ist eine Arbeitszeitreduzierung beim fliegenden Personal eines Luftverkehrsunternehmens grundsätzlich nur durch Gewährung zusätzlicher freier Tage möglich, wobei als Annex zum Verringerungsanspruch nach § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG auch ein Neuverteilungsanspruch besteht, der Arbeitnehmer hierbei auch nicht auf das vertraglich vereinbarte Modell der Arbeitszeitgestaltung beschränkt ist (BAG 18. August 2009 - 9 AZR 517/08 - AP TzBfG § 8 Nr. 28) und bereits aus diesem Grund eine Zusammenfassung des verringerten Arbeitszeitvolumens zu einem jährlichen Freizeitblock oder auch zu mehreren Freizeitblöcken prinzipiell jedenfalls möglich und zulässig ist (Hess. LAG 16. April 2012 - 17 Sa 1634/11 - Rn. 15, juris).

  • BAG, 20.01.2015 - 9 AZR 735/13

    Anspruch auf Begründung eines Teilzeitarbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Hessen, 02.03.2023 - 11 Sa 1342/22
    aa) Soweit die Beklagte sich weiterhin auf Planungsunsicherheiten und auf eine angespannte Personalsituation beruft, ist ihr aufgrund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 20. Januar 2015 - 9 AZR 735/13 - Rn. 36 mwN., AP Nr. 32 zu § 8 TzBfG) und des Hessischen Landesarbeitsgerichts (vgl. Urteile vom 2. Mai 2016 - 17 Sa 1340/15 - n.v.; 8. Februar 2016 - 17 Sa 526/15 - n. v.; 1. Februar 2016 - 17 Sa 552/15 - n.v.) hinreichend bekannt, dass sich hiermit allein die Ablehnung eines Teilzeitantrags nicht begründen lässt.

    Darzulegen wären die im Zeitpunkt der Ablehnung etwa bestehenden konkreten Planungsunwägbarkeiten (BAG Urteil vom 24. Juni 2008 - 9 AZR 313/07 - Rn. 31, aaO.) und hierbei auch, ob und aufgrund welcher Umstände gerade die Teilzeitbeschäftigung des Klägers für die Planungsunsicherheit ursächlich sein oder diese erhöhen könnte (BAG Urteil vom 20. Januar 2015 - 9 AZR 735/13 - Rn. 36, aaO.).

    Darzustellen ist, wie viele Urlaubsanträge für die im Streit stehenden Zeiträume und wie viele für andere Zeiträume gestellt werden (BAG Urteil vom 20. Januar 2015 - 9 AZR 735/13 - Rn. 40, aaO.).

  • BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 786/11

    Anspruch auf Teilzeit - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Hessen, 02.03.2023 - 11 Sa 1342/22
    a) Die Geltendmachung eines Rechtsanspruchs auf Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit nach § 8 Abs. 1 TzBfG kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn ihr kein schutzwürdiges Eigeninteresse zugrunde liegt und sie nur als Vorwand zur Erreichung vertragsfremder Zwecke dient (vgl. dazu BAG 11. Juni 2013 - 9 AZR 786/11 - Rn. 11; 18. August 2009 - 9 AZR 517/08 - Rn. 37; Hessisches Landesarbeitsgericht 21. September 2017 - 11 Sa 1495/16 -, juris, Rn. 24; 22. August 2011 - 17 Sa 133/11 -, juris, Rn. 14).

    Anderenfalls würde das Ziel des Gesetzgebers unterlaufen, der die Ansprüche aus § 8 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 TzBfG nicht an ein bestimmtes Restarbeitszeitvolumen gebunden hat (vgl. BAG 11. Juni 2013 - 9 AZR 786/11 - Rn. 11; 18. August 2009 - 9 AZR 517/08 - Rn. 37).

    Liegen im Einzelfall besondere Umstände vor, die darauf schließen lassen, der Arbeitnehmer wolle die ihm gemäß § 8 TzBfG zustehenden Rechte zweckwidrig dazu nutzen, unter Inkaufnahme einer unwesentlichen Verringerung der Arbeitszeit und Arbeitsvergütung eine bestimmte Verteilung der Arbeitszeit zu erreichen, auf die er ohne die Arbeitszeitreduzierung keinen Anspruch hätte, kann dies die Annahme eines rechtsmissbräuchlichen Verringerungsverlangens rechtfertigen (BAG 11. Juni 2013 - 9 AZR 786/11 - Rn. 11; Hessisches Landesarbeitsgericht 21. September 2017 - 11 Sa 1495/16 -, juris, Rn. 24).

