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VGH Hessen, 13.10.2003 - 12 TG 2390/03 - dejure.org

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 13.10.2003 - 12 TG 2390/03   

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https://dejure.org/2003,2722
VGH Hessen, 13.10.2003 - 12 TG 2390/03 (https://dejure.org/2003,2722)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13.10.2003 - 12 TG 2390/03 (https://dejure.org/2003,2722)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13. Oktober 2003 - 12 TG 2390/03 (https://dejure.org/2003,2722)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 8 MRK, Art 6 Abs 1 GG

  • Judicialis

    AuslG § 8 Abs. 2; ; AuslG § 30 Abs. 3; ; AuslG § 47 Abs. 1; ; EMRK Art. 8; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; VwGO § 48 Abs. 1; ; VwGO § 55 Abs. 2; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 123 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländer- und Auslieferungsrecht, Abschiebung eines wegen Heroinhandels ausgewiesenen Familienvaters - Abschiebung, Ausweisung, Duldung, Ehe und Familie, Ist-Ausweisung, Privat- und Familienleben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen der Regelungen des deutschen Ausländerrechts an die EMRK; Erteilung einer Duldung oder einer Aufenthaltsbefugnis bei fehlender Berücksichtigung von familiären Belangen; Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Sofortvollzug einer Ausweisungsverfügung und einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 54, 128 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2004, 379
  • FamRZ 2004, 1104 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus VGH Hessen, 13.10.2003 - 12 TG 2390/03
    Dabei kommt es entscheidend nicht auf formal-rechtliche Beziehungen, sondern auf die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern im Einzelfall an (BVerfG-Kammer, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 -, EZAR 622 Nr. 37 = NVwZ 2000, 59).

    Unerheblich ist, ob die konkrete Betreuung auch von anderen Personen erbracht werden kann; denn der spezifischere Erziehungsbeitrag des Vaters ist nicht schon wegen entsprechender Betreuungsleistungen der Mutter entbehrlich, sondern kann eine eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben (BVerfG-Kammer, 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96 -, FamRZ 1996, 1266; BVerfG-Kammer, 31.08.1999, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 14.03.1996 - 12 TG 360/96

    Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung trotz Kenntnis von einem

    Auszug aus VGH Hessen, 13.10.2003 - 12 TG 2390/03
    Allerdings ist eine derartige Berücksichtigung von Abschiebungshindernissen bei der Entscheidung über die Ausweisung ausgeschlossen, wenn es sich wie hier um eine Ist-Ausweisung oder gegebenenfalls um eine Regel-Ausweisung handelt, bei der die Ausweisung der Ausländerbehörde zwingend vorgeschrieben und eine Beachtung der in § 45 Abs. 2 AuslG genannten Gründe allenfalls bei der Feststellung einer von der Regel des § 47 Abs. 2 AuslG abweichenden atypischen Fallkonstellation möglich ist (dazu Hess. VGH, 14.03.1996 - 12 TG 360/96 -, EZAR 030 Nr. 5 = ESVGH 46, 203 = AuAS 1996, 136).

    Familiäre Bindungen werden sowohl bei der Ermessensausweisung (§ 45 Abs. 2 Nr. 2 AuslG) als auch bei der Feststellung einer atypischen Fallgestaltung im Rahmen der Regelausweisung (dazu Hess. VGH, 14.03.1996, a.a.O.) berücksichtigt.

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VGH Hessen, 13.10.2003 - 12 TG 2390/03
    Der verfassungsrechtlichen Pflicht des Staats zum Schutz der Familie entspricht jedoch ein Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 GG, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen berücksichtigen (BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. -, BVerfGE 76, 1 = EZAR 105 Nr. 20).
  • EGMR, 02.08.2001 - 54273/00