  • LAG Hessen, 16.12.2013 - 17 Sa 849/13

    Arbeitszeitreduzierung 10 Tage pro Monat

    Auszug aus LAG Hessen, 02.03.2023 - 11 Sa 1342/22
    Ansonsten könnte mit der bloßen Ungewissheit künftigen Arbeitszeitbedarfs aufgrund ungewisser beeinflussbarer oder auch nicht beeinflussbarer Faktoren jedes auf § 8 Abs. 1 TzBfG gestützte Teilzeitbegehren damit abgelehnt werde, es stehe nicht fest und könne nicht beurteilt werden, ob künftig eine höhere Personalkapazität erforderlich sei (Hess. LAG 16. Dezember 2013 - 17 Sa 849/13 - Rn. 29, juris).

    Dies gilt umso mehr, als die Beklagte als Teilzeitmodell auch monatliche Blockteilzeit anbietet und Arbeitnehmer bei Blockteilzeit während der auch hier datumsmäßig festgelegten freien Tage ebenfalls nicht in dem Sinne flexibel einsetzbar sind, dass sie kurzfristig ausfallende Kollegen ersetzen können (Hess. LAG 16. Dezember 2013 - 17 Sa 849/13 - Rn. 30, aaO.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 6 Sa 1746/16

    Teilzeitarbeit - Co-Pilot - Freistellungsmonat - Bindung der

    Auszug aus LAG Hessen, 02.03.2023 - 11 Sa 1342/22
    Letzteres entspräche gerade dem der auf eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie gerichtete Gesetzeszweck des § 8 TzBfG, nach dessen Konzeption dem Wunsch nach Reduzierung der Arbeitszeit zudem keine gegenläufigen Interessen anderer Arbeitnehmer - wie etwa in § 9 TzBfG und § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG geregelt - entgegenzuhalten sind (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 10. März 2017 - 6 Sa 1746/16 - Rn. 59, juris).

    § 8 Abs. 4 TzBfG sieht gerade nicht vor, dass dem Teilzeitverlangen und der Verteilung der verbleibenden Arbeitszeit Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegengehalten werden können (LAG Berlin-Brandenburg 10. März 2017 - 6 Sa 1746/16 - Rn. 59, 71, juris).

  • LAG Hessen, 21.09.2017 - 11 Sa 1495/16

    Unbegründetes Teilzeitbegehren mit Verteilungswunsch. Liegen im Einzelfall

    Auszug aus LAG Hessen, 02.03.2023 - 11 Sa 1342/22
    a) Die Geltendmachung eines Rechtsanspruchs auf Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit nach § 8 Abs. 1 TzBfG kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn ihr kein schutzwürdiges Eigeninteresse zugrunde liegt und sie nur als Vorwand zur Erreichung vertragsfremder Zwecke dient (vgl. dazu BAG 11. Juni 2013 - 9 AZR 786/11 - Rn. 11; 18. August 2009 - 9 AZR 517/08 - Rn. 37; Hessisches Landesarbeitsgericht 21. September 2017 - 11 Sa 1495/16 -, juris, Rn. 24; 22. August 2011 - 17 Sa 133/11 -, juris, Rn. 14).

    Liegen im Einzelfall besondere Umstände vor, die darauf schließen lassen, der Arbeitnehmer wolle die ihm gemäß § 8 TzBfG zustehenden Rechte zweckwidrig dazu nutzen, unter Inkaufnahme einer unwesentlichen Verringerung der Arbeitszeit und Arbeitsvergütung eine bestimmte Verteilung der Arbeitszeit zu erreichen, auf die er ohne die Arbeitszeitreduzierung keinen Anspruch hätte, kann dies die Annahme eines rechtsmissbräuchlichen Verringerungsverlangens rechtfertigen (BAG 11. Juni 2013 - 9 AZR 786/11 - Rn. 11; Hessisches Landesarbeitsgericht 21. September 2017 - 11 Sa 1495/16 -, juris, Rn. 24).

  • BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 313/07

    Teilzeitverlangen - freiwillige Betriebsvereinbarung im Geltungsbereich des § 117

    Auszug aus LAG Hessen, 02.03.2023 - 11 Sa 1342/22
    Darzulegen wären die im Zeitpunkt der Ablehnung etwa bestehenden konkreten Planungsunwägbarkeiten (BAG Urteil vom 24. Juni 2008 - 9 AZR 313/07 - Rn. 31, aaO.) und hierbei auch, ob und aufgrund welcher Umstände gerade die Teilzeitbeschäftigung des Klägers für die Planungsunsicherheit ursächlich sein oder diese erhöhen könnte (BAG Urteil vom 20. Januar 2015 - 9 AZR 735/13 - Rn. 36, aaO.).
  • BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 1112/06

    Verringerungsanspruch - Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hessen, 02.03.2023 - 11 Sa 1342/22
    aa) Als betriebliches Organisationskonzept, das der durch den Arbeitgeber als erforderlich angesehenen Arbeitszeitregelung zugrunde liegen kann, ist das Konzept zu verstehen, mit dem die unternehmerische Aufgabenstellung im Betrieb verwirklicht werden soll (vgl. BAG 8. Mai 2007 - 9 AZR 1112/06 - Rn. 31 mwN., AP Nr. 21 zu § 8 TzBfG; Boecken/Joussen TzBfG 6. Aufl. 2019 § 8 Rn. 45 mwN.).
  • BAG, 13.11.2007 - 9 AZR 36/07

    Verringerungsverlangen - tarifliche Härtefallregelung

    Auszug aus LAG Hessen, 02.03.2023 - 11 Sa 1342/22
    Auf ihnen beruhen die sog. Umläufe oder auch Flugketten, nach denen sich der Einsatz - die Arbeitszeit - des in Vollzeit und Teilzeit beschäftigten fliegenden Personals richtet (vgl. BAG 13. November 2007 - 9 AZR 36/07 - Rn. 34 mwN., AP Nr. 25 zu § 8 TzBfG; 15. August 2006 - 9 AZR 30/06 - Rn. 21, AP Nr. 16 zu § 8 TzBfG).
  • LAG Nürnberg, 27.08.2019 - 6 Sa 110/19

    Arbeitszeitreduzierung - Blockmodell

    Auszug aus LAG Hessen, 02.03.2023 - 11 Sa 1342/22
    Der Streitfall ist auch nicht mit dem Sachverhalt vergleichbar, der dem von der Beklagten angeführten Urteil des LAG Nürnberg vom 27. August 2019 (- 6 Sa 110/19 - NZA-RR 2020, 11) mit einem abweichenden betrieblichen Organisationskonzept zugrunde lag.
  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 30/06

    Verringerung der Arbeitszeit

  • LAG Köln, 22.07.2016 - 4 Sa 1179/15

    Teilzeitanspruch einer Flugbegleiterin

  • LAG Hessen, 17.12.2012 - 17 Sa 613/12

    Arbeitszeitreduzierung - Flugzeugführer; Arbeitszeitreduzierung - Flugzeugführer

  • LAG Hessen, 16.04.2012 - 17 Sa 1634/11

    Arbeitszeitverringerung - Verteilungswunsch

  • LAG Köln, 31.10.2019 - 7 Sa 233/19

    Arbeitszeitverringerung; betriebliches Organisationskonzept; Luftfahrtbranche;

  • LAG Hessen, 08.07.2013 - 17 Sa 181/13

    Arbeitszeitreduzierung - Verteilungswunsch - Flugkapitän; Arbeitszeitreduzierung

  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 368/16

    Teilzeitbegehren - Ablehnung - Schriftform

  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 120/16

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Gewährung von Erholungsurlaub in Form von halben

  • LAG Hessen, 22.08.2011 - 17 Sa 133/11

    Teilzeitverlangen - Rechtsmissbrauch - Verringerungsbegehren von 3,29% - freie

  • LAG Hessen, 06.03.2023 - 17 Sa 833/22

    Teilzeitverlangen und entgegenstehender betrieblicher Grund i.S.d. § 8 Abs. 4

    aa) Dabei kann dahinstehen, ob die von der Beklagten vorgetragenen betrieblichen Regelungen - bestehend aus der jährlichen betrieblichen Vergaberichtlinie (Merkblatt Teilzeit), der sog. betrieblichen Eltern-Teilzeit, der BV OFF-Tage Requestverfahren, der Betriebsvereinbarung Grundsätze zur Urlaubsvergabe und der durch die Beklagte festgelegten Sperrzeiträume für die betrieblichen Blockzeitmodelle - überhaupt ein betriebliches Organisationskonzept iSd. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darstellen (vgl. dazu BAG 8. Mai 2007 - 9 AZR 1112/06 - Rn. 31; ablehnend für die vorl. Konstellation Hess LAG 2. März 2023 - 11 Sa 1342/22).
  • LAG Hessen, 08.05.2023 - 17 Sa 1165/22

    Arbeitszeitreduzierung - Verteilungswunsch der Arbeitszeit - Wünsche des

    aa) Dabei kann dahinstehen, ob die von der Beklagten vorgetragenen betrieblichen Regelungen - bestehend aus der jährlichen betrieblichen Vergaberichtlinie (Merkblatt Teilzeit), der sog. betrieblichen Eltern-Teilzeit, der BV OFF-Tage Requestverfahren, der Betriebsvereinbarung Grundsätze zur Urlaubsvergabe und der durch die Beklagte festgelegten Sperrzeiträume für die betrieblichen Blockzeitmodelle - überhaupt ein betriebliches Organisationskonzept iSd. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darstellen (vgl. dazu BAG 8. Mai 2007 - 9 AZR 1112/06 - Rn. 31; ablehnend für die vorl. Konstellation Hess LAG 2. März 2023 - 11 Sa 1342/22).
  • LAG Hessen, 04.12.2023 - 17 Sa 450/23
    aa) Dabei kann dahinstehen, ob die von der Beklagten vorgetragenen betrieblichen Regelungen - bestehend aus der jährlichen betrieblichen Vergaberichtlinie (Merkblatt Teilzeit), der sog. betrieblichen Eltern-Teilzeit, der BV OFF-Tage Requestverfahren, der Betriebsvereinbarung Grundsätze zur Urlaubsvergabe und der durch die Beklagte festgelegten Sperrzeiträume für die betrieblichen Blockzeitmodelle - überhaupt ein betriebliches Organisationskonzept iSd. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darstellen (vgl. dazu BAG 8. Mai 2007 - 9 AZR 1112/06 - Rn. 31; ablehnend für die vorl. Konstellation Hess LAG 2. März 2023 - 11 Sa 1342/22).
  • LAG Hessen, 11.09.2023 - 17 Sa 1628/22
    aa) Dabei kann dahinstehen, ob die von der Beklagten vorgetragenen betrieblichen Regelungen - bestehend aus der jährlichen betrieblichen Vergaberichtlinie (Merkblatt Teilzeit), der BV OFF-Tage Requestverfahren, der Betriebsvereinbarung Grundsätze zur Urlaubsvergabe und der durch die Beklagte festgelegten Sperrzeiträume für die betrieblichen Blockzeitmodelle - überhaupt ein betriebliches Organisationskonzept iSd. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darstellen (vgl. dazu BAG 8. Mai 2007 - 9 AZR 1112/06 - Rn. 31; ablehnend für die vorl. Konstellation Hess LAG 2. März 2023 - 11 Sa 1342/22).
  • LAG Hessen, 04.12.2023 - 17 Sa 467/23
    aa) Dabei kann dahinstehen, ob die von der Beklagten vorgetragenen betrieblichen Regelungen - bestehend aus der jährlichen betrieblichen Vergaberichtlinie (Merkblatt Teilzeit), der sog. betrieblichen Eltern-Teilzeit, der BV OFF-Tage Requestverfahren, der Betriebsvereinbarung Grundsätze zur Urlaubsvergabe und der durch die Beklagte festgelegten Sperrzeiträume für die betrieblichen Blockzeitmodelle - überhaupt ein betriebliches Organisationskonzept iSd. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darstellen (vgl. dazu BAG 8. Mai 2007 - 9 AZR 1112/06 - Rn. 31; ablehnend für die vorl. Konstellation Hess LAG 2. März 2023 - 11 Sa 1342/22).
  • LAG Hessen, 08.05.2023 - 17 Sa 1239/22

    Arbeitszeitreduzierung - Verteilungswunsch

    aa) Dabei kann dahinstehen, ob die von der Beklagten vorgetragenen betrieblichen Regelungen - bestehend aus der jährlichen betrieblichen Vergaberichtlinie (Merkblatt Teilzeit), der sog. betrieblichen Eltern-Teilzeit, der BV OFF-Tage Requestverfahren, der Betriebsvereinbarung Grundsätze zur Urlaubsvergabe und der durch die Beklagte festgelegten Sperrzeiträume für die betrieblichen Blockzeitmodelle - überhaupt ein betriebliches Organisationskonzept iSd. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darstellen (vgl. dazu BAG 8. Mai 2007 - 9 AZR 1112/06 - Rn. 31; ablehnend für die vorl. Konstellation Hess LAG 2. März 2023 - 11 Sa 1342/22) .
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