    BOULTIF v. SWITZERLAND

    Auszug aus VGH Hessen, 13.10.2003 - 12 TG 2390/03
    Nach alledem sind die maßgeblichen Kriterien für die Verhältnismäßigkeit eines Eingriffs im Sinne des Art. 8 Abs. 2 EMRK neben der Schwere der Straftat die Aufenthaltsdauer des Ausländers, die Staatsangehörigkeit der Betroffenen, deren familiäre Situation, Hinweise zur Effektivität des Familienlebens und die Kenntnis des Ehegatten von der Straftat bei der Eheschließung (EGMR, 02.08.2001 - 54273/00 -, demn.
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten

    Auszug aus VGH Hessen, 13.10.2003 - 12 TG 2390/03
    Bei alledem ist zu berücksichtigen, dass angesichts der in Art. 6 Abs. 2 GG gewährleisteten und vom Staat zu respektierenden Autonomie der Eltern bei der konkreten Umsetzung ihrer elterlichen Pflichten und Rechte und der Ausgestaltung der gemeinsam getragenen Elternverantwortung die Erfüllung objektiv messbarer und bestimmbarer Mindestkriterien für die Annahme aufenthaltsrechtlich schützenswerter Betreuungsleistungen nicht verlangt werden kann (BVerfG-Kammer, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00 -, EZAR 020 Nr. 18 = NVwZ 2002, 849).
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus VGH Hessen, 13.10.2003 - 12 TG 2390/03
    Falls es ausnahmsweise trotz einer gesetzeskonformen Versagung einer sonstigen Aufenthaltsgenehmigung und trotz einer rechtlich gebotenen Ausweisung im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 EMRK nicht verantwortet werden kann, eine in Deutschland gelebte familiäre Gemeinschaft überhaupt, wenn auch nur kurzfristig zu trennen, kann ein Abschiebungshindernis im Sinne von §§ 30 Abs. 3, 55 Abs. 2 AuslG in Betracht gezogen werden, das die Erteilung einer Duldung und einer Aufenthaltsbefugnis ermöglicht (vgl. dazu BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96 -, BVerwGE 106, 13 = EZAR 020 Nr. 8).
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

    Auszug aus VGH Hessen, 13.10.2003 - 12 TG 2390/03
    So kann zum Beispiel beim Ausschluss einer familienbezogenen Aufenthaltserlaubnis aufgrund von § 28 Abs. 3 Satz 2 AuslG die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 AuslG in Betracht kommen (BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95 -, BVerwGE 105, 35 = EZAR 021 Nr. 5).
  • EGMR, 18.02.1991 - 12313/86

    MOUSTAQUIM c. BELGIQUE

    Auszug aus VGH Hessen, 13.10.2003 - 12 TG 2390/03
    So kann etwa die Ausweisung unverhältnismäßig wirken, wenn der Ausländer im zweiten Lebensjahr eingereist ist, über zwanzig Jahre in seiner Familie oder nicht weit von ihr gelebt hat und die vorgeworfenen Straftaten einige Besonderheiten aufweisen, vor allem ausnahmslos in der Jugendzeit begangen sind (EGMR, 18.02.1991 - 26/1989/186/246, EZAR 935 Nr. 3 = InfAuslR 1991, 149 - Moustaquim).
  • BVerfG, 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96

    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die

    Auszug aus VGH Hessen, 13.10.2003 - 12 TG 2390/03
    Unerheblich ist, ob die konkrete Betreuung auch von anderen Personen erbracht werden kann; denn der spezifischere Erziehungsbeitrag des Vaters ist nicht schon wegen entsprechender Betreuungsleistungen der Mutter entbehrlich, sondern kann eine eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben (BVerfG-Kammer, 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96 -, FamRZ 1996, 1266; BVerfG-Kammer, 31.08.1999, a.a.O.).
  • EGMR, 21.06.1988 - 10730/84

    BERREHAB v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus VGH Hessen, 13.10.2003 - 12 TG 2390/03
    Aus der Verpflichtung der Vertragsstaaten zur Achtung des Privat- und Familienlebens nach Art. 8 EMRK ergeben sich nur begrenzte Folgen für die staatliche Regulierung des Familiennachzugs (vgl. dazu Weichselbaum, ZAR 2003, 359 m. N. aus der Rspr. des EGMR), und im Rahmen der Überprüfung eines Eingriffs nach Art. 8 Abs. 2 EMRK ist auch nicht die Einwanderungspolitik des Aufenthaltsstaats zu kontrollieren (EGMR, 21.06.1988 - Nr. 3/1987/126/177, EZAR 935 Nr. 2 = InfAuslR 1993, 84).
  • EGMR, 26.03.1992 - 12083/86

    BELDJOUDI v. FRANCE

  • EGMR, 30.11.1999 - 34374/97

    BAGHLI v. FRANCE

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2001 - 13 S 2643/00

    Duldung - familiäre Lebensgemeinschaft mit minderjährigem Stiefkind

  • EGMR, 19.12.1990 - 11444/85

    DELTA c. FRANCE

  • EGMR, 26.09.1997 - 25017/94

    MEHEMI v. FRANCE

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.1999 - 13 S 1101/99

    Duldungsanspruch wegen unzumutbarer Trennung einer familiären Lebensgemeinschaft

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2002 - 11 S 2240/01

    Zuständigkeit für abgelehnte Asylbewerber; Duldungsanspruch -

  • EGMR, 31.10.2002 - 37295/97

    YILDIZ v. AUSTRIA

  • EGMR, 04.10.2001 - 43359/98

    Zur Verhältnismäßigkeit der Ausweisung eines Straftäters in die Türkei;

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1999 - 13 S 742/98

    Benennung mehrerer Abschiebezielstaaten; Bemessung der Ausreisefrist; Abschiebung

  • VGH Hessen, 23.09.1996 - 13 TG 1316/96

    Keine Verhältnismäßigkeitsprüfung nach MRK Art 8 Abs 2 im Falle einer

  • VG Neustadt, 08.12.2003 - 3 K 1104/03

    Tierheim darf nicht an Wohnhaus grenzen

  • VGH Hessen, 16.02.2004 - 12 UE 2675/03

    Aufenthaltserlaubnis: Sicherung des Lebensunterhalts durch tatsächliche

    Der Kläger hat sich zwar auf diese Bestimmung nicht ausdrücklich berufen, sie ist aber unter Umständen von Amts wegen gerade deswegen zu prüfen, weil die Ausländerbehörde die weitere ehebezogene Aufenthaltsgenehmigung abgelehnt hat ( betr. Abschiebungshindernis für § 30 Abs. 3 AuslG ähnlich BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96 -, BVerwGE 106, 13 = EZAR 020 Nr. 8; vgl. auch Hess. VGH, 13.10.2003 - 12 TG 2390/03 -, EZAR 042 Nr. 3).
  • VG Karlsruhe, 14.07.2004 - 11 K 3719/03

    Ausweisung eines drogenabhängigen Straftäters nach Rumänien

    Auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (siehe EZAR 935 Nr. 2, 3, 4, 5, 8, 9, 11 u. 12, siehe hierzu auch VGH Kassel, Beschl. v. 13.10.2003, NVwZ-RR 2004, 379, 380 f.) sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die gegenüber dem Kläger ausgesprochene Ausweisung für ihn zu unzumutbaren und damit unverhältnismäßigen Folgen führen würde.
  • VG Schleswig, 22.05.2008 - 12 A 17/08

    D (A), Ausweisung, zwingende Ausweisung, Verhältnismäßigkeit, Schutz von Ehe und

    Das Gericht schließt sich nicht der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (HessVGH, Beschluss vom 13.10.2003 ­ Az. 12 TG 2390/03 ­, zitiert nach Juris) an, wonach die gesetzliche Konstruktion der Ist-Ausweisung jede Art von Verhältnismä- ßigkeitskontrolle verwehrt und eine Überprüfung im Lichte des Artikel 6 GG und des Artikel 8 EMRK nicht vorsieht mit der Folge, dass die Vereinbarkeit der Ausweisungsfolgen mit Artikel 8 EMRK allein im Verfahren um die Abschiebung geprüft werden kann.
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